Häufig gestellte Fragen

Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf dieser Seite nicht auf dem neuesten Stand sind

Am 27. Mai 2025 hat der Gemeinderat beschlossen, zunächst selbst rahmenbedingungen für die aufnahme von asylbewerbern in Aalten festzulegen. Das Kollegium Bürgermeister und beigeordnete diese ahmenbedingungen ab, bevor weitere schritte unternommen werden.

Die Informationen auf dieser website basieren auf dem zuvor geplanten Vorhaben. Daher stimmen sie nicht mehr vollständig mit der aktuellen situation überein. Wir belassen die Seiten jedoch online, damit Sie nachlesen können, was bisher mitgeteilt wurde.

Wenn es neue Informationen gibt, werden wir diese Website aktualisieren.

Möglicherweise haben Sie Fragen zur Einrichtung einer Unterkunft für Asylsuchende in Aalten. Nachstehend beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen. Ist Ihre Frage nicht dabei? Dann kontaktieren Sie uns bitte unter opvang@aalten.nl. Die Fragen und Antworten werden regelmäßig ergänzt. Neue Fragen erkennen Sie an dem Datum hinter der Frage.

Fragen zur Entscheidungsfindung

Was hat das Kollegium beschlossen (22-05-2025)?

Das Kollegium der Bürgermeister und beigeordnete hat beschlossen:

  1. der Einrichtung eines AZC in der Gemeinde zuzustimmen.
  2. Zustimmung zum – unbebauten – Standort am Singelweg Aalten als Standort für eine Asylunterkunft.
  3. Einigung auf ein vollwertiges AZC mit 300 Aufnahmeplätzen und Dienstleistungen unter der vollen Verantwortung des COA.
  4. Zustimmung zur Ausarbeitung einer Absichtserklärung zwischen dem Kollegium dem COA als Grundlage für die Zeitspanne Festlegung der fünf Bedingungen, die die Gemeinde für die Realisierung eines Asylbewerberheims mit 300 Plätzen in folgenden Bereichen gestellt hat:
    4.1 (Jugend-)Gesundheitsversorgung
    4.2 Bildungsunterkünfte
    4.3 Eventueller Bau von Überkapazitäten für andere Zielgruppen wie Statusinhaber
    4.4 Eine ober- und unterirdische Infrastruktur, die nach dem Wegzug des AZC für das geplante neue Wohngebiet genutzt werden kann
    4.5 Die Hinterlassung eines Dienstleistungszentrums, das nach dem Wegzug des AZC für die Gemeinschaft genutzt werden kann
    4.6 Die COA sorgt dafür, dass ein Teil der Verbindungen (Statusinhaber, die wir in Aalten unterbringen müssen) aus der Aufnahmeeinrichtung Aalten selbst stammen.
  5. Zustimmung zu einer Betriebsdauer von bis zu 10 Jahren, nach der das AZC aufgelöst wird und die Gemeinde verlässt.

Alle Vereinbarungen zwischen dem Kollegium und der WEG werden in einer Verwaltungsvereinbarung niedergelegt. Dieser geht eine Absichtserklärung zwischen dem Kollegium und der WEG voraus, in der die oben genannten grundlegenden Vereinbarungen festgehalten sind. Die praktische Ausgestaltung der fünf oben genannten Bedingungen ist in dem Dokument
"Arbeitsvereinbarungen" festgelegt, das der Verwaltungsvereinbarung als Anhang beigefügt ist. Dazu gehören auch Vereinbarungen über die Sicherheit innerhalb und außerhalb des AZC und andere relevante Themen, die sich aus Gesprächen mit den Einwohnern ergeben.

Siehe auch: Vorschlag des Verwaltungsrats AZC (Seiten 6 bis 18)

Warum haben wir das nicht vorher gewusst/warum wurden wir nicht vorher einbezogen? (16-05-2025)

Wir verstehen, dass Sie sich fragen, warum Sie nicht früher informiert oder einbezogen wurden. Die Gemeinde hat in letzter Zeit mehrere Standorte untersuchen lassen. Erst als klar wurde, dass dieser Standort geeignet ist und andere Standorte nicht geeignet oder nicht verfügbar sind, konnten wir damit an die Öffentlichkeit gehen. Zuvor herrschte zu viel Unsicherheit.  

Wir wollten Unruhen über Orte vermeiden, die es letztlich nicht werden. Jetzt, da es konkret ist, halten wir es für wichtig, Sie so schnell wie möglich zu informieren und das Gespräch darüber zu beginnen, wie wir das gemeinsam in guter Weise gestalten können. 

Warum möchte die Gemeinde Aalten eine Aufnahmeeinrichtung?

Derzeit gibt es landesweit einen erheblichen Mangel an Aufnahmeplätzen. Wir wollen hier unsere gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen. Wir halten es für wichtig, Menschen, die aufgrund von Krieg, Diskriminierung oder Terror alles hinter sich lassen mussten, einen sicheren Ort zu bieten. Wir wollen diese Menschen so unterbringen, wie es zu unserer Kommune passt. Darüber hinaus wurde am 1. Februar 2024 das Gesetz zur Ermöglichung kommunaler Aufgaben bei der Einrichtung von Asylbewerberunterkünften (Verteilungsgesetz) verabschiedet. Mit diesem Gesetz wurde den Kommunen eine gesetzliche Verpflichtung zur Unterbringung von Asylbewerbern auferlegt.

Das Ausbreitungsgesetz wird nicht verabschiedet, nicht wahr? Warum wollen Sie dann Asylbewerbern eine Unterkunft bieten?

Das Spreads-Gesetz ist so lange in Kraft, bis es von der Regierung und dem Parlament formell aufgehoben wird. Es ist unklar, ob dies geschehen wird und möglicherweise bis wann. 

In der Region Achterhoek müssen wir 1.691 Plätze für die Aufnahme von Asylbewerbern bereitstellen. Schon vor Inkrafttreten des Gesetzes haben wir uns um die Unterbringung von Asylbewerbern bemüht. Denn eine gute Aufnahme bleibt notwendig; es wird immer Menschen geben, die wegen der unsicheren Situation in ihrem Heimatland fliehen. Deshalb nehmen wir als Region und Gemeinde Achterhoek unsere Verantwortung wahr und wollen dazu beitragen, den Aufnahmemangel zu beheben. Deshalb wollen wir eine vorübergehende Einrichtung für die Aufnahme von Asylbewerbern eröffnen.

Kann ich Einspruch gegen die Ankunft des Empfangsortes erheben?

Sie haben keine Einwände gegen die Einrichtung einer Aufnahmestelle für Asylbewerber in unserer Gemeinde und deren Standort.

Die WEG muss noch eine Umweltgenehmigung für den Empfangsort beantragen. Wenn diese Genehmigung erteilt wird, können Sie dagegen Einspruch erheben. Das können Sie nur tun, wenn Sie ein sachliches Interesse an dieser Entscheidung haben. Dabei spielen die Entfernung zum Standort und die Folgen, die der Standort für Sie haben wird, eine Rolle.

Haben Sie Fragen zu Demonstrationen oder Protestaktionen?

Weitere Informationen finden Sie unter Durchführung einer Demonstration oder eines Protests.

Fragen zur Standortwahl

Welche anderen Standorte waren im Gespräch und warum wurden sie fallen gelassen? (16-05-2025)

Siehe auch: Standortwahl COA Eerste Broekdijk Singelweg Aalten (Seite 19) und Untersuchung zur vorübergehenden Unterbringung in Aalten (Seite 20 ff.) 

Insgesamt wurden sieben Standorte geprüft. Sechs davon sind ausgeschieden: in Dinxperlo die Eislaufbahn und ein Standort im Gewerbegebiet sowie in Aalten die alte Eislaufbahn, zwei Standorte in 't Kobus und ein Standort an der Eerste Broekdijk. Sie sind ausgeschieden, weil sie die von der Gemeinde und der COA festgelegten Kriterien nicht ausreichend erfüllten:

  • der Standort muss schnell und für einen längeren Zeitraum verfügbar sein. Das bedeutet, dass er vorzugsweise der Gemeinde gehört oder zumindest für einen längeren Zeitraum angemietet wird.
  • der Standort ist größer als 3.000 m2 (dies ist die Mindestgröße für die WEG für ein Heim mit 100 bis 150 Aufnahmeplätzen).
  • Die vorübergehende Unterbringung kann an einem größeren oder mehreren kleinen Standorten erfolgen. Beide haben Vor- und Nachteile.
  • das Grundstück muss an die öffentliche Straße angeschlossen sein.
  • Die Versorgungsanschlüsse können vor der Fertigstellung hergestellt werden.
  • der Standort ist nicht Teil des regulären Planbestands für Dauerwohnungen.
  • Der Standort befindet sich in/neben einem Kerngebiet, in der Nähe von Annehmlichkeiten und/oder ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Warum nicht mehrere kleinere Unterkünfte, die über die Gemeinde verteilt sind?

Die WEG gibt an, dass sie nur Aufnahmeeinrichtungen ab 300 Personen vollständig organisieren kann, einschließlich Aufsicht, Sicherheit, Betreuung und Tagespflege. Bei kleineren Aufnahmestellen muss die Kommune das meiste selbst organisieren. Dies erfordert viel Engagement, z. B. von Hausärzten, Freiwilligen und anderen lokalen Einrichtungen, und ist mit höheren Kosten verbunden. Das Kollegium hat sich daher für einen zentralen Standort für maximal 300 Asylbewerber entschieden. Dies ist derzeit die machbarste und praktikabelste Variante.

Warum hat die Gemeinde diesen Standort gewählt?

In den vergangenen Monaten hat die Gemeinde gemeinsam mit der COA nach einem geeigneten Standort für die Einrichtung einer Unterkunft für Asylsuchende gesucht. Der Standort am Singelweg Aalten ist der einzige Standort, der von der COA als geeignet für Zeitspanne kurzfristige Zeitspanne bewertet wurde. 

Das Grundstück befindet sich im Besitz der Gemeinde, und der Standort liegt in der Nähe von Infrastrukturen und Annehmlichkeiten. Die Lage in der Nähe eines Wohngebiets ist ebenfalls ein positiver Aspekt. Dies fördert die Integration der Asylbewerber in die örtliche Gemeinschaft und ermöglicht es ihnen, ein soziales Netzwerk aufzubauen.

Wem gehört das Land?

Die Gemeinde Aalten ist Eigentümerin des Grundstücks, auf dem die Notunterkunft entstehen soll.

Wie lange wird das Tierheim an diesem Standort bleiben?

Der Schutzraum könnte 10 Jahre lang genutzt werden.

Was wird in zehn Jahren geschehen? Wird der Schutzraum dann verschwinden?

Nach 10 Jahren wird das Gelände für den regulären Wohnungsbau zur Verfügung stehen. Es wird dann nicht mehr als Aufnahmestelle für Asylbewerber dienen.

Fragen zur Aufnahme von Asylbewerbern

Welche Rolle spielt der WLA?

Die Zentrale Agentur für die Aufnahme von Asylbewerbern (COA) ist für die Aufnahme von Asylbewerbern und deren Orientierung auf eine Zukunft innerhalb oder außerhalb der Niederlande zuständig. Sowohl die COA als auch die Gemeinden suchen nach geeigneten Standorten für neue Aufnahmezentren.

Die Aufnahmeeinrichtung, die in der Gemeinde Aalten entstehen soll, ist für Asylsuchende gedacht, die auf die Entscheidung über ihren Asylantrag warten müssen oder das allgemeine Asylverfahren bereits durchlaufen haben, aber noch keine Wohnung zugewiesen bekommen haben. Hier erhalten sie während des Asylverfahrens Unterkunft, Verpflegung sowie medizinische und rechtliche Unterstützung. Außerdem wird mit ihrer Integration begonnen und sie werden, soweit möglich, bei der Suche nach einer bezahlten Arbeit begleitet.

Wie läuft das Asylverfahren in den Niederlanden ab?

Dieses Video auf Youtube erklärt, wie das Asylverfahren funktioniert. Das Video stammt von der Zentralstelle für die Aufnahme von Asylbewerbern (COA) und ist auf Youtube zu finden. Die COA ist für die Aufnahme und Betreuung von Asylbewerbern in den Niederlanden zuständig.

Video zum Asylverfahren

Hat die Aufnahme Auswirkungen auf mich als Einwohner der Gemeinde Aalten?

Die Auswirkungen des Aufenthalts von Asylbewerbern auf die Einwohner einer Gemeinde sind sehr unterschiedlich. Diejenigen, die in unmittelbarer Nähe wohnen, bemerken natürlich mehr von ihrer Anwesenheit. Für die anderen Einwohner wird sich dies in Grenzen halten. Natürlich erlebt jeder die Anwesenheit von Asylbewerbern anders. Asylbewerber können sich frei bewegen, wo sie wollen. So erkunden sie die Nachbarschaft, kaufen im örtlichen Supermarkt ein und besuchen Geschäfte im Stadtzentrum. In der Regel verlaufen die Kontakte reibungslos und ohne größere Probleme. Die Bewohner können auch selbst Kontakt zu den Asylbewerbern aufnehmen und sie in alltägliche Angelegenheiten sowie in alle Arten von Freizeitaktivitäten einbeziehen. Solche Initiativen werden von den Asylbewerbern nur zu gerne angenommen! 

Wenn es zu Belästigungen kommt, können diese immer direkt an den Standortleiter gemeldet werden.

Wie viele Asylbewerber werden kommen?

Die Unterkunft bietet Platz für bis zu 300 Personen.

Wann werden die ersten Bewohner eintreffen?

Es wird damit gerechnet, dass die Aufnahmestelle im Jahr 2027 fertiggestellt werden kann. Wann die ersten Bewohner eintreffen werden, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.

Welche Zielgruppen werden dort wohnen: Singles oder Familien?

Wir wissen im Moment noch nicht, wer im Tierheim leben wird. Das hängt von dem jeweiligen Zustrom ab. Der Hintergrund der Flüchtlinge ist sehr unterschiedlich. Das liegt daran, dass der Zustrom von Flüchtlingen in die Niederlande auch sehr unterschiedlich ist.

Kann die Gemeinde bestimmen, welche Zielgruppen an dem Standort untergebracht werden sollen?

Die Gemeinde spielt dabei keine Rolle. Die Aufnahmestelle ist für Asylbewerber gedacht, die auf die Entscheidung über ihren Asylantrag warten müssen oder das allgemeine Asylverfahren bereits abgeschlossen haben, denen aber noch keine Wohnung zugewiesen wurde. 

Wer trägt die Kosten für den Ort des Empfangs?

Die WEG ist für den Betrieb der Website und damit für die Kosten verantwortlich.

Erhält die Gemeinde Geld für die Einrichtung der Aufnahmestelle?

Ja. Gemeinden mit einem Aufnahmestandort erhalten zu diesem Zweck Geld von der rijksoverheid. Diese Zuschüsse sind eine Entschädigung für die zusätzlichen Kosten, die den Gemeinden entstehen.

Was machen die Heimbewohner tagsüber?

Die WEG bietet eine Tagesbetreuung für die Asylbewerber an. Die Bewohner leben selbstständig in einer Aufnahmestelle. Sie erledigen ihre Hausarbeit und bringen ihre Kinder zur Schule. Außerdem bereiten sie sich mit Aktivitäten oder Freiwilligenarbeit vor Ort auf ihre Zukunft vor. Weitere Informationen über die Aktivitäten in einer Aufnahmestelle finden Sie auf der Website der WEG.

Was wird in Bezug auf die Sicherheit geregelt?

An der Rezeption gibt es eine 24-Stunden-Aufsicht. Die Gemeinde ist für die Sicherheit im öffentlichen Raum verantwortlich. Wir nehmen unsere Verantwortung wahr und treffen diesbezüglich Vereinbarungen mit der WEG, der Polizei und anderen Parteien.

Außerdem erstellen wir gemeinsam mit der WEG einen Sicherheitsplan. In diesem Plan wird erläutert, wie wir dafür sorgen, dass die Anwohner weiterhin komfortabel und sicher leben können, wie wir mit Belästigungen umgehen und was wir tun, um sie auf ein Minimum zu beschränken. Wir beziehen die Anregungen ein, die wir bei Versammlungen und Anhörungen der Einwohner gesammelt haben, und nutzen die Erfahrungen anderer Gemeinden mit Asylbewerberheimen, wie z. B. Winterswijk. Wir arbeiten den Sicherheitsplan aus, bevor die ersten Bewohner in der Aufnahmeeinrichtung ankommen.

Welche Einrichtungen gibt es am Empfangsort?

Die WEG stellt die Einrichtungen und Aktivitäten am Empfangsort zur Verfügung. Welche Art von Aktivitäten organisiert werden und wie die Aufnahmestelle ausgestattet ist, finden Sie auf der Website der WEG.

Ist der Empfangsort öffentlich zugänglich?

Die Rezeption ist für die Öffentlichkeit zugänglich. Besucher sollten sich an der Rezeption melden. 

Fragen zur Kommunikation und Beteiligung

Warum wurde die Nachbarschaftshilfe bei den Umfragen nicht berücksichtigt (16-05-2025)?

Bei der Auswahl eines Aufnahmestandorts wurden vor allem praktische, räumliche und organisatorische Bedingungen geprüft: Ist der Standort groß genug, gibt es Platz für Gebäude und Einrichtungen, ist er in der Nähe von z. B. Schulen oder Sportplätzen, dem Bahnhof, Geschäften usw. Die Unterstützung in der Umgebung ist sicherlich wichtig, aber das lässt sich im Vorfeld nur schwer objektiv messen. Deshalb schenken wir ihr viel Aufmerksamkeit: indem wir die Anwohner informieren, den Dialog suchen und Bedenken und Ideen in die weitere Ausarbeitung der Pläne einbeziehen. 

Wie beteiligt die Gemeinde die Einwohner?

Es finden mehrere Treffen statt, bei denen sowohl die Anwohner als auch andere Einwohner der Gemeinde über die Pläne und das weitere Vorgehen informiert werden. Dort können auch Fragen, Bedenken und Ideen ausgetauscht werden. Es ist auch geplant, eine Einwohnerbefragung durchzuführen. Die Gemeinde wird diese einrichten, um die Wünsche aus der Nachbarschaft zu hören, damit eine gute Integration der Aufnahmestelle in die Nachbarschaft erreicht werden kann.

Wie hält die Gemeinde das Umland über wichtige Entwicklungen in Bezug auf die Aufnahmestelle auf dem Laufenden?

Wir würden gerne von den Anwohnern selbst hören, welche Bedürfnisse sie in diesem Bereich haben. Denk einen Newsletter oder eine Anwohnerversammlung/einen Gesprächskreis. Dies wird bei dem Treffen mit den Anwohnern besprochen werden. 

Andere Fragen

Was ist mit dem Wohnraum für unsere Kinder? Sollte das nicht die Priorität sein? (16-05-2025)

Der Druck auf dem Wohnungsmarkt ist in der Tat groß. Wir hören oft, dass junge Menschen und Erstkäufer Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden, auch in unserer Gemeinde. Deshalb hat der Wohnungsbau nach wie vor eine hohe Priorität. An mehreren Orten ist der Bau von Wohnungen geplant, insbesondere von bezahlbaren Wohnungen.  

Die Aufnahme von Asylbewerbern ist hiervon getrennt. Es handelt sich um eine vorübergehende Unterbringung in flexiblen, umzugsfähigen Wohnungen an einem anderen Standort am Singelweg. Die 40 Häuser, die für diesen Zweck vorgesehen sind, werden nach 10 Jahren abgerissen, damit wir auf der bestehenden Infrastruktur neue Häuser bauen können, oder sie werden nach 10 Jahren an Nicht-Asylsuchende vermietet.

Kurz gesagt: Wir engagieren uns für beides. Wir helfen Menschen, die eine vorübergehende Unterkunft benötigen, und bauen weiter für unsere eigenen Bewohner.

Wann sind Sie ein Flüchtling, Asylbewerber, Statusinhaber oder unbegleiteter Minderjähriger? Welche Zielgruppe möchte die WEG am Singelweg unterbringen?

  • Flüchtlinge sind Menschen, die aus ihrem Land geflohen sind, weil es dort zu gefährlich für sie war. Zum Beispiel wegen eines Krieges oder wegen Gewalt.
  • Asylsuchende sind Flüchtlinge, die in den Niederlanden Asyl beantragt haben. Das bedeutet, dass sie darum gebeten haben, vorübergehend hier leben zu dürfen. Zu diesem Zweck haben sie bei der Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND) eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt. Während sie auf ihre Aufenthaltsgenehmigung warten, leben sie in einem Asylbewerberheim (azc) oder in einer vorübergehenden Unterkunft. Dies ist die Gruppe, die wir bald in Aalten aufnehmen möchten.
  • Statusinhaber sind Asylbewerber, die einen Aufenthaltsstatus erhalten haben. Sie haben Anspruch auf eine Unterkunft in einer Gemeinde in den Niederlanden.
  • AMV-ers sind junge Flüchtlinge (Jungen und Mädchen) im Alter von 15 bis 18 Jahren, die ohne Eltern und Begleitung in den Niederlanden Asyl beantragt haben. Sie nehmen an speziellen Programmen teil und gehen tagsüber zur Schule. Die WEG hilft ihnen bei der Einführung von Strukturen und bei den ersten Schritten zur Integration. Unbegleitete minderjährige Asylbewerber werden in speziell für sie eingerichteten Aufnahmestellen untergebracht.

Wird mein Haus durch die Ankunft des Tierheims an Wert verlieren und wer entschädigt mich dafür?

Glauben Sie, dass Ihr Haus durch die Ankunft des Empfangsortes an Wert verlieren wird? Wenn ja, können Sie eine finanzielle Entschädigung beantragen. Das nennt man Nachteilsausgleich (früher Planschaden).

Ein Nachteilsausgleich kann nach Erteilung einer Umweltgenehmigung beantragt werden. Wann genau das ist, können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.

Jeder Antrag auf Entschädigung für erlittene Schäden ist einzigartig und wird von unabhängigen Beratern geprüft. Die Gemeinde Aalten hat keinen Einfluss auf die Bewertung. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch bei uns.

Mehr zum Thema Schadenersatz erfahren Sie auf unserer Seite"Schadenersatz".

Die Informationsstelle Lebensumfeld bietet ausführlichere Informationen zum Verlustausgleich.

Was tut die Gemeinde für ihre eigenen wohnungssuchenden Einwohner?

Wir denken, dass es wichtig ist, genügend Wohnraum für unsere Einwohner zu haben. An verschiedenen Stellen in unserer Gemeinde werden Häuser gebaut oder es gibt Initiativen zum Bau. Gebaut wird von Initiatoren, aber wir als Gemeinde vergeben auch Grundstücke. Neben der geplanten Notunterkunft sehen wir auch Raum für dauerhaften Wohnraum, insbesondere für Erstkäufer. Die Möglichkeiten dafür werden gleichzeitig mit der Entwicklung des Aufnahmestandorts ausgearbeitet und realisiert. 

Wo kann ich Fragen, Kommentare und Beschwerden einreichen?

Bis zur Eröffnung des Standorts können Sie sich mit Fragen oder Anmerkungen an die Gemeinde wenden. Dies ist unter der Telefonnummer 0543 49 33 33 oder über opvang@aalten.nl möglich. Sobald der Standort in Betrieb genommen wurde, ist er rund um die Uhr über eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse erreichbar. Die COA gibt diese Daten vor der Eröffnung des Standorts bekannt.

Wo kann ich eine Demonstration oder einen Protest melden?

Alle Informationen dazu finden Sie unter Durchführung einer Demonstration oder eines Protests.

Kann ich Einspruch erheben?

Sie haben keine Einwände gegen die Einrichtung einer Aufnahmestelle für Asylbewerber in unserer Gemeinde und deren Standort.

Die WEG muss noch eine Umweltgenehmigung für den Empfangsort beantragen. Wenn diese Genehmigung erteilt wird, können Sie dagegen Einspruch erheben. Das können Sie nur tun, wenn Sie ein sachliches Interesse an dieser Entscheidung haben. Dabei spielen die Entfernung zum Standort und die Folgen, die der Standort für Sie haben wird, eine Rolle.

Wir haben auch Antworten auf die Fragen erhalten, die von den Einwohnern bei den Treffen in der Südkirche (Mitte Mai) gestellt und uns per E-Mail oder Post zugesandt wurden. 

Wir haben die relevanten Fragen und Antworten in 15 Abschnitte unterteilt:

1. Sicherheit

Was garantieren Sie für unsere Sicherheit? 

Die Sicherheit der Einwohner ist und bleibt eine Priorität. Absolute Sicherheit kann nie garantiert werden, genauso wenig wie in anderen Situationendenk Sicherheit im Straßenverkehr oder die Kriminalität). Deshalb wird gemeinsam mit der WEG, der Polizei und anderen Partnern ein Sicherheitsplan erstellt. Dieser enthält Vereinbarungen über die Sicherheit, die Überwachung und die Behandlung von Zwischenfällen. Wir werden auch eine Meldepunkt einrichten, bei der Sie rund um die Uhr Vorfälle melden können.

Wenn es eine AZC gäbe, wie würde dann die Sicherheit gewährleistet? 

Der Standort wird rund um die Uhr überwacht. Polizei, Gemeinde und WEG vereinbaren Zusammenarbeit, Überwachung und Weiterverfolgung von Meldungen außerhalb des Standorts. Der Nachbarschaftspolizist wird mit einbezogen. Die Anwohner können über die Gruppe der "Sounding Boards" zu den Maßnahmen beitragen. Die Erfahrungen in anderen AZCs zeigen, dass gute Vereinbarungen, Überwachung und Kommunikation den Frieden in der Nachbarschaft sichern.

Kann die Sicherheit garantiert werden? 

Vollständige Sicherheit kann niemals garantiert werden, auch nicht ohne AZC. Was jedoch möglich ist: Risiken so gut wie möglich zu kontrollieren. Deshalb wird ein Sicherheitsplan erstellt, der auf die Situation in Aalten zugeschnitten ist. Darin sind unter anderem Vereinbarungen über die Überwachung, die Anwesenheit von Sicherheitspersonal und die Weiterverfolgung von Meldungen enthalten.

Die Baustelle liegt direkt an einem jungen Viertel mit vielen Kindern. Wie kann hier die Sicherheit gewährleistet werden? 

Genau aus diesem Grund werden zusätzliche Maßnahmen ergriffen. Denk sichere Fußwege, klare Informationen für die Anwohner und sichtbare Sicherheit. Außerdem wird es eine Meldepunkt für Belästigungen geben. Der Sicherheit von Kindern und gefährdeten Gruppen wird im Sicherheitsplan besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

Wie steht es um die Sicherheit auf Estineas eigenem Grundstück? 

Bei der Ausarbeitung des Sicherheitsplans werden auch die umliegenden Gebiete wie das von Estinea einbezogen. Die Gemeinde bespricht dies mit den beteiligten Organisationen, um maßgeschneiderte Vereinbarungen zu treffen, die der örtlichen Situation entsprechen. Wir berücksichtigen auch Signale von Pflegefachkräften.

Vereinbarungen zur Sicherheit werden in einem Sicherheitsplan festgehalten. Wo zieht die Gemeinde die Grenze, wenn die Vereinbarungen nicht eingehalten werden? 

Wenn die Lebensqualität in der Nachbarschaft unter Druck steht, wenn sich herausstellt, dass die WEG nicht weiß, wie sie den Empfang und alles, was damit zusammenhängt, richtig organisieren soll, um nur einige Beispiele zu nennen.

Was wird in Sachen Sicherheit unternommen und geregelt? 

Wir erstellen im Vorfeld einen Sicherheitsplan, in den auch die Anwohner (aus der Gruppe des Sounding Boards) einbezogen werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass wir Vereinbarungen über die Anwesenheit von Sicherheitskräften treffen und gegebenenfalls physische Anpassungen in dem Gebiet vornehmendenk zusätzliche Beleuchtung). Die Verfolgung von Beschwerden und Meldungen über Belästigungen ist "normale" Polizeiarbeit. Es wird eine zusätzliche Überwachung geben, und der Polizeibeamte aus der Nachbarschaft wird an der Gruppe des "Sounding Board" teilnehmen.

Werden die Einwohner bald Zugang zum Sicherheitsplan haben? 

Der Sicherheitsplan ist öffentlich und wird der Fokusgruppe und dem Rat zu gegebener Zeit mitgeteilt.

Wenn das AZC tatsächlich kommt, wie wird dann die Sicherheit in diesem Gebiet gewährleistet, ohne das Straßenbild in ein Gefängnis zu verwandeln, das nicht in diese Umgebung passt? 

Sicherheit und Lebensqualität gehen Hand in Hand. Es werden Maßnahmen wie gute Beleuchtung und Sichtbarkeit ergriffen, aber der Leitgedanke ist, dass der Standort nicht geschlossen oder stark gesichert wirken darf. Er muss sich in die Umgebung einfügen. Das Sicherheitskonzept wird mit der Umgebung über die Sounding-Board-Gruppe abgestimmt.

Wird für Sicherheit gesorgt? Auch außerhalb des Tierheimgeländes? Dies betrifft die Sicherheit der Mitarbeiter der Nachtschicht von Estinea, die auch nachts nach draußen gehen müssen, wenn der Alarmknopf gedrückt wird. 

Ja, das Gelände selbst wird rund um die Uhr bewacht. Außerhalb des Geländes wird die Gemeinde mit der Polizei zusammenarbeiten, um das Gebiet zusätzlich zu überwachen. Die Mitarbeiter der Nachtschicht können auf die Unterstützung durch diesen Sicherheitsdienst zählen. Entsprechende Vereinbarungen werden im Sicherheitsplan festgehalten.

Schon jetzt sehen wir kaum noch Polizei auf den Straßen. Wird die Zahl der Polizeibeamten demnächst erhöht werden? Gibt es dafür einen Plan? Wie wird mit etwaigen Belästigungen umgegangen? Entschädigung für Schäden? 

Die Polizei ist an der Ausarbeitung des Sicherheitsplans beteiligt. Dieser Plan enthält Vereinbarungen über zusätzliche Anstrengungen in der Nachbarschaft. Meldungen über Belästigungen werden ernst genommen und weiterverfolgt. Schäden an persönlichem Eigentum können wie üblich bei der Polizei gemeldet werden. Schäden an Gemeindeeigentum werden von der Gemeinde übernommen. Für die Sicherheit auf dem Gelände ist die WEG zuständig.

Woher sollen die (zusätzlichen) Polizisten genommen werden, die wir ohnehin kaum zu Gesicht bekommen? 

Unser Grundprinzip ist, dass wir Asylbewerber aufnehmen, die sich hier ein neues Leben aufbauen wollen, und dass wir ihnen dabei gerne helfen. Sollte es bei einigen wenigen anders laufen, werden wir zusätzliche (Polizei-)Kapazitäten einsetzen.

Welche Erfahrungen gibt es mit Zwischenfällen und wie ist die Sicherheit im AZC in Winterswijk geregelt? 

In Winterswijk ist der Sicherheitsdienst rund um die Uhr präsent. Was die Vorfälle betrifft, so handelt es sich hauptsächlich um Vorfälle vor Ort. In diesem Jahr gab es 4 Zwischenfälle, von denen 3 einen Krankenwagen für eine medizinische Situation erforderten, und 1 Nachbarschaftspolizist wurde im Zusammenhang mit einem Streit zwischen 3 Asylbewerbern hinzugezogen. Es werden regelmäßig Gespräche mit den Anwohnern über Sicherheit und Belästigung geführt.

Ich habe gelesen, dass es in der Nähe von AZCs 89 % mehr Vorfälle gibt. Stimmt das? 

Die Zahlen werden nicht erkannt. Möglicherweise handelt es sich um Anmeldestellen wie Ter Apel und Budel sowie Notunterkünfte. In Aalten ist geplant, eine reguläre Unterkunft zu errichten, und das ist etwas ganz anderes. An einem (groß angelegten) regulären Standort können neben einer ständigen Bewachung auch Tagesaktivitäten und Informationsveranstaltungen für die Bewohner organisiert werden. 
Oft geht es auch um ein Gefühl der Unsicherheit. Wir möchten insbesondere von den Anwohnern erfahren, welche Bedenken sie haben und welche Punkte im Hinblick auf die Sicherheit zu beachten sind. Diese werden wir in den Sicherheitsplan aufnehmen und in Vereinbarungen mit dem COA festhalten. 

2. Beaufsichtigung/Begleitung/Sicherheit auf der Baustelle

Wie viel Beratung wird von der COA angeboten (Anzahl der Beratungen im Verhältnis zur Anzahl der Asylbewerber)? 

An einem regulären Standort, wie in Aalten vorgeschlagen, sorgt die COA für eine angemessene Belegung. Tagsüber sind mehrere Betreuer und Sozialarbeiter anwesend. Nachts sind drei Sicherheitskräfte anwesend. Die Anzahl der Mitarbeiter richtet sich nach der Gruppengröße (maximal 300) und wird von der COA überwacht, wobei die Erfahrungen aus anderen Asylbewerberheimen als Grundlage dienen.

Wie viele Sicherheitsbeamte werden bald anwesend sein? 

Nachts 3 Sicherheitskräfte, weil dann keine anderen Aufsichtspersonen anwesend sind.
Tagsüber 1 Wachmann, weil Aufsichtspersonal und andere Mitarbeiter anwesend sind.

Was geschieht mit einem Asylbewerber, der sich nicht benimmt? 

Letztere werden dafür in erster Linie zur Verantwortung gezogen. Eine mögliche Maßnahme ist die Verlegung in ein anderes Asylbewerberheim.

Welche Strafe droht Asylbewerbern, wenn sie eine Straftat begehen? 

Wird Anzeige erstattet, gilt auch für sie das niederländische Strafrecht.
Störer und Asylbewerber, die sich daneben benehmen, werden in ein anderes AZC verlegt, um sie aus einer bestimmten Umgebung zu entfernen. Manchmal werden sie auch in eine spezielle Unterkunft mit mehr Kontrolle und Überwachung verlegt.
Die Folge kann auch sein, dass das IND bei schweren Straftaten die Genehmigung entzieht. 

3. Wohnungsmarkt/ Wohnwert

Was ist mit der Wertminderung des Eigentums (Entschädigung)? 

Sobald eine Umweltgenehmigung für die Aufnahmestelle erteilt wurde, besteht für Hausbesitzer die Möglichkeit, bei der Gemeinde eine Entschädigung für den Wertverlust zu beantragen. Dies wurde früher als Planschaden bezeichnet.
Die Regelung ist für Situationen gedacht, in denen der Wert eines Hauses nachweislich durch eine räumliche Entscheidung der Regierung, wie die Einrichtung eines AZC, gemindert wird. Der Antrag wird von einer unabhängigen Stelle geprüft.
Es gibt keine zusätzliche Regelung oder zusätzliche Entschädigung durch die Gemeinde über die gesetzliche Regelung hinaus. Auch eine Entschädigung für die Wertminderung ist derzeit kein Thema, da noch keine Genehmigung erteilt worden ist.

Wird sich die mögliche Ankunft eines AZC negativ auf den Wert des Hauses auswirken? (Führt es sogar zur Unverkäuflichkeit oder zu einem Verkauf zu einem deutlich niedrigeren Wert als dem Marktwert des Hauses) 

Die Bedenken diesbezüglich sind verständlich, aber es ist schwierig, allgemeine Aussagen über die Auswirkungen auf den Wohnwert zu machen. Diese sind je nach Standort und Situation unterschiedlich. Wie in der Antwort auf die vorhergehende Frage beschrieben, gibt es eine gesetzliche Regelung für die Entschädigung von Wertverlusten, wenn diese nachweislich auf eine staatliche Entscheidung zurückzuführen sind.

Hat die Gemeinde für den Fall, dass ein AZC gebaut wird, einen Plan, um dies finanziell zu lösen, z. B. indem sie die betreffenden Häuser selbst aufkauft, falls der Verkauf innerhalb einer bestimmten Frist (z. B. 3 Monate) zum "normalen" Wert nicht gelingt? Und wird die Gemeinde auch den WOZ-Wert anpassen? 

Nein, die Gemeinde hat weder ein Zusatzsystem noch ein Buyout-System. Es gibt nur die gesetzliche Regelung für Planschäden/Schadensersatz. Die Gemeinde kauft keine Grundstücke auf.
Was den WOZ-Wert betrifft: Er wird nicht automatisch angepasst. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr WOZ-Wert aufgrund geänderter Umstände falsch ist, können Sie im Rahmen des regulären Verfahrens Einspruch dagegen erheben.

Bei wem kann ich eine Entschädigung für die Wertminderung meiner Immobilie beantragen?

Bei der Kommune. Eine externe Agentur wird hinzugezogen, um den Unterschied zwischen der alten und der neuen Situation zu bewerten. Anschließend wird gemäß der nationalen Politik festgestellt, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht (z. B. hat niemand Anspruch auf eine ungehinderte Aussicht von seinem Haus aus) und wie hoch diese ist. Ein kleiner Prozentsatz der Wertminderung wird als eigenes Risiko des Hauseigentümers betrachtet.
Übrigens kann ein Antrag erst gestellt werden, wenn die Genehmigung erteilt wurde.

Gewährt die Gemeinde eine Entschädigung für die Wertminderung von Häusern in der Umgebung, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist? 

Nein, dafür gibt es derzeit keine Bestimmungen. 

4. Verkehrssicherheit und Umwelt

Wie steht es um die Verkehrssicherheit am Slaadreef, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer?

Die Verkehrssicherheit wird bei der weiteren Ausarbeitung des Plans ausdrücklich berücksichtigt. Dabei geht es um sichere Fuß- und Radwege, die Verhinderung von Durchgangsverkehr und die Einschränkung unerwünschter Fußwege. Dies gilt auch für die Situation rund um 't Slaa, wo viele Kinder im Freien spielen. Eine vollständige Sperrung der Zufahrtsstraßen ist derzeit nicht geplant, aber es werden Maßnahmen erwogen, um den Verkehr und die Belästigung zu begrenzen.

Warum so nahe an einem Wohngebiet? Hier gibt es keine Geschäfte, man muss immer noch den Transport ins Stadtzentrum organisieren. 

Es wird davon ausgegangen, dass die Entfernung so groß ist, dass die Asylbewerber sie selbst mit dem Fahrrad - und eventuell zu Fuß - erreichen können. Falls erforderlich, wird die WEG Unterstützung bei der Mobilität leisten.  

Der Standort liegt nicht ganz in der Nähe des Zentrums von Aalten und an einer stark befahrenen Hauptstraße. Führt das nicht zu unsicheren Verkehrssituationen? 

Die Asylbewerber werden hauptsächlich zu Fuß oder mit dem Fahrrad in Richtung Stadtzentrum gehen (Bahnhof, Geschäfte). In die Nähe der Hauptstraße werden sie im Prinzip nicht kommen. Wir werden diese Form der Sicherheit auch bei der Gestaltung des Standorts berücksichtigen.

Wie sieht es mit der Lärmbelästigung am Standort aus? Wird es eine Lärmschutzwand geben, und wird sie ausreichend sein? 

Auch bei dieser Entwicklung müssen und wollen wir einfach alle Anforderungen erfüllen, auch die an die Lärmbelastung. Wir werden das bei der Aufschüttung berücksichtigen bzw. Maßnahmen dafür ergreifen.

Was unternimmt die Gemeinde in Bezug auf die Verkehrssicherheit an Stellen, die von Fußgängern überquert werden müssen, wie z. B. die Hamelandroute? 

Die Verkehrssicherheit ist ein wichtiger Bestandteil des Entwicklungsplans. Sichere Fuß- und Radwege zum und vom Aufnahmestandort, klare Übergänge und zusätzliche Maßnahmen, die verhindern, dass Menschen einfach die Straße überqueren, werden in Betracht gezogen.

Wird die Zufahrtsstraße zum Wohngebiet 't Slaa gesperrt, auch für Radfahrer und Fußgänger? 

Die vollständige Sperrung der Zufahrtsstraße, auch für Radfahrer und Fußgänger, hat erhebliche Auswirkungen auf die Zugänglichkeit - auch für die Anwohner selbst. Es wird daher ein Gleichgewicht zwischen Zugänglichkeit und Unannehmlichkeiten angestrebt. Es ist noch nicht klar, wo und wie viele Zufahrtsstraßen es letztendlich geben wird. Es können jedoch Maßnahmen ergriffen werden, die unerwünschten Verkehr oder Fußwege verhindern, ohne das Viertel unnötig abzuschotten. 

5. Verwaltung und demokratischer Prozess

Wie können Sie das entscheiden, ohne die Anwohner vorher zu konsultieren? 

Die Gemeinde ging an die Öffentlichkeit, sobald klar war, dass der Standort Singelweg sowohl geeignet als auch verfügbar war. Zu diesem Zweck prüfte sie zunächst sorgfältig, welche Standorte in Frage kämen. Eine frühere Kommunikation hätte zu unnötiger Unruhe über Standorte führen können, die letztlich nicht gewählt werden. Jetzt, da ein konkreter Plan vorliegt, wurde Raum für Diskussionen mit der Umgebung geschaffen, unter anderem durch Treffen und eine Gruppe von Sondierungsgesprächen.

Warum können wir nicht widersprechen? 

Bisher wurde noch keine förmliche Entscheidung getroffen, gegen die Einwände erhoben werden können. Sobald eine Umweltgenehmigung beantragt wird, folgt ein rechtliches Verfahren, in dem interessierte Parteien Stellungnahmen abgeben können. Dies wird zu diesem Zeitpunkt veröffentlicht, so dass jeder, der dies wünscht, eine förmliche Stellungnahme abgeben kann.

Ist das Kollegium der Bürgermeister und beigeordnete befugt, Flächen, die für den Wohnungsbau vorgesehen sind, für die Aufnahme von Asylbewerbern zu nutzen? 

Ja, das Kollegium ist befugt, Vorschläge für die Nutzung kommunaler Grundstücke zu machen. In diesem Fall gibt es noch keinen festgelegten Flächennutzungsplan für eine Wohnbebauung auf diesem Gelände. Das Kollegium schlägt vor, den Flächennutzungsplan in "Wohnbebauung" zu ändern und das Gelände dann vorübergehend für die Aufnahme von Asylbewerbern zur Verfügung zu stellen.

Wie werden alle Antworten/Fragen gesammelt? 

Während der Sitzungen werden alle Fragen notiert und online gestellt, und es können weiterhin Fragen eingereicht werden. Alle Fragen werden an dieser Stelle auf der städtischen Website gesammelt, zusammengestellt und beantwortet. Auch die Beiträge der Gruppe des Sondierungsgremiums werden in den Prozess einfließen.

Werde ich informiert, wenn das räumliche Verfahren beginnt? 

Ja. Sobald das räumliche Verfahren (z. B. ein Antrag auf eine Umweltgenehmigung) beginnt, wird dies veröffentlicht. Auch die Anwohner und alle, die sich für den Newsletter angemeldet haben, werden informiert. Es wird dann auch die Möglichkeit geben, Stellungnahmen abzugeben.

Wo bleibt die Demokratie in diesem Prozess? 

Das Kollegium hat sich für den Standort entschieden und legt ihn als Vorschlag dem Rat vor; einem Rat, der demokratisch von den Einwohnern gewählt wird. Der Stadtrat entscheidet letztendlich. Die Mitglieder des Stadtrats nehmen auch an den Sitzungen teil, um sich über die Themen zu informieren.

Der Rat wird bald eine verbindliche Stellungnahme abgeben. Wird sich das Kollegium daran halten? 

Ja.

Gibt es Möglichkeiten, das Verfahren an den Rat anzupassen? 

Ja. Bis der Gemeinderat seine Stellungnahme abgegeben hat, können die Einwohner ihre Meinung äußern. Dies kann schriftlich oder mündlich geschehen, z. B. in einer Gemeinderatssitzung. Die bei den Sitzungen gesammelten Signale werden auch dem Gemeinderat mitgeteilt.

Wurde der Gemeinderat über den Standort und die Pläne für die Aufnahme von Asylbewerbern informiert? 

Ja, die geprüften Standorte wurden dem Rat vertraulich mitgeteilt, und es wurde nach anderen geeigneten Standorten gefragt. Die Entscheidung für den Standort Singel 2, die Höchstzahl der unterzubringenden Asylbewerber von 300 und die Dauer von bis zu 10 Jahren wurde vom Kollegium getroffen, nicht vom Rat.

Warum wurde die Entscheidung nicht bis nach den Kommunalwahlen verschoben? 

Die Aufgabe der Aufnahme ist dringend und kann nicht auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Außerdem gibt es das Auflösungsgesetz, das jede Gemeinde verpflichtet, bis zu einem bestimmten Datum zur Aufnahme beizutragen. Der Rat, der jetzt beteiligt ist, wurde demokratisch gewählt und hat zuvor mit Anträgen und Anfragen die Richtung für diesen Prozess vorgegeben. Der Gemeinderat ist nun auch ausdrücklich an der Entscheidungsfindung beteiligt.

Es gibt eine Asylkrise, ignoriert das Kollegium jetzt alle Verfahren und die Rolle des Rates? 

Nein. Das Kollegium bereitet eine Entscheidung vor und legt sie dem Rat vor. Das Kollegium kann sich zwar für ein abgekürztes Verfahren entscheiden, weil es sich um eine vorübergehende Unterbringung handelt, aber das Kollegium entscheidet sich ausdrücklich nicht dafür. 

6. Verbreitungsgesetz & Zahlen

Die nationale Regierung beabsichtigt, das Gesetz zur Verteilung zurückzuziehen. Es ist daher seltsam, dass die Gemeinde das Gesetz zur Verteilung nun noch in Aalten anwenden will. Warum sollte man das jetzt noch tun? 

Das Räumungsgesetz ist derzeit noch in Kraft und die Gemeinden sind verpflichtet, es einzuhalten. Ob und wann das Gesetz außer Kraft gesetzt wird, ist unklar. Darüber hinaus sieht sich das Kollegium in der gesellschaftlichen Verantwortung, zu einer humanen und funktionierenden Aufnahme von Schutzbedürftigen beizutragen. Auch ohne ein Verteilungsgesetz werden Aufnahmeplätze benötigt.

Warum will die Gemeinde das Streuungsgesetz überhaupt einhalten? 

In den Niederlanden werden etwa 96.000 Aufnahmeplätze für Asylbewerber benötigt. Als Gemeinde wollen wir unsere soziale Verantwortung gegenüber den Flüchtlingen, die in den Niederlanden um Hilfe bitten, und gegenüber den anderen Gemeinden, in denen Asylbewerber aufgenommen werden, wahrnehmen. Übrigens: Das Verteilungsgesetz ist immer noch in Kraft und wird voraussichtlich nicht so bald abgeschafft werden.

Gemäß dem Verteilungsgesetz sollen 157 Personen nach Aalten kommen. Bei Knobo sind bereits 80 Asylbewerber untergebracht. Wie lässt sich die Differenz zu der Zahl von 300 erklären? 

Der Standort Knobo beherbergt keine Asylbewerber, sondern ukrainische Flüchtlinge. Auf Grundlage des Verteilungsgesetzes hat der Staat Aalten zunächst 157 Unterbringungsplätze zugewiesen. Auch sie fliehen vor Krieg und Gewalt, haben jedoch einen anderen Aufenthaltsstatus und müssen kein Asylverfahren durchlaufen. Ende 2024 wurde diese Zahl aufgrund regionaler Vereinbarungen auf 200 erhöht. Die Gemeinde entscheidet sich nun für einen stabilen Aufnahmeort mit maximal 300 Asylbewerbern, da die COA erst ab dieser Zahl vollständige Unterstützung in den Bereichen Sicherheit, Tagesgestaltung, Pflege und Betreuung bietet.

Warum will die Gemeinde 300 Asylbewerber aufnehmen? 

Das Kollegium wählt einen Standort für maximal 300 Asylbewerber, weil dort Betreuung, Tagesbetreuung, Sicherheit und Pflege rund um die Uhr zur Verfügung stehen werden. Dadurch kann den Bedenken der Anwohner in Bezug auf Sicherheit und Belästigung Rechnung getragen und eine Überlastung der örtlichen Betreuungseinrichtungen vermieden werden.

Die Verpflichtung liegt bei 200 Asylbewerbern (das waren 157, richtig?), warum will die Gemeinde also 300 unterbringen? 

Siehe die Antwort auf die vorherigen Fragen. Die Angabe wurde auf Grundlage regionaler Vereinbarungen von 157 auf 200 angepasst. Die Entscheidung für 300 ist bewusst getroffen worden: Dies bietet eine bessere Unterstützung vor Ort, was der Ruhe, Sicherheit und Lebensqualität der Einwohner von Aalten und der Bewohner des Asylbewerberheims zugutekommt.

Was sind die Konsequenzen für die Gemeinde Aalten, wenn das Verteilungsgesetz nicht eingehalten wird? 

Wenn eine Gemeinde die Aufgabe nicht erfüllt, kann die Regierung eine Anweisung erteilen, dennoch Unterkünfte zu schaffen. Damit entfällt das lokale Entscheidungsrecht. Durch die eigenständige Umsetzung der Aufgabe behält die Gemeinde Aalten die Kontrolle über Standort, Umfang und Integration.

Wird die Gemeinde die Pläne für die Aufnahme von Asylbewerbern weiterverfolgen, wenn das Gesetz über die Ausweisung von Flüchtlingen ausläuft? 

Ja. Das Kollegium hat seine Bereitschaft bekundet, seine Verantwortung auch ohne rechtliche Verpflichtung wahrzunehmen. Der Aufnahmebedarf bleibt bestehen, unabhängig vom Status des Gesetzes. Dabei geht es nicht nur um eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch um Solidarität mit anderen Kommunen, menschenwürdige Aufnahme und regionale Vereinbarungen. 

7. Standortwahl & Alternativen

Warum nicht ein Veranstaltungsort mit 50 Personen? Oder 100? 

Das Kollegium wählt einen Standort für maximal 300 Asylbewerber, weil es der WEG so möglich ist, ein Höchstmaß an Betreuung, Tagesbetreuung, Sicherheit und Versorgung am Standort zu gewährleisten. Auf diese Weise kann den Anliegen der Anwohner Rechnung getragen werden. An Standorten, die kleiner als 300 Aufnahmeplätze sind, kann die WEG diese Betreuung nur teilweise gewährleisten; viele kleine Standorte übersteigen die Leistungskapazität der WEG.

Warum ist der Schutzraum nicht auf mehrere Standorte in der Gemeinde verteilt? 

Verstreute Unterkünfte scheinen attraktiv zu sein, aber in der Praxis haben sie Nachteile. An kleinen Standorten fehlt es oft an Anleitung, Tagesbetreuung und 24/7-Überwachung, was zu mehr Unruhe führt. An einem Standort mit 300 Personen kann die WEG umfassende Sicherheit, Tagesbetreuung und Aufsicht bieten.

Warum nicht auch andere Orte, wie z. B. den Sitz von Dorcas, in Betracht ziehen? 

Dieser Standort befindet sich nicht im Besitz der Gemeinde und erfüllt daher keine der Hauptbedingungen. Standorte, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden, sind vorzuziehen, damit schnell und sorgfältig gehandelt werden kann.

Warum ist nur dieser Standort geeignet? 

Sieben Standorte wurden untersucht. Dabei wurden die Verfügbarkeit von Grundstücken, die Zugänglichkeit, die Sicherheit, die Eigentumsverhältnisse, die Entfernung zu den Wohnungen und die Einrichtungen berücksichtigt. Der Standort am Singelweg erhielt in all diesen Punkten die höchste Punktzahl und wurde als einziger geeignet befunden.

Kobus 1 und Kobus 2 wurden bei der Bewertung potenziell geeigneter Standorte offenbar fallen gelassen. Bedeutet dies, dass diese nun für eine Wohnbebauung in Frage kommen? 

Das ist noch nicht bekannt, wir werden es als Tipp nehmen.

Eine der Bedingungen für einen Standort ist, dass er nicht in einem Wohngebiet liegen darf. Warum also hier? 

Der Antrag des Rates zu Singel 1 und 2 lautete, die Standorte auf Wohnmöglichkeiten zu untersuchen. Der Rat hat auch damit begonnen. Gleichzeitig gibt es eine Aufgabe, die sich aus dem Verbreitungsgesetz ergibt. Das Gelände ist immer noch als "landwirtschaftlich" eingestuft und gehört nicht zum regulären Planbestand für den Wohnungsbau. Daher wurde für Singel 2 beschlossen, beide Aufgaben miteinander zu kombinieren: zunächst eine vorübergehende Aufnahme für maximal 10 Jahre und anschließend der reguläre Wohnungsbau.

Wie kann sich die Gemeinde in so kurzer Zeit von "keinem AZC" zu einem vollwertigen AZC entwickeln? 

Tatsächlich hat der Rat im Jahr 2022 einen anderen Standpunkt eingenommen. Seitdem hat sich die nationale Situation geändert. Das Auflösungsgesetz ist in Kraft und die Aufgabe der regionalen Aufnahme wurde erweitert. Das Kollegium möchte die Kontrolle über die Wahl des Ortes, der Einrichtungen und der Fristen behalten. Indem es dies selbst organisiert, kann den Anliegen der Gemeinschaft besser Rechnung getragen werden. Und in einer vollwertigen Aufnahmestelle (ab 300 Aufnahmeplätzen) ist die WEG voll verantwortlich für die Aufnahme, die Wohnsicherheit und die Dienstleistungen.

Warum nicht einen alternativen Standort wie den Campingplatz 't Walfort wählen? 

Dieser Standort befindet sich nicht im Besitz der Gemeinde und erfüllt daher nicht die Anforderungen an eine schnelle und sichere Verfügbarkeit. Die Eigentumsverhältnisse sind ein wichtiges Kriterium bei der Standortstudie.

Was ist, wenn es für diesen Standort später einen Bebauungsplan gibt? Wird das Tierheim dann immer noch weitergeführt? 

Ja, solange die Aufnahmezuweisung und die Vereinbarungen mit der WEG bestehen, wird der Standort als Aufnahmestelle genutzt werden. Die Wohnungsbaupläne werden nach Ablauf der befristeten Aufnahmezeit von bis zu 10 Jahren verwirklicht. Die beiden Funktionen werden also nacheinander erfüllt. 

8. Empfangszeit & Zukunftspläne

Was bedeutet die Unterbringung für 10 Jahre? Kann die Gemeinde hierfür Garantien geben? 

Ja. Der Empfangsstandort wird für eine maximale Zeitspanne von 10 Jahren zur Verfügung gestellt. Diese maximale Zeitspanne ist in der Entscheidung des Verwaltungsrats festgelegt, spiegelt sich in der Verwaltungsvereinbarung mit der COA wider und ist auch im Umweltplan rechtlich abgesichert. Nach diesen 10 Jahren wird das Gelände zu Wohnzwecken umgewidmet. Diese Vereinbarungen können nicht einseitig geändert werden.

Wie können wir sicher sein, dass die AZC nach 10 Jahren tatsächlich verschwinden wird? 

Die Gemeinde hat die maximale Laufzeit von 10 Jahren in den Beschluss aufgenommen und wird mit der WEG in einer Verwaltungsvereinbarung verbindliche Vereinbarungen treffen. Nach Ablauf dieser Frist wird das Gelände für den regulären Wohnungsbau genutzt werden.

Das Kollegium spricht von "maximal 300 Asylbewerbern". Was ist, wenn es doch mehr werden, wie in Ter Apel? 

Die Situation hier ist wirklich anders. In Ter Apel kann man nicht bestimmen, wie viele Asylsuchende kommen, man muss jeden Flüchtling aufnehmen, der sich meldet. In Aalten wird bald die COA entscheiden, wer in der Unterkunft wohnen wird, es kommen keine unangemeldeten Asylsuchenden dorthin.
Die Vereinbarung über maximal 300 Asylsuchende wird in der Verwaltungsvereinbarung festgehalten.

Warum 10 Jahre? Und nicht 5 oder 15 Jahre? 

Die Zeitspanne von 10 Jahren ist das Ergebnis einer sorgfältigen Überlegung. Das WEG verlangt, dass die Aufnahmestellen mindestens 10 Jahre lang zur Verfügung stehen, damit sich die Investitionen in die ober- und unterirdische Infrastruktur, die Gebäude, die Sicherheit und die Einrichtungen amortisieren können. Für die Gemeinde ist es gleichzeitig wichtig, die Befristung garantieren zu können. Daher wurde dieser begrenzte Zeitraum gewählt.

Zu welchem Zeitpunkt beginnt die 10-jährige Zeitspanne ? 

Von dem Moment an, in dem der erste Asylbewerber am Standort untergebracht wird.

Es wurde angedeutet, dass das Gelände nach 10 Jahren der Unterbringung in ein Wohngebiet mit normalen Wohnungen "umgewandelt" werden soll. Wie muss ich mir das vorstellen? 

Die Idee ist, den Grundriss so weit wie möglich mit der zukünftigen Wohnbebauung abzustimmen. Denk Straßenstruktur und den öffentlichen Raum. Wir können diese Struktur wieder verwenden, was Kosten spart und den Übergang zum Wohnungsbau beschleunigt.  

Das Kollegium garantiert, dass der Schutz für maximal 10 Jahre gilt. In 10 Jahren werden diese Direktoren nicht mehr da sein, kann es dann noch verlängert werden? 

Der Zeitraum von bis zu 10 Jahren ist sowohl in der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und der WEG als auch im Raumordnungsdekret gesetzlich festgelegt. Damit kann die Vereinbarung nicht einfach verlängert werden, auch nicht durch ein nachfolgendes Kollegium. 

9. Sammelform & Kapazität

Wie kommen Sie auf die Zahl von 300 Personen? 

Der Staat hat der Gemeinde Aalten auf Grundlage des Verteilungsgesetzes eine Quote von 157 Aufnahmeplätzen zugewiesen. Durch regionale Vereinbarungen wurde diese Zahl auf 200 angepasst. Diese Zahl ist nun auch zur gesetzlichen Verpflichtung geworden. Das Kollegium nun für einen Standort für maximal 300 Personen, da die COA ab dieser Zahl vollständige Unterstützung in den Bereichen Sicherheit, Tagesgestaltung, Pflege und Betreuung bietet. Dies sorgt für mehr Ruhe und Struktur für die Bewohner und die Umgebung.

Soll der Plan Familien oder Einzelgänger oder eine Kombination davon beherbergen? 

Es handelt sich um eine Kombination aus Familien und allein reisenden Erwachsenen. Es werden keine unbegleiteten Minderjährigen untergebracht. Die WEG legt die genaue Zusammensetzung auf der Grundlage des Aufnahmebedarfs fest und sucht bei der Unterbringung nach geeigneten Kombinationen.

Welche Menschen werden dort leben, in welcher Zusammensetzung? 

Dies hängt von der Weltlage zum Zeitpunkt der Eröffnung ab. Der Einfluss der Gemeinde ist dabei sehr begrenzt.

Acht Menschen in einem Haus, Menschen, die sich nicht kennen und vielleicht traumatisiert sind, das kann nicht gut gehen, oder? 

Der Empfang ist nicht luxuriös, sondern sparsam und effektiv. Das Anforderungsprogramm der WEG steht im Einklang mit den europäischen Vorschriften. Die Unterbringung von acht Personen pro Haus wird bereits an anderen Standorten, wie z. B. Winterswijk, angewandt und gilt dort als praktikabel.
Bei der Unterbringung werden Hintergrund, Kultur und Familienzusammensetzung berücksichtigt. Für die Traumabehandlung stehen vor Ort ein Allgemeinmediziner und ein Arzt für psychische Erkrankungen zur Verfügung.

Acht Menschen in einem Haus - sind das acht zufällige Fremde, die miteinander leben und wohnen müssen? 

Nein. Bei der Zusammenstellung von Wohneinheiten prüft die WEG, wer zusammenpasst, z. B. aufgrund der Sprache, der Kultur oder der Familiensituation. Menschen, die nicht zusammenleben können, werden nicht in der gleichen Unterkunft untergebracht. Es werden auch Hilfestellungen für das Zusammenleben gegeben.

Kommen auch alleinstehende Jugendliche (bis 18 Jahre) in die Notunterkunft in Aalten? 

Nein. Dafür gibt es spezielle Aufnahmeeinrichtungen an anderen Orten in den Niederlanden. In Aalten werden ausschließlich alleinreisende Erwachsene und Familien aufgenommen. 

10. Kulturelle Integration & Gesellschaft

Findet eine Auswahl nach Sprache und/oder Kultur statt? 

Nein, es findet keine Auswahl nach Sprache oder Kultur statt. Auf der Grundlage der nationalen Aufnahmekapazitäten und der Zusammensetzung der Familien entscheidet der WLA, wer wo untergebracht wird. Wir berücksichtigen jedoch, wer für ein Zusammenleben geeignet ist, z. B. in Bezug auf Alter, Hintergrund oder Familiensituation. Bei der Ankunft, aber auch vor Ort, werden die Bewohner über die Normen und Werte in den Niederlanden aufgeklärt.  

Die Unterbringung von 300 Asylbewerbern an einem relativ kleinen Ort birgt Probleme in sich, nicht wahr? (unterschiedliche Kulturen, Überzeugungen und Denkweisen über Geschlechterbeziehungen, unterschiedliche Normen und Werte) 

Die kulturellen Unterschiede werden anerkannt. Deshalb gibt es eine tägliche Betreuung vor Ort und die Bewohner werden aktiv über niederländische Werte, Normen und Umgangsformen informiert. Auch auf die Interaktion zwischen den Bewohnern und mit der Nachbarschaft wird geachtet. Betreuer und Freiwillige spielen dabei eine wichtige Rolle, ebenso wie die Tagesbetreuung und die Strukturierung des täglichen Lebens.

Wie wird sichergestellt, dass die Ankunft einer großen Gruppe von Menschen mit unterschiedlichem kulturellen Hintergrund nicht zu einem Verlust lokaler Normen und Werte, zu Spannungen in der Nachbarschaft oder zu einem Rückgang des gegenseitigen Vertrauens in die Mitmenschen führt? 

Die Asylbewerber werden über das Leben in den Niederlanden, einschließlich unserer Normen und Werte, aufgeklärt. Sie werden von COA-Mitarbeitern betreut und können an Tagesbetreuung, Sprachunterricht und freiwilligen Aktivitäten teilnehmen. Die WEG bemüht sich um eine offene, kleinräumige und zugängliche Aufnahmestruktur. Indem die Bewohner beschäftigt werden und der Kontakt mit der Nachbarschaft gefördert wird, wird die Wahrscheinlichkeit von Spannungen verringert. Dies hat sich in anderen Gemeinden bewährt.

Asylbewerber kommen aus einer anderen Kultur, in der Menschen mit Behinderungen manchmal auch anders gesehen werden. Wird dies berücksichtigt? 

Insgesamt wird sowohl bei der Ankunft als auch vor Ort viel über die niederländischen Werte und Normen erklärt und darauf geachtet. Wir können uns vorstellen, dass diesem Anliegen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird und dass wir Vorkehrungen treffen, damit die Asylbewerber ständig darüber informiert werden.

Wollen sich Asylbewerber integrieren? Bundesweit ist die Kriminalität in Gemeinden mit einem AZC hoch. 

In den Medien wird oft über Vorfälle berichtet, was ein verzerrtes Bild ergibt. Außerdem geht es oft um Ter Apel (mit einer ganz anderen Funktion / anderen Bewohnern) und um "alte" AZCs, in denen es kaum eine Integration mit anderen Bewohnern gibt. Der WEG weist darauf hin, dass Standorte mit einer offenen Struktur (ohne Zäune und Barrieren), einem anderen Grundriss und anderen Gebäuden andere Zahlen aufweisen. Einrichtungen im AZC, wie die von der WEG angebotene Tagesbetreuung, wirken sich ebenfalls positiv auf das Wohlbefinden der Bewohner und der Anwohner aus.

Integration ist wichtig, aber wie werden 300 Personen vor Ort beschäftigt? 

Kinder gehen zur Schule, Erwachsene nehmen an Sprachkursen teil, haben Vorstellungsgespräche und Termine im Zusammenhang mit ihren Asylanträgen, nehmen an Aktivitäten teil (Tagesbetreuung), leisten ehrenamtliche Arbeit oder gehen zur Arbeit.

Die Asylbewerber haben alle unterschiedliche Kulturen und Glaubensrichtungen; gibt es für sie geeignete Sozialarbeiter? 

Wir haben bereits von mehreren Seiten Angebote von Freiwilligen erhalten, die bereit und in der Lage sind, dazu beizutragen, auch um eventuelle gegenseitige Spannungen abzubauen.

Asylbewerber werden von vornherein kriminalisiert, was nicht gerechtfertigt ist, oder? 

Vorfälle werden in den Medien oft breit getreten, was ein – in der Tat unzutreffendes – Bild aller Asylsuchenden vermittelt. An einem Ort leben Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen zusammen, was natürlich manchmal zu Spannungen führt. Wichtig ist, dass die Menschen beschäftigt sind. Das wird vom COA organisiert, aber auch Freiwillige (Gruppen) können dabei eine Rolle spielen (in Winterswijk sind etwa 35 Freiwillige aktiv). Es ist noch zu früh, um zu sagen, ob die Freiwilligenarbeit künftig vom COA oder beispielsweise von Figulus koordiniert wird. Vorläufig können sich Interessierte unter opvang@aalten.nl dafür anmelden.

Angst verkrampft, Vertrauen gibt Raum. Was können wir als Bewohner tun?  

Die Einwohner können einen wichtigen Beitrag zu einer guten Aufnahme und Integration leisten. Denken Sie dabei an ehrenamtliche Arbeit, Mithilfe bei Aktivitäten oder einfach nur an Gespräche. Auch Hinweise auf Probleme oder Schwierigkeiten sind wertvoll. Jeder, der sich engagieren möchte, kann sich bei der Gemeinde melden oder eine E-Mail an opvang@aalten.nl senden.

Was bedeutet das für die Umwelt? 

Aktive AZC-Bewohner sind weniger anfällig für Langeweile oder Belästigung und können der Gesellschaft etwas zurückgeben. Außerdem entstehen häufiger informelle Kontakte zwischen Einheimischen und AZC-Bewohnern, zum Beispiel durch Sportvereine oder Freiwilligenprojekte. Dies trägt zur Integration und zum gegenseitigen Verständnis bei. 

11. Pflege und Erziehung

Was sind die Folgen für die Hausärzte (Versorgung)? 

Die COA sorgt unter anderem dafür, dass in einer Unterkunft der vorgesehenen Größe ein Arzt zur Verfügung steht.  

Nationale Zahlen zeigen, dass etwa 40 % der Pflegeanfragen an der Rezeption gelöst werden können. Was ist mit dem Rest?

Landesweit werden die übrigen Versorgungsfragen nach wie vor von den Hausärzten und, falls erforderlich, von Krankenhäusern/Fachärzten oder psychiatrischen Diensten behandelt. Dies wäre ein Thema, das wir im Vorfeld feinabstimmen und auch in der Verwaltungsvereinbarung festschreiben wollen.

Die medizinische Versorgung ist am Standort verfügbar. Gilt das auch für die psychologische Betreuung? 

Wie bei den Hausärzten steht auch für die psychische Betreuung ein Arzt zur Verfügung, der die Praxis unterstützt. Bei schwerwiegenderen Problemen werden die regulären psychiatrischen Dienste hinzugezogen.

Erhalten Asylbewerber Vorrang bei der psychiatrischen Versorgung? 

Nein. Sie sind zunächst auf die Betreuung vor Ort angewiesen. Das ist also unabhängig von den Betreuungseinrichtungen in der Gemeinde. Bei schweren psychischen Problemen werden die Asylbewerber wie wir auf die Warteliste gesetzt.

Gibt es Möglichkeiten der Zusammenarbeit bei der Bereitstellung von Gesundheitsleistungen? 

Ja, die WEG arbeitet mit der GZA (Gesundheitsversorgung Asylsuchender) zusammen, die für die medizinische Versorgung vor Ort zuständig ist. Wenn möglich, werden regionale Gesundheitspartner einbezogen. Die Verwaltungsvereinbarung enthält Vereinbarungen über die Koordinierung mit lokalen Gesundheitsdienstleistern. Es gibt auch Raum für die Zusammenarbeit in den Bereichen Prävention, Impfung und Beratung.

Gibt es am Standort genügend Personal (zu finden)? 

Es werden mehrere weitere Vereinbarungen und Pläne getroffen (Sicherheitsplan und andere). Diese werden immer einen Absatz enthalten: "Wie können wir genügend Personal für... einstellen".

Es gibt einen Mangel an Pflegepersonal, wie also kann die COA genügend Personal bekommen? 

Die GZA (Gesundheitsversorgung Asylsuchender) stellt Personal in einem AZC zur Verfügung. Es gibt nationale Vereinbarungen über die Verfügbarkeit von Ärzten, Krankenschwestern und Praxismitarbeitern. Derzeit hat die GZA keine strukturellen Engpässe und stellt sicher, dass die Bewohner rechtzeitig eine angemessene Versorgung erhalten.

Wird es auch eine Schule geben / gibt es eine Ausbildung am Standort? 

Die Idee ist nun, dass in den Dienstleistungsgebäuden auch Platz für Bildung reserviert wird, aber wie das genau aussehen soll, ist noch nicht bekannt.
Der Bildungsbedarf wird mit der Gemeinde und den Partnerschaften für Grund- und Sekundarschulen koordiniert. In vielen Fällen besuchen die Kinder Schulen in der Region.

Gibt es eine zahnärztliche Versorgung für die Bewohner? 

Im AZC selbst ist nicht ständig ein Zahnarzt anwesend. Das COA organisiert die zahnärztliche Versorgung über die nationale Gesundheitsorganisation (GezondheidsZorg Asieslzoekers, GZA). Kinder bis 18 Jahre erhalten eine regelmäßige zahnärztliche Versorgung. Erwachsene erhalten nur eine Notfallversorgung. Die erforderliche Kapazität wird vertraglich festgelegt.

Werden die Kinder geimpft? 

Asylbewerber werden bei ihrer Ankunft von der GGD untersucht. Kindern bis zum 18. Lebensjahr werden freiwillig die Impfungen angeboten, die auch im Nationalen Impfprogramm enthalten sind (wie Mumps, Masern und Röteln). Die Impfung ist nicht obligatorisch, aber die Bereitschaft zur Mitarbeit ist in der Regel hoch. 

12. WEG/kommunale Verantwortung

Macht die Gemeinde das nur wegen des Geldes? Kommt es auch unserer Nachbarschaft zugute? 

Die Prämisse ist, dass die Realisierung eines AZC kostenneutral ist. Die WEG erhält vom Staat Mittel für die Aufnahme von Asylbewerbern; die Gemeinde erhält keine Entschädigung pro aufgenommene Person. Die Gemeinde erhält keine Entschädigung pro aufgenommene Person. Es gibt jedoch eine nationale Entschädigung, z. B. für zusätzliche Kosten für Jugendbetreuung, Bildung oder Lebensqualität.
Die Nachbarschaft kann indirekt davon profitieren, da die WEG in gute Einrichtungen, Beleuchtung und Sicherheit investiert und neue Wohnungen in der Zeitspanne auf dem Gelände entstehen, für das die Infrastruktur dann bereits vorhanden ist.

Was geschieht, wenn die Verwaltungsvereinbarung von der WEG nicht erfüllt wird? Was ist, wenn z. B. die Höchstzahl der anwesenden Asylbewerber überschritten wird? 

Entsprechende Vereinbarungen werden auch in der Verwaltungsvereinbarung im Voraus festgelegt. Denk die Strafklausel, die in Ter Apel gilt, wenn die Zahl der anwesenden Asylbewerber überschritten wird. Eine ähnliche Vereinbarung kann auch für die "Sicherheit" gelten.

Die COA ist für die Sicherheit am Standort verantwortlich; kann sie diese gewährleisten? 

Ja, zu diesem Zweck wird Wachpersonal eingestellt (es gibt einen 24/7-Sicherheitsdienst auf dem Gelände). Im AZC in Winterswijk ist man mit der Sicherheit sehr zufrieden. Es gibt ein gutes und eingespieltes Team und die Kommunikationswege sind kurz. Natürlich passiert manchmal etwas, aber das macht es überschaubar.  

Das Kollegium entscheidet sich für die Unterbringung von 300 Asylbewerbern, d.h. die Verantwortung wird vollständig auf die WEG verlagert? 

Nein. Die Gemeinde bleibt für das ordnungsgemäße Funktionieren der Aufnahmestelle innerhalb ihrer Gemeindegrenzen verantwortlich und arbeitet daher eng mit der WEG zusammen. Die Aufgaben sind aufgeteilt: Die WEG ist für die Umsetzung vor Ort zuständig (Sicherheit, Aufsicht, Betreuung), die Gemeinde für Fragen wie Sicherheit in der Nachbarschaft, Aufsicht, Abstimmung mit den Anwohnern und Planungsentscheidungen.

Was wird in der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und der COA festgelegt? 

Antwort:
Auf jeden Fall:
- Welche Zielgruppe wird untergebracht (Familien und Alleinreisende ab 18 Jahren)
- Die Höchstzahl von 300 Asylbewerbern
- Die Höchstdauer von 10 Jahren
- Vereinbarungen über Sicherheit, Tagesbetreuung, Pflege und Beratung
- Kommunikation und Konsultation mit den Anwohnern
- Vereinbarungen über telefonische Erreichbarkeit rund um die Uhr, Überwachung, Beschwerden und Evaluierung
Die Vereinbarungen werden zu einem späteren Zeitpunkt rechtlich festgeschrieben, mit Anhängen für konkrete Arbeitsvereinbarungen und Evaluierungszeitpunkte. 

13. Finanzen & Kosten

Was wird das alles kosten? 

Der Empfangsort wird von der WEG realisiert und bezahlt. Das bedeutet, dass Bau, Einrichtung, Überwachung und Betrieb nicht von der Gemeinde getragen werden. Allerdings können der Gemeinde Kosten für Dinge außerhalb des Standorts entstehen, z. B. für eine zusätzliche öffentliche Beleuchtung oder die Überwachung in der Umgebung.
Es gibt auch kein Einnahmemodell für die Gemeinde. Etwaige Erstattungen des Staates sollen die Kosten decken, die durch zusätzliche Anstrengungen in Bereichen wie Jugendhilfe, Bildung oder Lebensqualität entstehen.

Erhält die Gemeinde eine Entschädigung pro unterzubringenden Asylbewerber? 

Nein. Die COA erhält vom Staat Geld pro belegtes Bett. Bei 300 Betten kann die WEG auch Einrichtungen am Standort realisieren. An kleineren Standorten reicht dieser Zuschuss nicht aus und zusätzliche Einrichtungen (wie Tagesbetreuung und Sicherheit) können auch nicht bereitgestellt werden.

Bringt es der Gemeinde Geld, Asylbewerber unterzubringen? 

Der Empfang wird von der COA durchgeführt und bezahlt, sie erhält dafür Geld vom Staat. Die Gemeinde tut dies nicht.
Wenn aus Sicherheitsgründen zusätzliche Anstrengungen außerhalb des Standorts erforderlich sind oder zum Beispiel eine zusätzliche Beleuchtung installiert werden muss, werden diese Kosten von der Gemeinde getragen.
Wir möchten jedoch mit der COA vereinbaren, dass sie die Situation nach 10 Jahren berücksichtigt, so dass wir als Gemeinde weniger Kosten haben werden.

Gibt es auch (finanzielle) Vorteile für die Gemeinde und/oder den Bezirk? 

Für die Gemeinde ergeben sich keine direkten finanziellen Vorteile. Das Viertel und die Gemeinde können jedoch von Investitionen in die Infrastruktur, die Beleuchtung oder die Lebensqualität profitieren, die gleichzeitig mit der Ankunft des AZC getätigt werden. Außerdem können lokale Unternehmer und Organisationen in Lieferungen, Dienstleistungen oder Beratung einbezogen werden, was indirekte wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt.

Gibt es ein Einnahmemodell für die WEG oder die Gemeinde?

 Die WEG benötigt einen Mindestzeitraum von 10 Jahren, um die Investitionen in Gebäude, Sicherheit und Einrichtungen zu amortisieren. Dabei handelt es sich um eine praktische Voraussetzung und nicht um ein kommerzielles Gewinnziel. Die Gemeinde erhält keine Entschädigung pro Asylbewerber und handelt aus sozialer Verantwortung. Eine staatliche Entschädigung gibt es nur für nachweisbare Kosten, wie Jugendbetreuung, Bildung oder Lebensqualität. 

14. Arbeit & Beteiligung

Dürfen Asylbewerber arbeiten? 

Ja, das können sie als Teil ihrer Integration in die niederländische Gesellschaft. Vom AZC in Winterswijk aus wurden zu diesem Zweck Projekte mit fünf Unternehmen gestartet.

Welchen Anreiz haben Asylbewerber, zu arbeiten, wenn der Zustrom 6 Monate bis ein Jahr beträgt? 

Im Voraus arbeiten zu gehen, ist sehr gut für die Integration. Sobald jemand dann einen Status erhält (und in den Niederlanden bleiben darf), hat er oder sie bereits einen Vorsprung und kann auch schnell wieder arbeiten gehen.

Können wir nicht mehr Statusinhaber statt 200 oder 300 Asylbewerber aufnehmen? Wenigstens dürfen sie arbeiten und können wirklich etwas zu unserer Gesellschaft beitragen. 

Asylbewerber dürfen jetzt auch arbeiten. Winterswijk hat dazu bereits Projekte gestartet, damit wir Erfahrungen sammeln können und auch erleben, wie Integration darin Platz haben kann. Auch die Unterbringung von Statusinhabern ist eine gesetzliche Aufgabe, der wir als Gemeinde nachkommen müssen; dabei halten wir uns an die von der Regierung vorgegebenen Zahlen.

Gibt es Projekte, in denen Asylbewerber bereits an Arbeit oder Freiwilligenarbeit beteiligt sind?

 Ja, die COA arbeitet mit Unternehmen und Freiwilligenorganisationen zusammen, um sinnvolle Tagesbeschäftigungen anzubieten. In Winterswijk wurden Projekte mit fünf Unternehmen gestartet, bei denen Asylsuchende unter Anleitung mitarbeiten können. Auch in Aalten werden solche Projekte vorbereitet.

Werden die Asylbewerber tagsüber beschäftigt sein? 

Ja. Die Situation in Winterswijk ist ein Beispiel dafür: 

  • Kinder im Alter von 1 bis 4 Jahren gehen in die Tagesbetreuung.
  • Ältere Kinder besuchen eine Grund- oder Sekundarschule (innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Ankunft).
  • Erwachsene besuchen Sprachkurse (für Statusinhaber obligatorisch), arbeiten oder sind tagsüber anderweitig aktiv. 

15. Kommunikation und Einbeziehung

Wann wird die Fokusgruppe beginnen? 

Sobald sich der Stadtrat auf einen Standort geeinigt hat, soll die Gruppe der Anwohner einberufen werden.

Wurden die Anwohner konsultiert? 

Ja, im Vorfeld der Realisierung gibt es eine Sondierungsgruppe für die Anwohner, in der Bedenken und Fragen besprochen werden und z.B. auch der Sicherheitsplan abgestimmt wird.
Und auch nach dem Einzug der ersten Asylbewerber wird es einen regelmäßigen Kontakt / Beratung geben. Auch hier folgen wir dem Beispiel von Winterswijk, das damit gute Erfahrungen gemacht hat.

Können die Teilnehmer an der Estinea-Sitzung auch an der Fokusgruppe teilnehmen? 

Ja, das ist sogar wünschenswert. Da einige der Fragen und Bedenken von Estinea sehr spezifisch sind, ist es wünschenswert, zusätzlich eine "Estinea-Sondierungsgruppe" zu haben, in der diese spezifischen Fragen und Bedenken diskutiert werden. Die Gemeinde wird die Initiative dazu ergreifen.

Sind Singel 1 und Singel 2 miteinander verbunden? 

Nein. Die Idee ist nun, dass die Gebiete einzeln entwickelt werden (es gibt auch einen grünen Gürtel zwischen ihnen), aber das räumliche Verfahren wird gleichzeitig durchgeführt.

Was können wir als Einwohner tun?  

Vieles. Sie können sich für die Gruppe der Sondierungsgespräche anmelden, über Tagesbetreuung oder Sicherheit mitdenken oder sich als Freiwilliger engagieren. Der Austausch von Anliegen, Ideen und Initiativen hilft dabei, gemeinsam ein lebenswertes Umfeld für alle zu schaffen. Die Gemeinde und die WEG sind offen für eine Beteiligung, denn Vertrauen ist die Voraussetzung für eine gute Integration.

Warum wurden die Einwohner von Aalten nicht schon früher in diesen Prozess einbezogen? 

Erst als klar war, dass dieser Standort geeignet und verfügbar war, konnten die Gespräche mit dem Umland beginnen. Bis dahin bestand die Gefahr, dass es zu Unruhen über Standorte kommt, die dann doch nicht in Frage kommen.  

Auf welche Weise wird die AZC in das Omgevingswet aufgenommen? 

Die Ankunft des AZC wird in das Raumordnungsverfahren und die Flächennutzungsänderung einbezogen. Das Omgevingswet verpflichtet die Gemeinden auch, die Einwohner in die Entwicklung des Lebensumfelds einzubeziehen. Ihr Beitrag wird daher in den Entscheidungsprozess einbezogen, unter anderem durch die Gruppe der Sondierungsgruppe und die Stellungnahmen während der Verfahren.

Gibt es eine Möglichkeit, die Entscheidung noch zu ändern? 

Ja. Es wurde noch keine endgültige Entscheidung über das AZC getroffen. Der Stadtrat muss noch seine Stellungnahme abgeben. Ihre Beiträge - in Sitzungen oder schriftlich - werden gesammelt und in diesem Prozess berücksichtigt.

Wird es eine Meldepunkt für Belästigungen oder Fragen geben? 

Ja, es wird eine Meldepunkt für die Anwohner geben, an die sie ihre Anliegen oder Berichte weiterleiten können. Die genauen Einzelheiten werden vor Beginn des Empfangs bekannt gegeben.