Der Einladungsrahmen wurde für die Bewertung von Plänen zur Schaffung von Wohnraum in den Kerngebieten erstellt. Für die Wohnbebauung in den Außenbezirken gilt der Beurteilungsrahmen für die Außenbezirke.

Einladung Rahmengehäuse Entwicklung

Der Einladungsrahmen wurde für die Bewertung von Plänen zur Schaffung von Wohnraum in den Kerngebieten erstellt. Für die Wohnbebauung in den Außenbezirken gilt der Beurteilungsrahmen für die Außenbezirke.

Der Einladungsrahmen für den Wohnungsbau legt die Bedingungen fest, unter denen in der Gemeinde Aalten Platz für zusätzlichen Wohnraum ist. Lebenszyklusgerechte, erschwingliche Wohnungen für Einsteiger und ältere Menschen in den Kernen von Aalten, Dinxperlo und Bredevoort haben Vorrang. In den kleinen Kernen gibt es begrenzten Raum für zusätzlichen Wohnraum, vorausgesetzt, es besteht ein ernsthaftes Interesse seitens der Dörfer.

Alle neuen Wohnungsbaupläne müssen folgende Anforderungen erfüllen

  1. Rahmen für den öffentlichen Wohnungsbau und
  2. der Grundsatz "Auffüllen vor Ausdehnen" und
  3. den räumlichen Test bestehen.

Die Initiatoren werden dann aufgefordert, ihre Pläne mit dem Programm "Ein Zuhause für alle" in Einklang zu bringen, in dem festgelegt ist, dass der Wohnungsbau so weit wie möglich lebenszyklussicher gestaltet werden sollte, und die Aufmerksamkeit auf Gruppen gelenkt wird, die nicht automatisch eine (Sozialmiet-)Wohnung erhalten. Darüber hinaus wurde die Politik hinsichtlich der Klimaziele aktualisiert. So werden die Initiatoren aufgefordert, Wohnungen nachhaltig und klimaangepasst zu bauen. Weitere Informationen finden Sie in dem Dokument "Aufforderung Rahmenwohnungsbau".

Die Pläne werden einmal pro Quartal überprüft. Pläne, die im ersten Monat des Quartals eingereicht werden, werden noch im selben Quartal geprüft. Weitere Informationen finden Sie in dem Dokument "Einladung Rahmenprogramm Wohnen".

Wie kann ich einen Plan einreichen?

Haben Sie einen Plan? Wenn ja, kontaktieren Sie uns bitte. Wir werden mit Ihnen die Möglichkeiten ausloten. Je nach dem Ergebnis dieses Gesprächs können Sie den Plan dann für den Aufnahmetisch vorlegen.

Angepasste Preisgrenzen bis 2025

Die Preisgrenzen wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2025 angepasst. Von nun an werden diese Grenzen jährlich auf der Grundlage des von der Zentralregierung festgelegten Verbraucherpreisindex (VPI) indexiert. 

 Preisniveau 2025
Sozialer Einkauf (Vorspeisen)€ 260.000,00
Achterhoek günstig kaufen€ 370.000,00
Erschwinglich kaufen reich€ 405.000,00
Teuer kaufen bei€ 405.000,00
Sozialmiete bis zu (bis zu 144 WWS-Punkte)€ 900,07
Mittlere Miete (144-186 WWS-Punkte)€ 1.184,82
Teure Miete ab (ab 186 WWS-Punkten)€ 1.184,82

Weitere Informationen

Rahmen für die Bewertung von Gebieten in Randlage

Am 30. November 2021 hat der Gemeinderat den "Rahmen für die Bewertung von Außenbezirken" angenommen. Die Nachfrage nach Wohnraum in den Außenbezirken steigt. Und durch zusätzlichen Wohnraum erhöhen wir die Qualität und die Lebensqualität in unserem Außenbezirk. Deshalb bieten wir Raum für die Teilung von Häusern und den Neubau von einem oder mehreren Häusern im Tausch gegen den Abriss von leerstehenden Scheunen und Ställen. In der kommenden Zeit ist Platz für etwa 75 zusätzliche Wohnungen im Außenbezirk.

Was sollte ein Plan erfüllen?

Wir stellen eine Reihe von Bedingungen für Wohnbaupläne auf. Zum Beispiel muss das Hauptgebäude bei einer Wohntrennung mindestens 1.000 m3 groß sein. Neubauten sind möglich, wenn leerstehende landwirtschaftliche Gebäude (VAB) abgerissen werden. Jedes Vorhaben muss außerdem durch einen Bebauungsplan nachweisen, dass das Vorhaben eine ausreichende räumliche Qualität aufweist. Alle Bedingungen können Sie am Ende dieser Seite nachlesen: Politischer Rahmen für die Berücksichtigung des Außengebiets.

Wie kann ich einen Plan einreichen?

Haben Sie einen Plan? Wenn ja, kontaktieren Sie uns bitte. Wir werden mit Ihnen die Möglichkeiten ausloten. Je nach dem Ergebnis dieses Gesprächs können Sie den Plan dann für den Aufnahmetisch vorlegen.

Weitere Informationen

Lokale Qualitätskriterien für den Anbau einer Wohnung im ländlichen Raum der Gemeinde Aalten 

Weitere Auslegung des Betrachtungsrahmens für Gebiete in Randlage