Erweiterung des Gewerbegebiets Aalten

Die Gemeinde Aalten möchte in der Nähe des Ortskerns von Aalten zusätzlichen Raum für Gewerbeflächen schaffen, um dem Bedarf lokaler Unternehmen nach Expansion gerecht zu werden. Aus dem Regionalprogramm für Arbeitsstandorte (RPW) 2024-2028 geht hervor, dass bis 2030 etwa 11 Hektar zusätzliche Gewerbefläche in der Nähe des Ortskerns von Aalten benötigt werden. Daher prüft das Kollegium eine Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets südwestlich des bestehenden Gewerbegebiets und nördlich des Keizersbeek möglich ist.

Derzeit laufen Untersuchungen. Auf der Grundlage dieser Untersuchungen wird geprüft, ob und wie eine Erweiterung des Gewerbegebiets an diesem Standort möglich ist. Der Gemeinderat wurde im Juli ’26 über den aktuellen Stand der Dinge informiert.  

Das Gebiet südwestlich des bestehenden Gewerbegebiets und nördlich des Baches Keizersbeek ist für die Entwicklung vorgesehen.

Fragen und Antworten

Allgemein

Was ist das Ziel der Erweiterung des Gewerbegebiets?

Die Gemeinde möchte Unternehmen, die in Aalten bleiben oder wachsen möchten, ausreichend Platz bieten. Da derzeit keinerlei (Erweiterungs-)Möglichkeiten vorhanden sind, wollen wir ein neues Areal mit Gewerbeflächen erschließen. Damit sichern wir Arbeitsplätze, die Infrastruktur und eine gesunde lokale Wirtschaft.

Wo soll der Ausbau stattfinden?

Das wird derzeit geprüft. Es wurde nun ein Standort ausgewählt, der näher untersucht wird: das Gebiet südwestlich des derzeitigen Gewerbegebiets und nördlich des Keizersbeek. Es handelt sich um ein Gebiet, das an das bestehende Gewerbegebiet angrenzt.

Wie groß wird das Gelände?

Untersuchungen zeigen, dass bis einschließlich 2030 ein Bedarf an einer Nettoerweiterung des Gewerbegebiets im Ortskern von Aalten um etwa 11 Hektar besteht, sowie an weiteren 5 bis 17 Hektar Nettofläche in der gesamten Gemeinde Aalten bis 2040. Das ausgewiesene Gebiet umfasst 23 Hektar. Um die Erweiterung des Gewerbegebiets zu realisieren, wird auch Fläche für beispielsweise Straßen, Wasserrückhaltung und Grünflächen benötigt. Nach unserer ersten Einschätzung ist es im vorgesehenen Gebiet möglich, 11 bis 15 Hektar Netto-Gewerbefläche zu erschließen. Derzeit werden eingehende Untersuchungen durchgeführt, aus denen die genaue Fläche hervorgehen soll.

Warum wurde dieser Standort ausgewählt?

Es gibt keinen einzigen Standort im Stadtkern von Aalten, der sich problemlos zu einem Gewerbegebiet entwickeln lässt und an dem keine raumplanerischen Hindernisse bestehen. Daher wurde als erster Schritt eine Voruntersuchung durchgeführt, bei der neun verschiedene Standorte geprüft wurden. Auf der Grundlage dieser Voruntersuchung hat das Kollegium bevorzugten Standort ausgewählt. Der Gemeinderat hat daraufhin für diesen Standort die Durchführung eingehender Untersuchungen in Auftrag gegeben.

Möchten Sie mehr über die Voruntersuchung erfahren? In der Datei„Anhang 1 Sondierungsstudie zur Entwicklung des Gewerbegebiets Aalten_Untersuchungsbericht BCI_26.01.23“ finden Sie die Ergebnisse der Untersuchung.

Welche Auswirkungen hat die Erweiterung des Gewerbegebiets am geplanten Standort auf die Lebensumgebung?

Wir untersuchen, welche Auswirkungen ein Gewerbegebiet an diesem Standort auf die Lebensumgebung haben könnte. Die Untersuchungen konzentrieren sich auf:

  • Wasserhaushalt
  • Verkehr
  • Boden
  • explosive Kriegsrückstände
  • Flora und Fauna;
  • Archäologie;
  • Stickstoff;
  • Netzüberlastung;  

Außerdem erstellen wir eine Entwurfsskizze und berechnen die Kosten für eine solche Entwicklung.

Was passiert mit der Natur und dem Wald?

In dem betreffenden Gebiet befindet sich ein Wald. Wir prüfen, ob der Wald erhalten bleiben kann oder ob (ein Teil) des Waldes gerodet werden muss. Sollte eine (teilweise) Rodung erforderlich sein, wird dies an einer anderen Stelle in der Gemeinde mehr als vollständig kompensiert. Außerdem wird untersucht, wie Natur und Landschaft so weit wie möglich erhalten oder gestärkt werden können. Die Ergebnisse der Untersuchungen und ersten Entwürfe werden hier Klarheit schaffen.

Wann kann ich meine Meinung einbringen oder darauf reagieren?

Es werden verschiedene Termine organisiert, bei denen Sie Ihre Ideen einbringen oder Feedback geben können. Wenn Sie über die verschiedenen Termine auf dem Laufenden gehalten werden möchten, melden Sie sich bitte über das Anmeldeformular unter an. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit an die Gemeinde wenden; senden Sie dazu eine E-Mail an bedrijventerrein@aalten.nl.

Alle Rückmeldungen werden gesammelt, gewichtet und, soweit möglich, berücksichtigt. Jeder Einsender erhält eine Rückmeldung. In den Berichten an das Kollegium den Rat wird erläutert, wie mit den Rückmeldungen verfahren wurde.

Für alle, die mehr erfahren möchten

Warum ist eine Erweiterung notwendig, wenn es auch anderswo in der Region Gewerbegebiete gibt?

Die regionalen Vereinbarungen sehen vor, dass die Gemeinde Aalten vor allem lokalen Unternehmen Flächen zur Verfügung stellt. Große regionale Gewerbegebiete wie der Laarberg in Groenlo sind für andere Arten von Unternehmen vorgesehen, beispielsweise für Unternehmen mit hohem Flächenbedarf oder solche, die einer hohen Umweltkategorie angehören.

Warum nicht an einem anderen Ort expandieren?

Es gibt keinen einzigen Standort im Stadtkern von Aalten, der sich problemlos zu einem Gewerbegebiet entwickeln lässt und an dem keine raumplanerischen Hindernisse bestehen. Daher wurde als erster Schritt eine Voruntersuchung durchgeführt, bei der neun verschiedene Standorte geprüft wurden. Auf der Grundlage dieser Voruntersuchung hat das Kollegium bevorzugten Standort ausgewählt. Der Gemeinderat hat daraufhin für diesen Standort den Auftrag erteilt, vertiefende Untersuchungen durchzuführen.

Möchten Sie mehr über die Voruntersuchung erfahren? In der Datei„Anhang 1 Sondierungsstudie zur Entwicklung des Gewerbegebiets Aalten_Untersuchungsbericht BCI_26.01.23“ finden Sie die Ergebnisse der Untersuchung.

Was genau beinhaltet das RPW?

Der Bedarf an Gewerbegebieten in der Region Achterhoek wird von der Provinz festgelegt. Im Regionalen Programm für Arbeitsstandorte (RPW) treffen die acht Gemeinden und die Provinz Vereinbarungen über die Aufteilung des festgestellten Bedarfs auf die Gemeinden und die regionalen Gewerbegebiete. Daraus geht hervor, dass die Gemeinde Aalten Raum für lokales Wachstum bereitstellen muss. Denn wie sich zeigt, besteht bis einschließlich 2030 ein Bedarf an einer Nettoerweiterung des Gewerbegebiets im Ortskern von Aalten um etwa 11 Hektar sowie an weiteren 5 bis 17 Hektar Nettofläche in der gesamten Gemeinde Aalten bis 2040.

Was bedeutet der Ausbau für die Anwohner?

Dass sich ihr Lebensumfeld verändern wird. Wie diese Veränderung aussehen wird und welche Folgen sie für die Anwohner hat, ist noch nicht klar, solange noch kein Plan vorliegt.

Besteht ein Bezugsrecht?

Ja, für die Immobilien und Grundstücke im ausgewiesenen Gebiet besteht ein Vorkaufsrecht. Die Gemeinde hat somit das Vorrecht, das Grundstück oder die Immobilie zu erwerben, falls der Eigentümer verkaufen möchte. Die Gemeinde ist jedoch nicht verpflichtet, das Grundstück zu erwerben. Das Vorkaufsrecht trägt dazu bei, die Kontrolle über die Grundstücke zu behalten, solange diese Untersuchungen laufen. So kann verhindert werden, dass Entwicklungen stattfinden, die dem Plan im Wege stehen.

Ist die Gemeinde verpflichtet, ein Gewerbegebiet zu schaffen, wenn sie ein Grundstück im Rahmen des Vorkaufsrechts erwirbt?

Nein. Wenn die Gemeinde Grundstücke im Rahmen des Vorkaufsrechts erwirbt, ist sie nicht verpflichtet, dort das Gewerbegebiet zu errichten. Sollte die Entwicklung doch nicht zustande kommen, kann die Gemeinde – genau wie jeder andere Eigentümer – entscheiden, was mit ihrem Grundstück geschieht: Verkauf, Vermietung oder etwas anderes.

Welche Arten von Unternehmen können sich in dem neuen Gewerbegebiet niederlassen?

Derzeit steht noch nicht fest, welche Art von Unternehmen sich auf dem neuen Gewerbegebiet ansiedeln können. Die Gemeinde Aalten geht davon aus, Gewerbeflächen für bestehende und neue lokale Unternehmen zu erschließen. Diese Unternehmen fallen meist unter die Kategorien 3.1/3.2* und teilweise darunter. Wie sich dies jedoch später im Planungsgebiet niederschlagen wird, ist noch unklar.

* Unternehmen werden in die Kategorien 1 bis 5 eingeteilt. Die Kategorien geben die Art der Geschäftstätigkeiten an und wie groß die Auswirkungen dieser Tätigkeiten sind. Je niedriger die Kategorie, desto geringer die Auswirkungen. So wurde beispielsweise innerhalb der Gemeinde Aalten das Unternehmen SABA in Dinxperlo mit der Kategorie 4.1 stärker eingestuft. In Aalten liegt die Einstufung meist bei 3.2 oder niedriger.

Wie werden die Unternehmen ausgewählt, die hier bauen dürfen?

Es wurden noch keine Auswahlkriterien festgelegt, und es ist auch noch nichts über eine Einteilung in große, kleine oder bestimmte Arten von Unternehmen bekannt. Die Gemeinde hat sich ein Vorkaufsrecht gesichert, damit sie in Zukunft selbst Grundstücke vergeben kann. Sie kann dann Vergabekriterien festlegen. Dadurch lässt sich beispielsweise die Größe der Grundstücke bestimmen. Außerdem kann die Gemeinde bestimmte Arten von Unternehmen ausschließen.

Was ist über den Aufbau des neuen Standorts bekannt?

Derzeit prüfen wir, wie ein mögliches Gewerbegebiet an diesem Standort aussehen könnte. Dazu erstellen wir einen Gestaltungsentwurf, bei dem unter anderem Grünflächen, Gewässer und Straßen berücksichtigt werden. Der Gestaltungsentwurf dient dazu, aufzuzeigen, welche Möglichkeiten in diesem Gebiet bestehen und welche Kosten damit verbunden sind. Der Gemeinderat wird voraussichtlich Anfang 2027 einen Beschluss darüber fassen.

 Ich bin an einem Grundstück im neuen Gewerbegebiet interessiert. Wie kann ich mein Interesse bekunden?

Derzeit ist noch nicht bekannt, ob das Gewerbegebiet tatsächlich entstehen wird. Daher ist es derzeit auch noch nicht möglich, Interesse an den Grundstücken zu bekunden. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir diese auf dieser Seite sowie über die Gemeindeblätter „Aalten Vooruit“ und „De Band“ veröffentlichen.

Dranbleiben

Alle Neuigkeiten und Entwicklungen über die Erweiterung des Gewerbegebiets werden auf dieser Seite veröffentlicht. Hinterlassen Sie Ihre E-Mail-Adresse, um Aktualisierungen in Ihrer Mailbox zu erhalten.  

Zeitleiste

  1. Abgeschlossen: Juli 2026

    • Kollegium Bürgermeister und „ beigeordnete “ stimmen einem weiteren Verfahren zu  
    • Der Rat erhält eine Mitteilung des Rates über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen. 
       
  2. Abgeschlossen: August 2025

    • Die Untersuchungen (Verkehr, Kriegsrückstände, Archäologie, Flora und Fauna, Grundwasser) beginnen. Für die Grundwasseruntersuchung werden Messrohre verlegt. Die Untersuchungen werden zu verschiedenen Zeitpunkten im Laufe eines Jahres durchgeführt. 
  3. Abgeschlossen: Juli 2025

    • 9. Juli 2025: Informationsabend für Interessierte; Erfassung von Fragen, Bedenken und Ideen, die in die Untersuchungen einfließen sollen.
    • Der Gemeinderat erhält eine Mitteilung des Gemeinderats über den bisherigen Verlauf des Verfahrens.
  4. Abgeschlossen: Ende Dezember 2024

    • Das Vorzugsrecht wird vom Vorstand formell bestätigt und gilt für drei Jahre.
  5. Abgeschlossen: 17. Dezember 2024

  6. Abgeschlossen: Dienstag , 29. Oktober 2024

  7. Abgeschlossen: Mittwoch , 25. September 2024

    • Anwohner, Interessenverbände und die Presse werden über den Beschluss informiert.
  8. Abgeschlossen: Dienstag , 24. September 2024

    • Das „ Kollegium “ wählt den bevorzugten Standort südwestlich des Gewerbegebiets ’t Broek aus. 
    • Gleichzeitig wird ein Vorkaufsrecht an den betreffenden Grundstücken begründet.