Welche Strukturen fallen unter die Folgenklasse 1?
Das Wkb gilt nicht unmittelbar für alle Bauwerke, sondern zunächst für Bauwerke, die unter die Folgenklasse 1 fallen. Welche Strukturen das sind, können Sie im Folgenden nachlesen.
- Gewöhnliche Häuser, auch mit Garage oder Heimbüro
- Ferienhäuser
- Geschäftsgebäude mit bis zu 2 Stockwerken, einschließlich kleiner Büros oder Kantinen
- Anbauten an andere Gebäude mit bis zu 2 Stockwerken, z. B. eine an ein Geschäft angebaute Lagerhalle
- Kleine Fahrrad- und Fußgängerbrücken von bis zu 20 Metern Länge, die keine Hauptverkehrsstraße überqueren
- Hausboote
- Andere Bauwerke mit einer Höhe von höchstens 20 Metern, wie Masten und Antennen
Außerdem gilt das Wkb ab dem 1. Januar 2024 nur noch für Neubauten. Erst ab 2025 soll das Wkb auch für Umbauten gelten. Das Wkb gilt z. B. nicht für Denkmäler und Bauvorhaben mit Sondergenehmigungen.