Der Plan
Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf dieser Seite nicht auf dem neuesten Stand sind
Am 27. Mai 2025 hat der Gemeinderat beschlossen, zunächst selbst rahmenbedingungen für die aufnahme von asylbewerbern in Aalten festzulegen. Das Kollegium Bürgermeister und beigeordnete diese ahmenbedingungen ab, bevor weitere schritte unternommen werden.
Die Informationen auf dieser website basieren auf dem zuvor geplanten Vorhaben. Daher stimmen sie nicht mehr vollständig mit der aktuellen situation überein. Wir belassen die Seiten jedoch online, damit Sie nachlesen können, was bisher mitgeteilt wurde.
Wenn es neue Informationen gibt, werden wir diese Website aktualisieren.
Die Gemeinde Aalten hat die Möglichkeiten geprüft, einen temporären Aufnahmeort für Asylbewerber auf einem unbebauten Grundstück innerhalb der Gemeinde zu errichten. Aus dieser Untersuchung ging der Standort am Singelweg, entlang der Provinzstraße N313 (Hamelandroute) in Aalten, als vielversprechendste Option hervor. Andere Standorte schieden aufgrund ihrer schlechteren Erreichbarkeit, der Entfernung zu Einrichtungen oder der Vorhandensein von Störfaktoren (Sicherheit, Lärm) aus.
Der Standort am Singelweg vom COA auch als am besten geeignet für Zeitspanne kurzfristige Zeitspanne bewertet. Das Grundstück ist Eigentum der Gemeinde und der Standort ist in Bezug auf Infrastruktur und Einrichtungen günstig gelegen. Auch die Nähe zu einem Wohngebiet ist ein positiver Punkt. Dies fördert die Integration von Asylbewerbern in die lokale Gemeinschaft und ermöglicht ihnen den Aufbau eines sozialen Netzwerks.
Vorübergehende Unterkunft in einem künftigen Wohngebiet
Der Standort des Tierheims befindet sich in einem Gebiet, das die Gemeinde zu einem neuen Wohngebiet ausbauen möchte. Dieses Gebiet wird in zwei Teile aufgeteilt. Im ersten Teil wird die WEG etwa 40 Häuser für die vorübergehende Aufnahme von bis zu 300 Asylbewerbern errichten. Dabei handelt es sich um nachhaltige, flexible Wohnungen, die den Asylbewerbern für zehn Jahre zur Verfügung gestellt werden. Außerdem wird es Räume für gemeinschaftliche, soziale und gemeinschaftliche Aktivitäten (einschließlich Bildung, Gesundheitsfürsorge, Flüchtlingsrat) sowie Büroräume für die Mitarbeiter der COA geben.
Die Unterkunft wird für 10 Jahre bestehen. Danach wird dieser Teil des Gebietes für dauerhaften Wohnraum umgestaltet. Für den zweiten Teil werden bereits Pläne für dauerhafte, erschwingliche Wohnungen, insbesondere für Erstkäufer, ausgearbeitet. Es wird davon ausgegangen, dass mit dem Bau dieser Häuser etwa zur gleichen Zeit begonnen werden kann wie mit der Errichtung der Notunterkunft. Auf diese Weise fügt sich die Notunterkunft gut in die allgemeine Entwicklung des Wohngebiets ein.
