Altersgrenze für Vorpflegeheim gesenkt

Das Kollegium Bürgermeisters und beigeordnete beschlossen, das Mindestalter für eine vorläufige Pflegewohnung von 70 Jahren auf das Renteneintrittsalter zu senken. Das derzeitige Renteneintrittsalter liegt bei 67 Jahren.

Seit Oktober 2022 dürfen Einwohner der Gemeinde Aalten, die 70 Jahre oder älter sind, neben ihrem eigenen Haus oder in einem Teil des Haupthauses selbst eine Vor-Pflegewohnung einrichten. Früher wurde dies als Lebenslauf-/Pflegewohnung bezeichnet. In der Praxis erhält die Gemeinde regelmäßig Anträge auf Errichtung einer Vor-Pflegewohnung von Einwohnern, die noch nicht 70 Jahre alt sind. Das Kollegium daher beschlossen, die Altersgrenze auf das Renteneintrittsalter zu senken.

Vor-Pflegeheim

Das vormantelnde Pflegeheim ist der Vorläufer des informellen Pflegeheims. Ein informelles Pflegeheim erfordert intensive Pflege. Bei einem Vor-Pflegeheim ist dies nicht erforderlich. Dies ist eine gute Lösung für viele Bewohner, die in unmittelbarer Nähe zueinander leben und sich bei Bedarf gegenseitig versorgen.

Bedingungen

Für die Errichtung eines Pflegeheims vor der Ummantelung ist eine befristete Umweltgenehmigung erforderlich. Wird sie erteilt, gilt sie für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren. Es kann sein, dass das Vormantelpflegeheim zu einem genehmigungsfreien informellen Pflegeheim wird. Wird das Vormantelpflegeheim länger als 10 Jahre benötigt, muss eine neue Genehmigung beantragt werden.

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Weitere Informationen über die Einrichtung eines Pflegeheims mit Vormantel.