Altersgrenze für Vorpflegeheim gesenkt

Der Gemeinderat hat beschlossen, das Mindestalter für die Aufnahme in ein Pflegeheim vor der Pensionierung von 70 Jahren auf das staatliche Rentenalter zu senken. Das derzeitige gesetzliche Rentenalter liegt bei 67 Jahren.

Seit Oktober 2022 können Einwohner der Gemeinde Aalten, die 70 Jahre und älter sind, neben ihrer eigenen Wohnung oder in einem Teil der Hauptwohnung selbst ein vormanteltes Pflegeheim einrichten. Dies wurde früher als Lebenslauf/Pflegeheim bezeichnet. In der Praxis erhält die Gemeinde regelmäßig Anträge von Bewohnern, die noch nicht 70 Jahre alt sind, auf Unterbringung in einem Vormantelpflegeheim. Das Kollegium hat daher beschlossen, die Altersgrenze auf das staatliche Rentenalter zu senken.

Vor-Pflegeheim

Das vormantelnde Pflegeheim ist der Vorläufer des informellen Pflegeheims. Ein informelles Pflegeheim erfordert intensive Pflege. Bei einem Vor-Pflegeheim ist dies nicht erforderlich. Dies ist eine gute Lösung für viele Bewohner, die in unmittelbarer Nähe zueinander leben und sich bei Bedarf gegenseitig versorgen.

Bedingungen

Für die Errichtung eines Pflegeheims vor der Ummantelung ist eine befristete Umweltgenehmigung erforderlich. Wird sie erteilt, gilt sie für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren. Es kann sein, dass das Vormantelpflegeheim zu einem genehmigungsfreien informellen Pflegeheim wird. Wird das Vormantelpflegeheim länger als 10 Jahre benötigt, muss eine neue Genehmigung beantragt werden.

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Weitere Informationen über die Einrichtung eines Pflegeheims mit Vormantel.