Aufnahme von Asylbewerbern

In den Niederlanden herrscht ein großer Mangel an Unterkünften für Asylsuchende. Auch die Gemeinde Aalten hat die Aufgabe, hier einen Beitrag zu leisten.

Der Gemeinderat hat hierfür Rahmenbedingungen festgelegt. Darin ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen und auf welche Weise die Gemeinde Aalten Menschen aufnehmen will, die ihr Land aufgrund von Krieg, Gewalt oder Verfolgung verlassen mussten.

Auf der Grundlage dieser Rahmenbedingungen arbeitet das Kollegium Bürgermeister und beigeordnete gemeinsam mit der Zentralstelle für die Aufnahme von Asylbewerbern (COA) an der weiteren Ausgestaltung der Unterbringungsstätten.

Mitglieder des Gemeinderats

Die folgenden politisch-administrativen Rahmenbedingungen für die Errichtung einer Unterbringungsstätte für Asylsuchende wurden am 25. Februar 2026 vom Gemeinderat beschlossen:

  1. Ausgangspunkt ist die gesetzliche Vorgabe des Verteilungsgesetzes hinsichtlich der Anzahl der zu schaffenden Betreuungsplätze. Der dazugehörige, geltende Verteilungsbeschluss sieht vor, dass die Gemeinde Aalten 200 Betreuungsplätze schaffen muss.
  2. Die Unterbringung erfolgt gemäß Artikel 3.1 des Verteilungsgesetzes zunächst für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren. Dadurch gilt diese Einrichtung als dauerhafte Unterbringungsstätte. Gleichzeitig sind sich die Initiatoren bewusst, dass künftige Entwicklungen die dann herrschende Situation beeinflussen können.
  3. Es ist das Prinzip der kleinen Einheiten anzuwenden. Konkret bedeutet dies, dass die Unterbringungsorte sowohl aus zwei Standorten mit je 100 Plätzen als auch aus einem Standort mit 200 Plätzen bestehen können. Falls zwei Standorte gewählt werden, wird eine Verteilung über die gesamte Gemeinde Aalten bevorzugt.
  4. Die Betreuungsplätze sollten vorzugsweise schrittweise besetzt werden. Dadurch erhält auch die unmittelbare Umgebung Zeit, sich daran zu gewöhnen, und in einer nächsten Phase können die Erfahrungen aus den vorangegangenen Phasen berücksichtigt werden.
  5. Die Art(en) der Betreuungseinrichtung(en) und der vorgesehene Standort (bzw. die Standorte) müssen dem Umfang, dem Charakter und den Möglichkeiten der Gemeinde und der Gesellschaft entsprechen. Die Antragsteller sind sich bewusst, dass es sich hierbei um einen subjektiven Rahmen handelt. Mit diesem Rahmen ist Folgendes gemeint: Die Standorte dürfen an das bebaute Gebiet angrenzen, außerhalb des bebauten Gebiets liegen oder gegebenenfalls an einem akzeptablen Ort auf einem Industriegebiet. Bei der Suche nach geeigneten Standorten werden die Auswirkungen auf die Umgebung und das unmittelbare Lebensumfeld ausdrücklich berücksichtigt.
  6. Eine Aufnahmeeinrichtung darf nicht auf Kosten bestehender Wohnungsbauvorhaben gehen. Zu den bestehenden Wohnungsbauvorhaben zählen laut den Initiatoren Singel 1 und 2 in Aalten, ’t Broock in Bredevoort und ’t Beggelder in Dinxperlo. Darüber hinaus gelten alle zum Stichtag 18.02.2026 in Bearbeitung befindlichen Raumordnungspläne als solche.
  7. Die Unterbringung von Asylbewerbern darf nicht auf Kosten des bestehenden Wohnungsbestands gehen.
  8. Der Ortsteil Barlo sollte bei der Unterbringung von Asylbewerbern geschont werden. Dabei wird für die Grenze dieses Ortsteils die Gebietsabgrenzung des Raumkonzepts zugrunde gelegt. Barlo hat in der Vergangenheit bereits seinen Beitrag zur Unterbringung von Asylbewerbern geleistet. Wir sind der Meinung, dass nun andere Ortsteile/Stadtteile ihre Verantwortung für diese neue Aufgabe übernehmen müssen.
  9. Der Plan muss organisatorisch und finanziell realisierbar sein und eine klare Aufgabenteilung zwischen dem COA und der Gemeinde vorsehen. Die Unterbringung von Asylbewerbern erfolgt grundsätzlich haushaltsneutral, wie vom COA zugesagt. Dies gilt nicht für Rahmen 13.
  10. Die Gemeinde Aalten sollte im Bereich der Dienstleistungen und Unterstützung so weit wie möglich vom COA entlastet werden.
  11. Die medizinische Grundversorgung muss vom COA organisiert werden. Dies kann sowohl innerhalb als auch außerhalb der Unterbringungsstätte(n) erfolgen.
  12. Das COA muss einen soliden Sicherheitsplan für die Sicherheit innerhalb der Aufnahmeeinrichtung(en) erstellen.
  13. Es muss ein umfassender Sicherheitsplan unter Einbeziehung möglichst vieler Beteiligter für die Sicherheit außerhalb der Aufnahmeeinrichtung(en) erstellt werden. Obwohl die Initiatoren nicht von vornherein davon ausgehen, dass Probleme auftreten werden, wurden in der Gemeinde durchaus Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und der Reaktionsgeschwindigkeit der Behörden geäußert, falls doch etwas passieren sollte. Um unseren Einwohnern Gehör zu schenken und diesen Signalen gerecht zu werden, möchten wir untersuchen lassen, wie eine zusätzliche permanente Überwachung für die unmittelbare Umgebung organisiert werden kann, zumindest für die erste Zeit.
  14. Standorte, an denen Vereine untergebracht sind, sollten von der Einrichtung von Unterkünften ausgenommen werden. Damit soll verhindert werden, dass Vereine und/oder deren Aktivitäten eingestellt werden müssen.

Sie können sich die betreffende Sitzung ansehen. Tagesordnung Aalten – Gemeinderat: Bewertung und Beschlussfassung zu den Rahmenbedingungen für das Asylbewerberheim, Mittwoch, 25. Februar 2026, 19:30 – 23:00 Uhr – iBabs-Bürgerportal Über denselben Link können Sie auch die Unterlagen der Sitzung einsehen, einschließlich der schriftlichen Stellungnahmen.
Die Rahmenbedingungen des Gemeinderats bilden die Grundlage für den nächsten Schritt: die Suche nach und die Ausarbeitung geeigneter Unterbringungsorte.

Sobald mehr Klarheit über mögliche Standorte herrscht, werden Anwohner und andere Betroffene informiert und einbezogen.

Wie beziehen wir die Einwohner mit ein?

Die Einrichtung einer Unterbringungsstätte hat Auswirkungen auf die Umgebung. Deshalb legt die Gemeinde Wert darauf, die Einwohner gut zu informieren und einzubeziehen.
Dies geschieht beispielsweise durch:

  • Gespräche mit Anwohnern,
  • Informationsveranstaltungen
  • und die Veröffentlichung von Updates über die kommunalen Kanäle.

Sobald konkrete Pläne vorliegen, werden wir Sie darüber informieren, wie und wann Sie sich einbringen oder Fragen stellen können.

Wie ist es dazu gekommen?

Die Pläne zur Unterbringung von Asylbewerbern in der Gemeinde Aalten haben eine längere Vorgeschichte.

Im Mai 2025 schlug das Kollegium , am Standort Singel in Aalten eine vorübergehende Unterbringungsstätte einzurichten. Dies führte zu Fragen und Bedenken seitens der Einwohner, beispielsweise hinsichtlich der Sicherheit und der Belastung des Gesundheitswesens und der sozialen Einrichtungen.

Der Gemeinderat hat daraufhin beschlossen, zunächst selbst Rahmenbedingungen und Vorgaben festzulegen. In Gesprächen mit den Einwohnern und auf der Grundlage verschiedener Überlegungen hat der Rat diese Rahmenbedingungen ausgearbeitet.

Diese Rahmenbedingungen wurden inzwischen festgelegt und bilden die Grundlage für die weiteren Schritte.

Frühere Informationen nachlesen

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