Aufnahme von Asylbewerbern

In den Niederlanden herrscht ein großer Mangel an Unterbringungsplätzen für Asylsuchende. Auch die Gemeinde Aalten ist gesetzlich verpflichtet, hier einen Beitrag zu leisten.

Der Gemeinderat hat hierfür Bedingungen festgelegt. Darin ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen und auf welche Weise die Gemeinde Aalten Menschen Aufnahme gewähren möchte, die ihr Land aufgrund von Krieg, Gewalt oder Verfolgung verlassen mussten.

Im Rahmen dieser Bedingungen arbeitet das Kollegium Bürgermeister und beigeordnete gemeinsam mit der Zentralstelle für die Aufnahme von Asylbewerbern (COA) an der weiteren Ausarbeitung möglicher Unterbringungsorte.

Stand der Dinge

Die Gemeinde Aalten arbeitet daran, die gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe zu erfüllen, 200 Unterbringungsplätze für Asylsuchende zu schaffen. Derzeit werden mögliche Standorte geprüft. Eine Entscheidung über einen Unterbringungsort ist noch nicht gefallen. Da noch keine Unterbringungsplätze geschaffen wurden, hat das Ministerium für Asyl und Migration die Gemeinde unter aktive Aufsicht gestellt. Das Ministerium verfolgt den Fortschritt aktiv und trifft diesbezüglich Vereinbarungen mit uns. In der Zwischenzeit arbeiten wir weiter an einer geeigneten Lösung im Rahmen der vom Gemeinderat festgelegten Bedingungen.

Lesen Sie den vollständigen Bericht über den aktuellen Stand der Dinge (Aalten Actueel, 14. Juli 2026, ).

Wie läuft der Prozess ab?

  • Wir ermitteln mögliche Standorte.
  • Wir prüfen, welche Standorte den Vorgaben des Gemeinderats entsprechen und praktisch umsetzbar sind.
  • Wir prüfen mögliche Standorte und besprechen diese mit dem COA.
  • Auf dieser Grundlage erfolgen die weitere Ausarbeitung und die Beschlussfassung.
  • Bei konkreten Plänen informieren wir die Einwohner und beziehen die Anwohner mit ein.
  • Danach können wir mit der Umsetzung der Betreuungsmaßnahmen beginnen.

Bei der Bewertung von Standorten berücksichtigen wir unter anderem die Sicherheit, die Lebensqualität, die Auswirkungen auf die Umgebung, die technischen Möglichkeiten und die verfügbare Kapazität des Stromnetzes.

Bedingungen des Gemeinderats

Der Gemeinderat hat am 25. Februar 2026 Bedingungen für die Einrichtung von Unterkünften in der Gemeinde Aalten festgelegt. Diese Bedingungen betreffen unter anderem die Anzahl der Unterbringungsplätze, die Sicherheit, die Lebensqualität, die Standorte, die nicht in Frage kommen, sowie die Rolle der COA.

Alle 14 Bedingungen anzeigen

  1. Ausgangspunkt ist die gesetzliche Vorgabe des Verteilungsgesetzes hinsichtlich der Anzahl der zu schaffenden Betreuungsplätze. Der dazugehörige, geltende Verteilungsbeschluss sieht vor, dass die Gemeinde Aalten 200 Betreuungsplätze schaffen muss.
  2. Die Unterbringung erfolgt gemäß Artikel 3.1 des Verteilungsgesetzes zunächst für die Dauer von fünf Jahren. Dadurch gilt diese Einrichtung als dauerhafte Unterbringungsstätte. Gleichzeitig sind sich die Initiatoren bewusst, dass künftige Entwicklungen die dann herrschende Situation beeinflussen können.
  3. Es ist das Prinzip der kleinen Einheiten anzuwenden. Konkret bedeutet dies, dass die Unterbringungsorte sowohl aus zwei Standorten mit je 100 Plätzen als auch aus einem Standort mit 200 Plätzen bestehen können. Falls zwei Standorte gewählt werden, wird eine Verteilung über die gesamte Gemeinde Aalten bevorzugt.
  4. Die Betreuungsplätze sollten vorzugsweise schrittweise besetzt werden. Dadurch erhält auch die unmittelbare Umgebung Zeit, sich daran zu gewöhnen, und in einer nächsten Phase können die Erfahrungen aus den vorangegangenen Phasen berücksichtigt werden.
  5. Die Art(en) der Betreuungseinrichtung(en) und der vorgesehene Standort (bzw. die Standorte) müssen dem Umfang, dem Charakter und den Möglichkeiten der Gemeinde und der Gesellschaft entsprechen. Die Antragsteller sind sich bewusst, dass es sich hierbei um einen subjektiven Rahmen handelt. Mit diesem Rahmen ist Folgendes gemeint: Die Standorte dürfen an das bebaute Gebiet angrenzen, außerhalb des bebauten Gebiets liegen oder gegebenenfalls an einem akzeptablen Ort auf einem Industriegebiet. Bei der Suche nach geeigneten Standorten werden die Auswirkungen auf die Umgebung und das unmittelbare Lebensumfeld ausdrücklich berücksichtigt.
  6. Eine Aufnahmeeinrichtung darf nicht auf Kosten bestehender Wohnungsbauvorhaben gehen. Zu den bestehenden Wohnungsbauvorhaben zählen laut den Initiatoren Singel 1 und 2 in Aalten, ’t Broock in Bredevoort und ’t Beggelder in Dinxperlo. Darüber hinaus gelten alle zum Stichtag 18.02.2026 in Bearbeitung befindlichen Raumordnungspläne als solche.
  7. Die Unterbringung von Asylbewerbern darf nicht auf Kosten des bestehenden Wohnungsbestands gehen.
  8. Der Ortsteil Barlo sollte bei der Unterbringung von Asylbewerbern verschont bleiben. Dabei wird für die Grenze dieses Ortsteils die Gebietsabgrenzung des Omgevingsvisie . Barlo hat in der Vergangenheit bereits seinen Beitrag zur Unterbringung von Asylbewerbern geleistet. Wir sind der Meinung, dass nun andere Ortsteile/Stadtteile ihre Verantwortung für die neue Aufgabe übernehmen müssen.
  9. Der Plan muss organisatorisch und finanziell realisierbar sein und eine klare Aufgabenteilung zwischen dem COA und der Gemeinde vorsehen. Die Unterbringung von Asylbewerbern erfolgt grundsätzlich haushaltsneutral, wie vom COA zugesagt. Dies gilt nicht für Rahmen 13.
  10. Die Gemeinde Aalten sollte im Bereich der Dienstleistungen und Unterstützung so weit wie möglich vom COA entlastet werden.
  11. Die medizinische Grundversorgung muss vom COA organisiert werden. Dies kann sowohl innerhalb als auch außerhalb der Unterbringungsstätte(n) erfolgen.
  12. Das COA muss einen soliden Sicherheitsplan für die Sicherheit innerhalb der Aufnahmeeinrichtung(en) erstellen.
  13. Es muss ein umfassender Sicherheitsplan unter Einbeziehung möglichst vieler Beteiligter für die Sicherheit außerhalb der Aufnahmeeinrichtung(en) erstellt werden. Obwohl die Initiatoren nicht von vornherein davon ausgehen, dass Probleme auftreten werden, wurden in der Gemeinde durchaus Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und der Reaktionsgeschwindigkeit der Behörden geäußert, falls doch etwas passieren sollte. Um unseren Einwohnern Gehör zu schenken und diesen Signalen gerecht zu werden, möchten wir untersuchen lassen, wie eine zusätzliche permanente Überwachung für die unmittelbare Umgebung organisiert werden kann, zumindest für die erste Zeit.
  14. Standorte, an denen Vereine untergebracht sind, sollten von der Einrichtung von Unterkünften ausgenommen werden. Damit soll verhindert werden, dass Vereine und/oder deren Aktivitäten eingestellt werden müssen.

Sie können sich die betreffende Sitzung ansehen. Tagesordnung Aalten – Gemeinderat: Bewertung und Beschlussfassung zu den Rahmenbedingungen für das Asylbewerberheim, Mittwoch, 25. Februar 2026, 19:30 – 23:00 Uhr – iBabs-Bürgerportal Über denselben Link können Sie auch die Unterlagen der Sitzung einsehen, einschließlich der schriftlichen Stellungnahmen.
Die Rahmenbedingungen des Gemeinderats bilden die Grundlage für den nächsten Schritt: die Suche nach und die Ausarbeitung geeigneter Unterbringungsorte.

Sobald mehr Klarheit über mögliche Standorte herrscht, werden Anwohner und andere Betroffene informiert und einbezogen.

Häufig gestellte Fragen

Warum steht die Gemeinde Aalten unter aktiver Aufsicht des Ministeriums?

Derzeit gibt es in der Gemeinde Aalten noch keine Unterbringungsplätze für Asylsuchende. Aus diesem Grund hat das Ministerium für Asyl und Migration die Gemeinde im Rahmen des Verteilungsgesetzes unter aktive Aufsicht gestellt. Gemäß diesem Verteilungsgesetz müssen wir 200 Plätze für die Unterbringung von Asylsuchenden schaffen.

Die Unterstellung unter Aufsicht bedeutet, dass wir mit dem Ministerium Vereinbarungen über die weitere Umsetzung der Aufgabe treffen. Die Aufsicht ändert nichts an unserem Engagement, die Unterbringung unter den vom Gemeinderat festgelegten Bedingungen zu realisieren.

Bedeutet das, dass die Gemeinde nicht zur Aufnahme von Flüchtlingen beitragen will?

Nein. Der Gemeinderat hat eindeutig erklärt, dass die Gemeinde Aalten Unterkünfte schaffen will, und dafür Bedingungen festgelegt.

Wir sind dabei, einen geeigneten Standort zu finden. Dabei berücksichtigen wir nicht nur, was für eine sichere und angemessene Betreuung erforderlich ist, sondern auch die Auswirkungen auf die Umgebung und die praktischen Möglichkeiten.

Kann der Staat nun selbst einen Standort in der Gemeinde Aalten festlegen?

Nein, derzeit nicht. Die Gemeinde Aalten bemüht sich selbst darum, einen geeigneten Standort für die Betreuung zu finden. Das Ministerium verfolgt die Fortschritte und trifft diesbezüglich Vereinbarungen mit uns.

Sollte letztendlich nicht genug unternommen werden, kann der Staat weitere Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die gesetzliche Vorgabe umgesetzt wird.

Warum dauert es so lange, einen Standort zu finden?

Ein geeigneter Standort muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Wir berücksichtigen dabei beispielsweise die Sicherheit, die Lebensqualität, die Auswirkungen auf die Umgebung, die Infrastruktur sowie die Möglichkeiten für den Anschluss an das Stromnetz. Außerdem muss ein Standort den vom Gemeinderat festgelegten Bedingungen entsprechen.

Wer ist für die Aufnahme von Asylbewerbern zuständig?

Das COA (Zentrale Stelle für die Aufnahme von Asylbewerbern) ist für die Unterbringung von Asylbewerbern während ihres Asylverfahrens zuständig. Das COA organisiert die Unterbringung und ist für den täglichen Ablauf in einer Unterbringungsstätte verantwortlich. Über die Durchführung und die Kosten werden Vereinbarungen zwischen dem COA und der Gemeinde getroffen.

Die Gemeinde ist für die Entscheidung über einen Unterbringungsort und dessen Einbindung in die Gemeinde zuständig.

Wer entscheidet über die Standorte für Asylunterkünfte in der Gemeinde Aalten?

Der Gemeinderat hat die Rahmenbedingungen festgelegt, innerhalb derer das Kollegium ausarbeitet. Bei konkreten Plänen trifft letztendlich das Kollegium Entscheidung.

Wurden bereits Standorte für die Unterbringung von Asylbewerbern ausgewählt?

Nein, es wurde noch keine Entscheidung über einen Standort getroffen. Mögliche Standorte werden anhand der vom Gemeinderat festgelegten Bedingungen und der praktischen Möglichkeiten geprüft.

Werden die Einwohner in die Asylunterbringung einbezogen?

Ja. Wir informieren die Einwohner und beziehen die Anwohner mit ein, sobald konkrete Pläne oder Standorte vorliegen, bei denen weitere Schritte unternommen werden.