Welche Schritte muss ich unternehmen, wenn meine Struktur unter die Folgenklasse 1 fällt?
Für Strukturen der Folgeklasse 1 gelten ab dem 1. Januar 2024 folgende Schritte
Die beantragung Einreichung einer Meldung erfolgt über das Omgevingsloket(Umweltportal) . Für die Schritte 3 bis 5 gilt, dass Sie Ihre anmeldung Meldung auch auf andere Weise bei der Gemeinde einreichen können. Wenden Sie sich dazu bitte an die Gemeinde.
Schritt 1
Vorbesprechung (nicht verpflichtend): Vereinbaren Sie einen termin eine Vorbesprechung mit der Gemeinde, wenn Sie Ihre Pläne vorab besprechen möchten.
Schritt 2
Beauftragen Sie einen Auftragnehmer für die Qualitätssicherung: Wählen Sie Ihren eigenen Auftragnehmer für die Qualitätssicherung aus dem Register Qualitätssicherung und lassen Sie ihn eine Risikobewertung und einen Sicherungsplan erstellen. Ab dem 1. Januar 2024 ist die Gemeinde weiterhin für die räumliche Bewertung und Genehmigung zuständig!
Schritt 3
beantragung einer Umweltplanaktivität: Beantragen Sie mindestens 8 Wochen vor Beginn Ihrer Bautätigkeiten eine Umweltplanaktivität bei der Gemeinde über das Umweltportal.
Schritt 4
Bauanzeige einreichen: Reichen Sie eine Bauanzeige über den Umweltschalter mindestens 4 Wochen vor Beginn Ihrer Baumaßnahmen ein. Geben Sie dabei an, dass es sich um ein Bauwerk der Konsequenzklasse 1 handelt, wer Ihr Auftragnehmer für die Qualitätssicherung ist, welches Instrument verwendet wird, und fügen Sie den Sicherungsplan und die Risikobewertung bei.
Schritt 5
Beginn der Bautätigkeiten: Melden Sie den Starttermin mindestens 2 Tage vor Beginn Ihrer Bautätigkeiten über den Umweltschalter.
Schritt 6
Kontrolle durch den Qualitätssicherungsbeauftragten: Während der Bauphase überprüft der Qualitätssicherungsbeauftragte die Qualität Ihres Gebäudes und ob der Sicherungsplan eingehalten wird.
Schritt 7
Kontrolle durch die Gemeinde: Die Gemeinde kann während der Bauphase Kontrollen durchführen und diese gegebenenfalls durchsetzen.
Schritt 8
Fertigstellungsmeldung: Melden Sie die Fertigstellungsmeldung und die Stellungnahme des Qualitätssicherungsbeauftragten mindestens 2 Wochen vor der Inbetriebnahme des Gebäudes über den Umweltschalter.
Schritt 9
Bauliche Nutzung: Innerhalb von 2 Wochen erfahren Sie, ob die Gemeinde die Genehmigung erteilt. Wenn die Genehmigung vorliegt, können Sie das Gebäude nutzen.