Vorläufige Konsultation und Aufnahmetabelle

Haben Sie ein Bau-, Renovierungs- oder anderes Vorhaben? Dann ist es sinnvoll, schnell herauszufinden, was die Gemeinde von Ihrem Vorhaben hält, bevor Sie eine Umweltgenehmigung beantragen. In der Stadt Aalten verwenden wir zu diesem Zweck die Tabelle für Vorgespräche und Einsichtnahme.

Was ist eine Vorkonsultation?

Für kleinere Vorhaben können Sie bei der Gemeinde eine Vorbesprechung beantragen. Ein Vorgespräch eignet sich, wenn Sie kleinere Anpassungen an Ihrem Haus oder Ihren Geschäftsräumen vornehmen möchten, z. B. einen Anbau, eine Dachgaube oder einen Schuppen. Ein Vorgespräch ist eine Beratung durch die Gemeinde über die Erfolgsaussichten Ihres Vorhabens und die nächsten Schritte, die zu unternehmen sind. Bitte beachten Sie, dass Sie daraus keine Rechte ableiten können.

Möchten Sie Ihren Plan bei der Gemeinde einreichen? Dann kontaktieren Sie die Gemeinde unter (0543) 49 33 33 oder unter gemeente@aalten.nl.

Was ist die Annahmetabelle?

Bei komplexeren Vorhaben, die nicht in den aktuellen Umweltplan passen, arbeiten wir mit einem Annahmetisch. Beispiele dafür sind der (Wieder-)Bau eines Hauses oder eine andere Nutzung für Geschäftsräume. Der Eingabetisch ist eine interne Konsultation, bei der verschiedene Fachleute der Gemeinde die Zweckmäßigkeit Ihres Vorhabens beurteilen. Wir stützen uns dabei auf unsere Politik und unsere Vorschriften. Das Ergebnis wird Ihnen nach der Besprechung des Eingabetisches mitgeteilt.

Es gibt drei mögliche Ergebnisse

  • Vielversprechend: Die Initiative ist wünschenswert und kann weiter ausgebaut werden.
  • Vielversprechend, vorausgesetzt: Die Initiative ist wünschenswert, muss aber in einigen Punkten noch angepasst werden.
  • Geringe Wahrscheinlichkeit: Die Initiative ist nicht wünschenswert und passt nicht in die Politik und/oder die Vorschriften der Gemeinde.

Das Ergebnis ist eine Stellungnahme über die Zweckmäßigkeit Ihres Plans. Es handelt sich nicht um eine Entscheidung, gegen die Sie Einspruch oder Beschwerde einlegen können. Aus dem Ergebnis der Anhörung ergeben sich auch keine Rechte oder Pflichten im weiteren Verfahren. Ein positiver Bescheid ist auch keine Garantie dafür, dass die erforderlichen Genehmigungen erteilt oder die geforderte Änderung des Umweltplans durchgeführt wird.

Was sollten Sie tun?

Sie sollten Ihre Initiative vorzugsweise als Konzeptantrag über das Umweltportal einreichen. Sollte es Ihnen nicht gelingen, Ihren Konzeptantrag über das neue Umweltportal einzureichen, kontaktieren Sie uns bitte unter
. Anhand des Konzeptantrags und der eingereichten Unterlagen bewerten wir Ihre Initiative.

Der Antragsentwurf enthält mindestens die folgenden Bestandteile

  • Kontaktinformationen des Projektträgers;
  • Beschreibung der Initiative;
  • Standort der Initiative;
  • damit verbundene Wünsche.

Wenn Sie einen Wohnungsbauplan einreichen möchten, werden wir diesen gemäß unserer Wohnungsbaupolitik prüfen. Sie müssen auch einen Antragsentwurf einreichen. Dabei bitten wir Sie, die folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Globale städtebauliche Skizze, die den Standort der Wohninitiative auf dem Gelände zeigt;
  • Gesamtgrundriss/ Grundrisszeichnung des Hauses/der Häuser;
  • Erläuterung des Plans mit Beschreibung der folgenden Aspekte:
    • Aktuelle Situation/Begründung des Plans;
    • Wie sich der Plan in die kommunale Vision und die (räumlichen) Aufgaben einfügt;
    • Ist eine ausgewogene Verteilung der Funktionen auf die Standorte gegeben?
      Dabei werden folgende Punkte berücksichtigt: Stärkung der städtebaulichen Struktur und der räumlichen Qualität, Lösung räumlicher Engpässe und/oder Bekämpfung/Verhinderung von Leerstand, Beitrag zur kommunalen Politik (z. B. Stärkung des Zentrums), Pläne für charakteristische/denkmalgeschützte Gebäude und Standorte in der Hauptstruktur (Zentren, Zufahrtsstraßen, Sichtstandorte, gesellschaftliche Akzeptanz für die geplante Entwicklung, ganzheitliche Lösung (Umwelt, Parken, Grünflächen, Klimaanpassung, Nachhaltigkeit usw.).
  • Die Anzahl und Art der zu errichtenden Wohnungen;
  • Voraussichtliche Fertigstellungszeit;
  • Vorgesehene Zielgruppe und erwarteter Verkaufspreis (Grundstück + Wohnung Free On Name (VON)) oder Mietpreis (Monatsmiete);
  • Wenn es sich um ein Wohnkonzept für flexibles Wohnen oder ein spezielles Wohnkonzept handelt, beschreiben Sie bitte, wie es umgesetzt werden soll.

Was kostet das?

Die Bearbeitung eines Antragsentwurfs ist mit Kosten verbunden. Die Kosten entnehmen Sie bitte der Gebührentabelle in der Gebührenordnung.