Nachteilsausgleich
Was ist das?
Wenn Ihr Haus oder Grundstück durch einen Umweltplan an Wert verliert, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung für den entstandenen Schaden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Gemeinde in der Nähe eines Wohngebiets eine Autobahn bauen lässt. In diesem Fall können Sie beantragung der Gemeinde eine finanzielle Entschädigung beantragung .
Mit der Einführung des Omgevingswet am 1. Januar 2024 wird das Konzept des Planungsschadens durch den Verlustausgleich ersetzt.
Wie funktioniert das?
Sie können Anspruch auf Verlustausgleich haben, wenn::
- Ihr Haus oder Grundstück hat durch den Plan an Wert verloren. Dies wird als Wertminderung des Eigentums bezeichnet.
- Ihr Unternehmen hat aufgrund des Plans weniger Einnahmen. Wir nennen das Einkommensverluste.
Intervention
Um in den Genuss der Befreiung zu kommen, sind zwei Dinge wichtig:
- Sie konnten nicht mit dem Schaden rechnen, als Sie das Haus oder Grundstück kauften.
- Auf andere Weise haben Sie noch keine Erleichterung erhalten.
Sie erhalten eine Entschädigung, wenn es nicht gerechtfertigt ist, dass Sie selbst für den Schaden aufkommen müssen oder der Schaden nicht versichert ist.
Es gilt eine Selbstbeteiligung von (mindestens) 2 Prozent:
- Abschreibung der Immobilie
- Einkommensverluste
Was muss ich tun?
Sie beantragen eine Beihilfe bei der Gemeinde. Geben Sie in Ihrer anmeldung an:
- warum Sie eine Entschädigung beantragen
- wie viel Zulage Sie wünschen
- nach welchem Raumordnungsplan der Schaden eingetreten ist (z. B. dem Umweltplan)
- eine Beschreibung des Schadens
- die Schadenshöhe
- bei Schäden an einer Immobilie: Katasternummer
- Ihre Bankkontonummer
Bitte beachten Sie: Sie müssen die Beihilfe innerhalb von 5 Jahren nach endgültiger beantragung des Raumordnungsplans beantragung.
Für die Einreichung einer anmeldung Schadenersatz fallen Gebühren an. Diese werden Ihnen nur zurückerstattet, wenn tatsächlich Schadenersatz gewährt wird.
Was brauche ich?
Stellen Sie einen Antrag auf Verlustausgleich beim Kollegium der Bürgermeister und beigeordnete unter Verwendung des dafür vorgesehenen Antragsformulars (vom Kollegium erstellt). Dieses erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung. Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular mit den geforderten Anlagen ermöglicht eine ordnungsgemäße Beurteilung Ihres Antrags. Es ist nicht erforderlich, Ihren Antrag zunächst mit einem Wertgutachten zu versehen.
Was kostet das?
500 € - dieser Betrag wird zurückerstattet, wenn der Antrag ganz oder teilweise positiv beschieden wird.
Wie lange dauert es?
- Das Verfahren zur Entlastung dauert im Durchschnitt 1 bis 1,5 Jahre.
- Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch erheben.