Manchmal können Eltern ihren Kindern nicht die richtige Pflege und Aufmerksamkeit bieten. Die Pflegefamilie kann dann eine Lösung sein. Ein Kind kann dann vorübergehend in einer anderen Familie leben: in einer Pflegefamilie. Das kann für einen kurzen oder längeren Zeitraum sein. Das Hauptziel ist, dass sich das Kind gut entwickelt. Wenn möglich, kehrt das Kind später zu seinen eigenen Eltern zurück.

Pflegeeltern werden

Denken Sie darüber nach, Pflegeeltern zu werden? Wenn ja, informieren wir Sie gerne über die Möglichkeiten. Die Pflegeelternschaft kann auf verschiedene Weise ausgeübt werden. Sie können ein Kind ganztags (Tag und Nacht), aber auch nur an Wochenenden oder in den Ferien (Teilzeitpflege) betreuen.

Wenn Sie noch kein offizieller Pflegeelternteil sind, prüft eine Pflegeelternorganisation zunächst, ob die Pflegeelternschaft zu Ihnen passt. Sie leiten Sie durch diesen Prozess und beantragen eine Unbedenklichkeitserklärung bei der Kinderschutzbehörde. Als Pflegeeltern erhalten Sie eine Vergütung für die von Ihnen geleistete Pflege. Außerdem erhalten Sie stets Unterstützung und Beratung durch einen professionellen Pflegeelterndienst.

Möchten Sie mehr über Pflegefamilien erfahren? Dann besuchen Sie www.pleegzorg.nl

Weitere Informationen und die Möglichkeit, sich als Pflegeeltern zu bewerben, finden Sie auf den Websites unserer Pflegeelternvermittler:

Familie unterstützen; kleiner Aufwand, großer Unterschied

Eine Alternative zur Pflegeunterbringung ist die Aufnahme in eine Unterstützungsfamilie. Als Pflegefamilie nehmen Sie ein Kind aus einer anderen Familie für ein paar Stunden pro Woche in Ihre Familie auf, einfach so, mit einer Tasse Tee nach der Schule oder einem Spiel am Küchentisch. Die Tätigkeit als Unterstützungsfamilie ist freiwillig. Es gibt keine Vergütung, aber Ihr Engagement wird sehr geschätzt. Mehr Informationen oder Anmeldung: Werden Sie eine Yunio-Unterstützungsfamilie.

Netzwerk Pflegekinderwesen

Würden Sie gerne ein Kind von Verwandten oder Bekannten betreuen? Oder lebt bereits ein Kind von Verwandten oder Bekannten bei Ihnen? Dann können Sie Netzwerkpflegeeltern werden. Netzpflegeelternschaft bedeutet, dass Sie über eine Pflegeelternorganisation formell Pflegeeltern werden. Als Netzwerkpflegeeltern erhalten Sie Beratung und eine Vergütung für die von Ihnen geleistete Pflege.

Bitte beachten Sie, dass Sie nur dann Beratung und Entschädigung erhalten, wenn Sie offiziell über einen anerkannten Pflegekinderdienst mit dem Kind verbunden sind. Ohne diese offizielle Verbindung erhalten Sie keine Entschädigung oder Beratung.

Um Netzwerk-Pflegeeltern zu werden, ist eine Entscheidung der Jugendhilfe erforderlich. Bei freiwilliger Hilfe kann der Elternteil oder gesetzliche Vertreter des Kindes diese Entscheidung beantragung der Gemeinde beantragung . Gehen Sie dazu auf: Erziehungsunterstützung und Jugendhilfe. Ist die Hilfe nicht freiwillig (z. B. bei einer Unterstellung unter Aufsicht), übernimmt die Jugendschutzbehörde die anmeldung.

Die Gemeinde prüft die anmeldung entscheidet, ob die Netzwerkpflege die richtige Lösung für das Kind ist. Wenn ja, wird ein Pflegeanbieter hinzugezogen.

Weitere Informationen: Werden Sie Pflegeeltern im Netzwerk.

Erweiterte Pflegeunterbringung

Ist Ihr Pflegekind fast 21 Jahre alt, aber noch nicht bereit, selbstständig zu leben? Dann können Sie gemeinsam mit dem Pflegeberater eine Verlängerung der Pflege beantragung der Gemeinde beantragung . Tun Sie dies rechtzeitig vor dem 21. Geburtstag Ihres Pflegekindes. Die Gemeinde prüft, ob eine Verlängerung der Pflege erforderlich ist. Wenn die Gemeinde den anmeldung , haben Sie weiterhin Anspruch auf Betreuung und eine Pflegevergütung.

Haben Sie Fragen zum erweiterten Betreuungsangebot? Wenden Sie sich bitte an die Gemeinde unter der Telefonnummer 0543 49 33 33 oder an Ihren Pflegeelternanbieter.