Qualitätssicherungsgesetz Bau (Wkb)
Ab dem 1. Januar 2024 wird das Gesetz zur Qualitätssicherung im Bauwesen (Wkb) gelten. Dieses Gesetz soll die Verbraucher besser schützen, wenn es um die technische Qualität von Bauwerken geht. Bislang prüfte die Gemeinde, ob Ihr Bauplan technisch den Vorschriften entsprach. Mit der Einführung des Wkb wird diese Prüfung bei Bauwerken mit geringem Risiko (Folgeklasse 1) von einer zertifizierten unabhängigen Stelle, einer so genannten "Qualitätssicherungsstelle", durchgeführt. Als Bauherr sind Sie für die Beauftragung einer Qualitätssicherungsstelle verantwortlich.