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Am 27. Mai 2025 beschloss der Gemeinderat, zunächst einen eigenen Rahmen für die Aufnahme von Asylbewerbern in Aalten zu schaffen. Der Gemeindevorstand wartet diese Rahmenbedingungen ab, bevor er weitere Schritte unternimmt.

Die Informationen auf dieser Website beruhen auf dem früher vorgeschlagenen Plan. Daher sind sie jetzt nicht ganz korrekt. Wir werden die Seiten jedoch online lassen, damit Sie nachlesen können, was bisher mitgeteilt wurde.

Wenn es neue Informationen gibt, werden wir diese Website aktualisieren.

Die Gemeinde Aalten will die Einrichtung einer Aufnahmestelle für Asylbewerber ermöglichen. Am 6. Mai 2025 hat das Bürgermeisterkollegium einen Beschluss über den Standort gefasst: Die Aufnahme wird auf einem unbebauten Gelände am Singelweg in Aalten erfolgen.

Die Zentralagentur für die Aufnahme von Asylbewerbern (ZAS) möchte an diesem Standort kreisförmige, flexible Unterkünfte errichten. Diese Häuser sind von guter Qualität, nachhaltig und können möglicherweise in Zukunft für andere Zielgruppen wiederverwendet werden. Die Realisierungszeit der Aufnahmestelle wird voraussichtlich ein bis drei Jahre betragen.

Für die Realisierung des Empfangsstandortes arbeitet die Stadt Aalten mit der WEG zusammen. Wir sind derzeit in Gesprächen, um eine Absichtserklärung und dann einen Verwaltungsvertrag zu erstellen. In der Verwaltungsvereinbarung werden Vereinbarungen über die Aufnahmestelle, wie z. B. Zuständigkeiten und Befugnisse, festgelegt.
Bevor die Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen wird, werden wir Gespräche mit den Anwohnern führen und den Gemeinderat um Rat fragen. Dieser Prozess wird größtenteils nach dem Sommer 2025 stattfinden.

Das unbebaute Gelände ist jetzt als "landwirtschaftlich" eingestuft. Um hier Wohnungen und Gebäude zu errichten - teils für die reguläre Nutzung, teils für die Aufnahme von Asylbewerbern -, muss das Gebiet in "Wohngebiet" umgewidmet werden. Dies geschieht durch eine Änderung des Umweltplans. Die Entscheidung darüber trifft der Stadtrat.

Sobald die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt ist, kann die COA eine Umweltgenehmigung für den Bau von Unterkünften und Gebäuden für die Asylunterkunft beantragen. Sobald die Umweltgenehmigung erteilt ist, kann die COA mit dem Bau der Aufnahmeeinrichtung beginnen.

Sowohl bei der Änderung des Umweltplans als auch bei der Beantragung einer Genehmigung können die Anwohner und andere Beteiligte ihre Meinung äußern oder Einwände erheben.