Was ist das?

Wenn Ihr Haus oder ein Grundstück aufgrund eines Umweltplans an Wert verliert, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Zum Beispiel, wenn die Gemeinde eine Autobahn in der Nähe eines Wohngebiets bauen lässt. Sie können dann eine finanzielle Entschädigung bei der Gemeinde beantragen.

Mit der Einführung des Umweltgesetzes am 1. Januar 2024 wird das Konzept des Planungsschadens durch den Verlustausgleich ersetzt. 

Wie funktioniert das?

Sie können Anspruch auf Verlustausgleich haben, wenn::

  • Ihr Haus oder Grundstück hat durch den Plan an Wert verloren. Dies wird als Wertminderung des Eigentums bezeichnet.
  • Ihr Unternehmen hat aufgrund des Plans weniger Einnahmen. Wir nennen das Einkommensverluste.

Intervention

Um in den Genuss der Befreiung zu kommen, sind zwei Dinge wichtig:

  • Sie konnten nicht mit dem Schaden rechnen, als Sie das Haus oder Grundstück kauften.
  • Auf andere Weise haben Sie noch keine Erleichterung erhalten.

Sie erhalten eine Entschädigung, wenn es nicht gerechtfertigt ist, dass Sie selbst für den Schaden aufkommen müssen oder der Schaden nicht versichert ist.

Es gilt eine Selbstbeteiligung von (mindestens) 2 Prozent:

  • Abschreibung der Immobilie
  • Einkommensverluste

Was sollte ich tun?

Sie beantragen einen Zuschuss bei der Gemeinde. Geben Sie in Ihrem Antrag Folgendes an:

  • warum Sie eine Entschädigung beantragen
  • wie viel Zulage Sie wünschen
  • nach welchem Raumordnungsplan der Schaden eingetreten ist (z. B. dem Umweltplan)
  • eine Beschreibung des Schadens
  • die Schadenshöhe
  • bei Schäden an einer Immobilie: Katasternummer
  • Ihre Bankkontonummer

Hinweis: Sie müssen die Befreiung innerhalb von 5 Jahren nach Rechtskraft des Raumordnungsplans beantragen.

Um einen Entschädigungsantrag zu stellen, zahlen Sie eine Gebühr. Diesen Betrag erhalten Sie nur dann zurück, wenn Ihnen tatsächlich eine Entschädigung zugesprochen wird.

Was benötige ich?

Reichen Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich bei der Gemeindeverwaltung ein. Verwenden Sie dazu das entsprechende Antragsformular (von der Gemeindeverwaltung erstellt) für den Nachteilsausgleich. Dieses können Sie bei der Gemeindeverwaltung erhalten. Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular mit den geforderten Anlagen ermöglicht eine ordnungsgemäße Beurteilung Ihres Antrags. Es ist nicht erforderlich, Ihren Antrag zunächst mit einem Gutachten zu versehen.

Was kostet das?

500 € - dieser Betrag wird zurückerstattet, wenn der Antrag ganz oder teilweise positiv beschieden wird.

Wie lange wird es dauern?

  • Das Verfahren zur Entlastung dauert im Durchschnitt 1 bis 1,5 Jahre.
  • Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch erheben.