Der Plan
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Am 27. Mai 2025 beschloss der Gemeinderat, zunächst einen eigenen Rahmen für die Aufnahme von Asylbewerbern in Aalten zu schaffen. Der Gemeindevorstand wartet diese Rahmenbedingungen ab, bevor er weitere Schritte unternimmt.
Die Informationen auf dieser Website beruhen auf dem früher vorgeschlagenen Plan. Daher sind sie jetzt nicht ganz korrekt. Wir werden die Seiten jedoch online lassen, damit Sie nachlesen können, was bisher mitgeteilt wurde.
Wenn es neue Informationen gibt, werden wir diese Website aktualisieren.
Die Gemeinde Aalten hat die Möglichkeiten für die Einrichtung einer vorübergehenden Aufnahmestelle für Asylbewerber an einem unbebauten Standort innerhalb der Gemeinde untersucht. Aus dieser Studie ging der Standort am Singelweg an der Provinzstraße N313 (Hamelandroute) in Aalten als der vielversprechendste hervor. Andere Standorte wurden aufgrund der schlechteren Erreichbarkeit, der Entfernung zu Einrichtungen oder des Vorhandenseins von Störkonturen (Sicherheit, Lärm) verworfen.
Der Standort Singelweg wurde von der COA ebenfalls als der für eine kurzfristige Entwicklung am besten geeignete bewertet. Das Grundstück befindet sich im Besitz der Gemeinde, und der Standort ist in Bezug auf die Infrastruktur und die Einrichtungen günstig gelegen. Die Lage in der Nähe eines Wohngebiets ist ebenfalls ein positiver Aspekt. Dies fördert die Integration der Asylbewerber in die örtliche Gemeinschaft und ermöglicht es ihnen, ein soziales Netz aufzubauen.
Vorübergehende Unterkunft in einem künftigen Wohngebiet
Der Standort des Tierheims befindet sich in einem Gebiet, das die Gemeinde zu einem neuen Wohngebiet ausbauen möchte. Dieses Gebiet wird in zwei Teile aufgeteilt. Im ersten Teil wird die WEG etwa 40 Häuser für die vorübergehende Aufnahme von bis zu 300 Asylbewerbern errichten. Dabei handelt es sich um nachhaltige, flexible Wohnungen, die den Asylbewerbern für zehn Jahre zur Verfügung gestellt werden. Außerdem wird es Räume für gemeinschaftliche, soziale und gemeinschaftliche Aktivitäten (einschließlich Bildung, Gesundheitsfürsorge, Flüchtlingsrat) sowie Büroräume für die Mitarbeiter der COA geben.
Die Unterkunft wird für 10 Jahre bestehen. Danach wird dieser Teil des Gebietes für dauerhaften Wohnraum umgestaltet. Für den zweiten Teil werden bereits Pläne für dauerhafte, erschwingliche Wohnungen, insbesondere für Erstkäufer, ausgearbeitet. Es wird davon ausgegangen, dass mit dem Bau dieser Häuser etwa zur gleichen Zeit begonnen werden kann wie mit der Errichtung der Notunterkunft. Auf diese Weise fügt sich die Notunterkunft gut in die allgemeine Entwicklung des Wohngebiets ein.
