Prozess
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Am 27. Mai 2025 hat der Gemeinderat beschlossen, zunächst selbst rahmenbedingungen für die aufnahme von asylbewerbern in Aalten festzulegen. Das Kollegium Bürgermeister und beigeordnete diese ahmenbedingungen ab, bevor weitere schritte unternommen werden.
Die Informationen auf dieser website basieren auf dem zuvor geplanten Vorhaben. Daher stimmen sie nicht mehr vollständig mit der aktuellen situation überein. Wir belassen die Seiten jedoch online, damit Sie nachlesen können, was bisher mitgeteilt wurde.
Wenn es neue Informationen gibt, werden wir diese Website aktualisieren.
Die Gemeinde Aalten möchte die Einrichtung einer Unterkunft für Asylsuchende ermöglichen. Am 6. Mai 2025 hat das Kollegium eine Entscheidung über den Standort getroffen: Die Unterkunft wird auf einem unbebauten Grundstück am Singelweg Aalten errichtet.
Die Zentralagentur für die Aufnahme von Asylbewerbern (ZAS) möchte an diesem Standort kreisförmige, flexible Unterkünfte errichten. Diese Häuser sind von guter Qualität, nachhaltig und können möglicherweise in Zukunft für andere Zielgruppen wiederverwendet werden. Die Realisierungszeit der Aufnahmestelle wird voraussichtlich ein bis drei Jahre betragen.
Um die Unterkunft zu realisieren, arbeitet die Gemeinde Aalten mit dem COA zusammen. Derzeit befinden wir uns in Verhandlungen, um eine Absichtserklärung und anschließend eine Verwaltungsvereinbarung auszuarbeiten. In der Verwaltungsvereinbarung werden Vereinbarungen über die Unterkunft, wie beispielsweise Verantwortlichkeiten und Befugnisse, festgehalten.
Bevor die Verwaltungsvereinbarung geschlossen wird, werden wir Gespräche mit den Anwohnern führen und den Gemeinderat um Rat fragen. Dieser Prozess wird größtenteils nach dem Sommer 2025 stattfinden.
Das unbebaute Gelände ist jetzt als "landwirtschaftlich" eingestuft. Um hier Wohnungen und Gebäude zu errichten - teils für die reguläre Nutzung, teils für die Aufnahme von Asylbewerbern -, muss das Gebiet in "Wohngebiet" umgewidmet werden. Dies geschieht durch eine Änderung des Umweltplans. Die Entscheidung darüber trifft der Stadtrat.
Sobald die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt ist, kann die COA eine Umweltgenehmigung für den Bau von Unterkünften und Gebäuden für die Asylunterkunft beantragen. Sobald die Umweltgenehmigung erteilt ist, kann die COA mit dem Bau der Aufnahmeeinrichtung beginnen.
Sowohl bei der Änderung des Umweltplans als auch bei der Beantragung einer Genehmigung können die Anwohner und andere Beteiligte ihre Meinung äußern oder Einwände erheben.