Welche lokalen Besonderheiten gelten in der Gemeinde Aalten?

Nach dem Qualitätssicherungsgesetz (Wkb) kann die Gemeinde für bestimmte Situationen lokale Abweichungen festlegen. Dabei handelt es sich um örtliche Situationen, in denen das Endergebnis einer Bautätigkeit nicht den Bauvorschriften entsprechen kann. Der Qualitätssicherungsbeauftragte muss sich dieser besonderen örtlichen Gegebenheiten bewusst sein. Der Qualitätssicherungsbeauftragte muss sie in den Sicherungsplan und die Risikobewertung einbeziehen.

1. Grundwasserschutzgebiete ('t Loohuis, Corle und Dinxperlo

Innerhalb der Gemeinde Aalten liegen die Grundwasserschutzgebiete 't Loohuis, Corle und Dinxperlo.

Die Omgevingsverordening Gelderland (gültig ab 01-05-2024) enthält Vorschriften für Grundwasserschutzgebiete. Beispiele sind Grundwasserentnahmen, Bodenenergieanlagen, Erdwärme, Bohrungen, Grundwasserentnahmen und Bauarbeiten. Daraus können sich besondere Umstände ergeben, die das Bauvorhaben in Bezug auf die bauliche Durchführbarkeit beeinflussen. Berücksichtigen Sie dies bei der Risikobewertung.

Der Umweltplan enthält restriktive Vorschriften für diese Gebiete (Artikel 40.3 Umweltzone - Grundwasserschutzgebiet). Diese können unter www.omgevingswet.overheid.nl eingesehen werden.

2. Wärmeeinflusszone im Boden

Bodenenergiesysteme, die in geringem Abstand zueinander stehen, können die Temperatur des Untergrundes an den "benachbarten" Systemen beeinflussen. Daher können sich Bodenenergiesysteme, die in geringem Abstand (+/-150 m) zueinander stehen, gegenseitig positiv oder negativ beeinflussen. Unter www.wkotool.nl finden Sie die Standorte der geschlossenen Bodenenergiesysteme in Aalten. In dieses Tool haben wir die uns bekannten Bodenenergiesysteme eingegeben. Dieses Tool bezieht sich manchmal auf die Gemeinde oder das Bundesland.

Bodenenergieanlagen sind in Grundwasserschutzgebieten ('t Loohuis, Corle und Dinxperlo) nicht zulässig.

3. Tragfähigkeit des Bodens

Durch Sondierung führen Sie eine eigene Untersuchung der Tragfähigkeit des Bodens durch. Diese Untersuchung kann zeigen, dass:

  • Es besteht die Notwendigkeit, tiefer zu graben. In diesem Fall sind in den Grundwasserschutzgebieten 't Loohuis, Corle und Dinxperlo die dort geltenden Vorschriften zu berücksichtigen (siehe Omgevingsverordening Gelderland der Provinz und Artikel 40.3 Umweltzone - Grundwasserschutzgebiet im Omgevingsplan).
  • Sie müssen Ausgrabungsarbeiten in einem archäologisch wertvollen Gebiet durchführen. Der Umweltplan enthält dafür Regeln. Wenn archäologische Werte gefunden werden, muss das Bauwerk möglicherweise auf eine andere Art gegründet werden. Berücksichtigen Sie dies bei der örtlichen Risikobewertung.

4. Gebäude in der Nähe eines Denkmals oder baufälliges Gebäude

Bei Bauarbeiten in der Nähe eines Denkmals, eines baufälligen oder schlecht gegründeten Gebäudes sollten im Vorfeld zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, die das Risiko von Vibrationsschäden verringern.

5. Hochspannungsmasten

Wollen Sie in der Nähe eines Hochspannungsmastes bauen?

Der Umweltplan enthält diesbezügliche Vorschriften. Dieser ist aufgeführt als: "Pipeline - Hochspannungsverbindung". Im Prinzip dürfen dort keine empfindlichen Objekte gebaut werden. Unter bestimmten Bedingungen kann mit einer Umweltgenehmigung davon abgewichen werden, wozu der Pipeline-Manager um Rat gefragt werden muss. Dies kann außerdem bedeuten, dass zusätzliche Baumaßnahmen ergriffen werden müssen.

6. Lärm, Schallschutz an der Fassade

Der kumulative Lärm (Lärm aus verschiedenen Lärmquellen zusammen) an der Fassade lärmempfindlicher Gebäude darf den Standardwert oder einen festgelegten höheren (Grenz-)Wert für (Ersatz-)Neubauten nicht überschreiten.

7. Gebäude in der Nähe von Oberflächengewässern

Wenn in der Nähe von Oberflächengewässern gebaut wird, die von der Wasserbehörde verwaltet werden, muss auch eine Meldung an die Wasserbehörde erfolgen. Informationen darüber, wie Sie eine Meldung machen oder eine Genehmigung beantragen können, finden Sie auf der Website des Wasserverbandes Rijn und IJssel.

8. Brunnenentwässerung

Wenn für den Bau eine Quellbewässerung erforderlich ist, muss dies dem Wasserwirtschaftsamt gemeldet werden. In einigen Fällen ist dafür auch eine Genehmigung erforderlich. Informationen zur Meldung oder Beantragung einer Genehmigung finden Sie auf der Website des Wasserverbandes Rijn und IJssel. Die Einleitung von Brunnenwasser ist nur in Oberflächengewässer und nicht in die Kanalisation erlaubt. Wenn die Einleitung in die örtliche Kanalisation die einzige Möglichkeit ist, muss eine Meldung bei der Gemeinde eingereicht werden.

9. Fundamente der angrenzenden Gebäude

Spezifische Gründungsstrukturen benachbarter Gebäude, die sich auf die Gründung eines zu errichtenden Bauwerks auswirken können, müssen berücksichtigt werden.

10. Bauen in der Nähe umweltschädlicher Gebäude/Objekte

Wenn der Bau in der Nähe von umweltschädlichen Gebäuden/Objekten stattfindet, kann dies Auswirkungen auf Gebäude und/oder Anlagen haben.

11. Bauen in der Nähe von Gaspipelines

Bauarbeiten in der Nähe einer Gaspipeline können zusätzliche (Bau-)Maßnahmen erfordern. Der Umweltplan enthält hierzu Regelungen, siehe Bezeichnung: "Pipeline - Gas". Im Prinzip dürfen dort keine empfindlichen Objekte gebaut werden. Eine Ausnahme kann unter bestimmten Bedingungen mit einer Umweltgenehmigung gewährt werden, für die eine Beratung beim Pipelinebetreiber(Gasunie) eingeholt werden muss.

12. Gebäude in der Nähe von Mühlen

Bauarbeiten in der Nähe von Mühlen können zusätzliche Baumaßnahmen erfordern. Der Umweltplan enthält hierzu Regelungen, siehe Ausweisungen: "Schutzzone - Mühlenbiotop 1" und "Schutzzone - Mühlenbiotop 2". Grundsätzlich muss die Offenheit im Hinblick auf den freien Windfang der Mühle erhalten bleiben. Mit einer Umweltgenehmigung kann unter Auflagen davon abgewichen werden. In manchen Fällen muss dazu der Rat des Mühlenbetreibers eingeholt werden.

13. Neubauten in der Nähe von Eisenbahnzonen

Beim Bau von Gebäuden in der Nähe von Bahnstrecken müssen die durch den Zugverkehr verursachten Schwingungen berücksichtigt werden. Bitte lesen Sie die Informationen auf der iplo-Website

14. Obligatorische Versickerung von Regenwasser

Versickerung von Regenwasser

In Anbetracht der Effizienz und dessen, was die Gemeinde von Privatpersonen und Unternehmen erwarten kann, geht die Gemeinde davon aus, dass bei Neubauten, Abriss und Wiederaufbau das Regenwasser aufgefangen und in den Boden versickert wird. Dies ist eine Verpflichtung.

Bei kleinen Bauvorhaben im Außenbereich sollten vor Ort Versickerungsanlagen mit einer statischen Kapazität von mindestens 55 mm Regenwasser pro m2 befestigter Fläche (Dächer und Pflaster, sofern die Pflasterung bereits auf Ihr Grundstück entwässert) gebaut werden.

Bei großen Bauvorhaben im Außenbereich und innerhalb der bebauten Ortslage muss auf dem eigenen Grundstück eine Versickerungsanlage mit einem statischen Fassungsvermögen von mindestens 80 mm Niederschlagswasser pro m2 befestigter Fläche (Dächer und Pflaster, sofern die Pflasterung bereits auf das eigene Grundstück entwässert) errichtet werden. Beachten Sie, dass das Regenwasser von Zufahrten nicht auf öffentliches Gelände abgeleitet werden darf, sondern an Ihre eigene Versickerungsanlage angeschlossen werden muss.

Bei starken Regenfällen kann es vorkommen, dass das Regenwasser von der Versickerungsanlage nicht innerhalb der eigenen Grundstücksgrenzen gespeichert werden kann. In diesem Fall kann das überschüssige Wasser über eine Überlaufeinrichtung (mit Laubfang oder Entlastungsschacht) oberirdisch in den öffentlichen Bereich abgeleitet werden.

15. Abbrucharbeiten, Asbestentfernung oder Schotterzerkleinerung auf der Baustelle

Wenn neben den Bauarbeiten auch Abbrucharbeiten, Asbestsanierung oder Schuttabbau stattfinden, muss der Omgevingsdienst regio Achterhoek (ODA) im Voraus kontaktiert werden.

16. Sicherheit im Bauwesen und bei Abbrucharbeiten

Die nationale Richtlinie zur Bau- und Abbruchsicherheit muss berücksichtigt werden. Diese Richtlinie behandelt die Bau- und Abbruchsicherheit in Bezug auf die Umgebung des Projekts. Es geht also um die Sicherheit außerhalb des Bauzauns für Menschen und angrenzende Gebiete. Die Sicherheit während der Bauphase, die sich an Bauarbeiter und andere auf der Baustelle tätige Personen richtet, wird durch das Gesetz über Arbeitsbedingungen geregelt. Alle Informationen der nationalen Regierung über die Sicherheit bei Bau und Abbruch sind auf der iplo-Website zu finden.