Die Gemeinde Aalten möchte in der Nähe des Ortskerns von Aalten zusätzlichen Raum für Gewerbeflächen schaffen, um dem Bedarf lokaler Unternehmen nach Expansion gerecht zu werden. Untersuchungen haben ergeben, dass bis 2030 etwa 11 Hektar zusätzliche Gewerbefläche im Ortskern von Aalten benötigt werden. Aus diesem Grund wird das Gewerbegebiet 't Broek erweitert.

Allgemein

Warum sollte es ein neues Gewerbegebiet geben?

Das derzeitige Gewerbegebiet im Zentrum von Aalten bietet kaum noch Erweiterungsmöglichkeiten, obwohl ein Bedarf dafür besteht.  Dieser Bedarf basiert auf den Ergebnissen der Untersuchung im Rahmen des Regionalen Programms für Arbeitsstandorte (RPW) Achterhoek*. Aus dieser Untersuchung geht hervor, dass bis 2030 ein Bedarf von etwa 11 Hektar Nettoerweiterung des Gewerbegebiets im Zentrum von Aalten besteht. Für den Zeitraum 2031–2040 kommt ein Erweiterungsbedarf von 5 bis 17 Hektar netto für die gesamte Gemeinde hinzu. Der Erhalt dieser Unternehmen innerhalb der Gemeindegrenzen ist wichtig für die Beschäftigung, den Erhalt von Einrichtungen und das Wirtschaftswachstum. Deshalb wird ein neues Gewerbegebiet benötigt.

* Das RPW ist ein Rahmenverwaltungsabkommen zwischen den Gemeinden der Achterhoek und der Provinz Gelderland. Sie wurde sowohl von den Gemeinderäten als auch von der Provinzialregierung der Provinz Gelderland angenommen.

Auf dem Laarberg in Groenlo gibt es bereits Platz, ist diese Erweiterung wirklich notwendig? 

 Der Erweiterungsbedarf kommt von Unternehmen, die gerade in Aalten bleiben wollen, unter anderem weil viele Mitarbeiter in Aalten und Umgebung wohnen. Auf dem derzeitigen Gelände ist dafür kein Platz mehr vorhanden, weshalb eine Erweiterung des bestehenden Geländes im Zentrum von Aalten in Betracht gezogen wurde. Hinzu kommt, dass der Laarberg in Groenlo ein regionales Gewerbegebiet ist. Innerhalb der Region Achterhoek wurde vereinbart, dass dieses Gewerbegebiet für regionale Unternehmen vorgesehen ist. Für die lokalen Unternehmen – die Unternehmen, die jetzt Erweiterungsbedarf haben – möchten wir Platz auf dem Gewerbegebiet in Aalten anbieten.

Warum wurde dieser Standort gewählt? 

Unserer Meinung nach gibt es in der Nähe des Stadtkerns von Aalten keinen Standort, der sich leicht zu einem Gewerbegebiet entwickeln lässt und keine räumlichen Hindernisse aufweist. Deshalb haben wir neun verschiedene Standorte untersucht. Bei allen Standorten wurden drei Kriterien berücksichtigt: räumliche Einschränkungen, Übereinstimmung mit der Marktnachfrage und kommunale Politik. Aus der Untersuchung ging dieser Standort als die am besten geeignete Option hervor. Die Ergebnisse der Untersuchung finden Sie in der Datei„Anhang 1 Erkundung Entwicklung Gewerbegebiet Aalten_Untersuchungsbericht BCI_26-01-23”.

In dem ausgewiesenen Gebiet gibt es einen Wald. Wird dieser Wald abgeholzt werden?

Wir gehen nun davon aus, dass ein Teil der Waldfläche wahrscheinlich abgeholzt werden wird. Dieser Teil der Waldfläche wird großzügig kompensiert werden. Wir werden also für neue Bäume, Anpflanzungen und andere Begrünungen sorgen, um den Teil des Waldes zu ersetzen, der weichen muss. Wir wissen noch nicht genau, wie das aussehen wird; das wird noch untersucht. 

Die Fläche auf der Karte beträgt 23 Hektar, warum wird so viel zusätzliches Land benötigt?

Um die Erweiterung des Gewerbegebiets zu realisieren, wird auch Land für beispielsweise Straßen und Grünflächen benötigt. Außerdem sind 11 Hektar ein Minimum, und im Erweiterungsgebiet ist es möglich, insgesamt 11 bis 15 Hektar Netto-Gewerbegebiet anzulegen. Damit haben wir den Bedarf auf längere Zeitspanne, nach 2030, berücksichtigt. Schließlich gehen wir davon aus, dass ein Teil des Waldgebiets abgeholzt wird, während derzeit das gesamte Waldgebiet in den Planungsbereich einbezogen ist. Wir haben dies getan, weil wir noch nicht genau wissen, wie groß der Teil des Waldes ist, der möglicherweise als Gewerbegebiet erschlossen wird.

Wohnungs-/Grundstückseigentümer und Anwohner

Mein Grundstück liegt im Erweiterungsgebiet des Gewerbegebiets. Wird die Gemeinde jetzt mein Haus oder mein Grundstück kaufen?

Das ist die Absicht. Die Gemeinde braucht Ihr Grundstück für die Erweiterung des Gewerbegebiets. Deshalb wurde für Ihr Grundstück ein Vorkaufsrecht eingerichtet. Das bedeutet, dass die Gemeinde beim Kauf Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks Vorrang hat.

Mein Grundstück liegt im Erweiterungsgebiet des Gewerbegebiets, wird die Gemeinde enteignen?

Eine Enteignung ist derzeit nicht unser Ansatzpunkt. Unser Ziel ist es, in angemessener Abstimmung mit den betroffenen Grundeigentümern eine geeignete Lösung zu finden.

Mein Haus/Grundstück grenzt an das Erweiterungsgebiet des Gewerbegebiets, wird die Gemeinde es kaufen?

Derzeit ist die Gemeinde nur am Kauf von Grundstücken interessiert, die unmittelbar für die Erschließung des Gewerbegebiets benötigt werden. Wenn das Grundstück an das Erweiterungsgebiet angrenzt, fällt es nicht in den Bereich, den wir für dieses Projekt benötigen. Wir werden also nur die Grundstücke kaufen, die wir auch tatsächlich bebauen wollen. Sollte sich die Situation in Zukunft ändern, werden wir natürlich mit den Grundstückseigentümern Kontakt aufnehmen.

Meine Immobilie befindet sich in dem ausgewiesenen Gewerbegebiet oder grenzt daran an. Kann ich meine geplante Renovierung beginnen, fortsetzen oder abschließen?

Die Entscheidung, Ihre Immobilie umzugestalten, liegt bei Ihnen. Wenn Ihr Grundstück in der Nähe des Erweiterungsgebiets liegt, kann sich Ihre Sichtweise ändern.

Wohnen Sie in dem ausgewiesenen Gebiet? Wenn ja, benötigt die Gemeinde Ihr Grundstück für die Realisierung des Gewerbegebiets. Renovierungen oder Umbauten an Ihrer Immobilie wirken sich auf den Marktwert der Immobilie aus. Wenn Sie in letzter Zeit etwas an Ihrem Haus gemacht haben, erstattet die Gemeinde den Wert zu diesem Zeitpunkt. Der Wert wird von einem oder mehreren Gutachtern unabhängig ermittelt.

Ich bin Anwohner und wohne am Rande des Plangebiets, wie wird meine Aussicht demnächst aussehen? 

Wie die "Ränder" des Planungsgebietes aussehen werden, wissen wir noch nicht. Das möchten wir bei der Aufstellung des Bebauungsplans mit den Anwohnern besprechen. Unser Ziel ist es, einen Plan zu erstellen, bei dem die Auswirkungen für die Anwohner akzeptabel sind.

Vorzugsrecht

Was bedeutet es, wenn mein Grundstück oder meine Immobilie in einem Gebiet mit Vorzugsrechten liegt?

Dies bedeutet, dass die Gemeinde das erste Recht hat, das Grundstück oder die Immobilie zu kaufen, wenn Sie verkaufen wollen. Solange keine endgültige Entscheidung getroffen wurde, ändert sich nichts an der Zoneneinteilung oder an Ihren Rechten als Eigentümer.

Warum wurde das Vorkaufsrecht nicht auf alle 9 Standorte übertragen?

Bevor das Vorkaufsrecht eingerichtet werden kann, muss eine Grundlage für die Einrichtung vorhanden sein. Für alle 9 Standorte gibt es keine konkreten Pläne. Außerdem ist die Einrichtung des Vorkaufsrechts mit Verpflichtungen verbunden, wie z. B. der Verpflichtung, einen Kauf ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Dies ist ohne einen klaren Plan für mehrere Grundstücke auf einmal nicht möglich.

Bedeutet die Festlegung des Vorkaufsrechts, dass keine anderen Standorte für eine Erweiterung geprüft werden?

Der Stadtrat möchte zunächst untersuchen, ob das Plangebiet geeignet ist. Deshalb konzentrieren wir uns jetzt auf diesen Standort, andere Standorte werden nicht weiter untersucht.

Warum wurde bereits ein Vorkaufsrecht eingerichtet, wenn noch nicht klar ist, ob dieser Standort geeignet ist?

Dieser Standort hat sich in der ersten Studie als die am besten geeignete Option herausgestellt. Das heißt aber nicht, dass bereits alles entschieden ist. Gegenwärtig finden tiefer gehende Untersuchungen statt. Das Vorkaufsrecht trägt dazu bei, das Land während dieser Untersuchungen im Griff zu behalten. Auf diese Weise können Entwicklungen verhindert werden, die dem Plan entgegenstehen.

Ist die Gemeinde verpflichtet, ein Gewerbegebiet zu schaffen, wenn sie ein Grundstück im Rahmen des Vorkaufsrechts erwirbt?

Nein. Selbst wenn die Gemeinde ein Grundstück erwirbt, ist sie nicht verpflichtet, dort ein Gewerbegebiet zu errichten. Wenn die Untersuchungen zeigen, dass der Plan nicht verwirklicht wird, kann die Gemeinde wie jeder andere Eigentümer entscheiden, was mit ihrem Grundstück geschieht: Verkauf, Vermietung oder etwas anderes.

Ist die Gemeinde verpflichtet, ein Grundstück zu kaufen, wenn ein Eigentümer verkaufen will?

Nein. Das Vorkaufsrecht gibt der Gemeinde zwar das erste Recht, ein Grundstück zu kaufen, aber sie ist nicht dazu verpflichtet. Jede Situation wird individuell geprüft. Nur wenn es in den Plan und den Zeitplan passt, kann die Gemeinde beschließen, das Grundstück tatsächlich zu kaufen.

Wird der Wert meiner Immobilie oder meines Grundstücks durch das Vorkaufsrecht sinken?

Der Wert wird durch viele Faktoren bestimmt, darunter Lage, Zweckbestimmung und markt. Da noch kein endgültiger Plan vorliegt, gilt weiterhin die derzeitige Zweckbestimmung, deren Wert maßgeblich ist.

Kann ich meine Immobilie oder mein Grundstück noch verkaufen, solange das Vorzugsrecht besteht?

Ja, das ist möglich. Sie können Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück ganz normal verkaufen. Der einzige Unterschied besteht darin, dass Sie zunächst der Gemeinde anbieten müssen, das Grundstück zu kaufen. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen Sie der Gemeinde kein Angebot unterbreiten müssen. Dies Omgevingswet in Artikel 9.8 und 9.9 Omgevingswet behandelt. Erst wenn die Gemeinde vom Kauf zurücktritt, dürfen Sie an eine andere Person verkaufen.

Infill-Gewerbegebiet

Welche Arten von Unternehmen können sich in dem neuen Gewerbegebiet niederlassen?

Derzeit steht noch nicht fest, welche Art von Unternehmen sich in dem neuen Gewerbegebiet ansiedeln können. Generell lässt sich aber sagen, dass Aaltener Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes einen Erweiterungsbedarf haben. Es handelt sich dabei meist um Unternehmen der Kategorie 3.1/3.2* und teilweise darunter. Wir wissen aber noch nicht, wie und wo sich dies später im Planungsgebiet niederschlagen wird.  

*Unternehmen werden in die Kategorien 1 bis 5 eingeteilt. Die Kategorien geben die Art der Unternehmensaktivitäten und deren Auswirkungen an. Je niedriger die Kategorie, desto geringer die Auswirkungen. Innerhalb der Gemeinde Aalten beispielsweise wird SABA in Dinxperlo mit der Kategorie 4.1 höher eingestuft. In Aalten liegt die Einstufung meist bei 3.2 oder niedriger.

Gibt es in dem neuen Gewerbegebiet Platz für kleinere Unternehmen? 

Es wurde noch keine Einigung über eine Aufteilung in große und kleine Unternehmen erzielt. Wir haben uns das Vorkaufsrecht für die Grundstücke in dem Gebiet gesichert, um die Kontrolle zu behalten und in Zukunft selbst Grundstücke auszugeben. Wir können dann Kriterien für die Vergabe festlegen. So können wir z. B. die Größe der Grundstücke selbst bestimmen.

Kann die Gemeinde auch Unternehmen ausschließen?

Ja, das kann sie. Ob und welche Art von Unternehmen ausgeschlossen werden, ist derzeit noch nicht bekannt.

Was ist über den Aufbau des neuen Standorts bekannt?

Im Moment steht nur der Standort fest, die Ausfüllung des Planungsgebietes ist noch nicht festgelegt. Nach einer positiven Entscheidung des Gemeinderats werden wir Anfang 2025 mit der Ausarbeitung der Pläne beginnen. Wir wollen die Betroffenen und die Anwohner so weit wie möglich einbeziehen. Sie werden ihre Ideen zur Gestaltung des Gewerbegebiets einbringen können.

Ich bin an einem Grundstück im neuen Gewerbegebiet interessiert. Wie kann ich mein Interesse bekunden?

Derzeit ist noch nicht bekannt, wie das Gewerbegebiet aussehen wird. Daher ist es noch nicht möglich, Interesse an den Grundstücken zu bekunden. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir diese auf dieser Seite und über die Gemeindezeitungen „Aalten Vooruit” und „De Band” bekannt geben.