Vor-Pflegeheim
Was ist das?
Ein Vormantelpflegeheim ist ein Vorläufer des informellen Pflegeheims. In vielen Fällen kümmern sich die Menschen zwar umeinander und leisten leichte Pflege, aber eine tatsächliche informelle Pflegesituation ist noch kein Thema. In diesem Fall kann das Vor-Pflegeheim eine Lösung bieten.
- Das Vormantelpflegeheim ist ein vorübergehendes Heim, das an das Haupthaus angegliedert wird.
- Es kann auch ein Teil des Haupthauses sein, der als separate Wohneinheit eingerichtet ist.
Für die Unterbringung des Pflegeheims ist eine befristete Umweltgenehmigung erforderlich. Wenn sie erteilt wird, gilt sie für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren.
Die Regelung ist nicht für die Hinzufügung von dauerhaftem Wohnraum, eine dauerhafte Aufteilung des Hauses, einen Funktionswechsel oder eine Vermietung gedacht.
Wie funktioniert das?
Das Pre-Mantle-Pflegeheim ist für Bewohner bestimmt, die mindestens das gesetzliche Rentenalter erreicht haben (derzeit liegt das gesetzliche Rentenalter bei 67 Jahren) und die leichte Pflege innerhalb ihres eigenen sozialen Netzes (oft Familie) erhalten. Sie erklären auch gemeinsam, dass sie diese Pflege untereinander leisten werden, wenn sie anfallen sollte. Ab dem anspruchsberechtigten AOW-Alter ist keine Angabe mehr erforderlich.
Wenn jemand, der jünger als das anspruchsberechtigte AOW-Alter ist, pflegebedürftig wird, treffen wir eine individuelle Regelung und bitten um eine ärztliche Erklärung. Zum Beispiel ein Familienmitglied mit einer fortschreitenden chronischen Krankheit oder ein Kind mit einer Behinderung.
Regeln für ein Pflegeheim vor der Ummantelung
Vormantelfreie Pflegeheime sind nicht genehmigungsfrei. Wenn das Heim den Vorschriften entspricht und auch platziert werden kann, erteilt die Gemeinde eine befristete Umweltgenehmigung für 10 Jahre. Wenn die Pflege zunimmt, kann das Heim während dieser 10 Jahre oder danach in ein Vormantelpflegeheim umgewandelt werden. Die Vorschriften für die Unterbringung in einem Vorpflegeheim finden Sie in den Richtlinien für Vorpflegeheime.
Die (zukünftige) Pflegeperson und die betreute Person haben eine langfristige soziale Beziehung. Die Pflegeperson kann in der Hauptwohnung leben und die betreute Person in der Vorpflegeeinrichtung, aber auch umgekehrt. Denken Sie an Familienmitglieder wie Eltern und Kinder. Es kann sich aber auch um eine langfristige Freundschaft handeln.
Endet die Pflegesituation z. B. durch einen Umzug oder einen Todesfall, muss die Wohnung innerhalb von zwei Monaten geräumt werden. Wenn das Vormantelpflegeheim in der bestehenden Hauptwohnung eingerichtet wird, muss dessen Nutzung beendet werden. Da es sich hier nicht um ein "einfaches" Hinzufügen einer Wohnung handelt, machen wir die Unterbringung des Vormantelpflegeheims von der Unterzeichnung einer Pflegeerklärung abhängig. Darin erklären die künftigen Pflegepersonen, dass sie die Pflege übernehmen werden, sobald und solange sie erforderlich ist. Darin geben alle Beteiligten (Betreuer und Betreute) auch ihr Einverständnis mit dem Vormantelpflegeheim.
Was sollte ich tun?
Für die Realisierung eines Pflegeheims vor dem Mantel muss eine Umweltgenehmigung beantragt werden. Sie können dies über den Umweltschalter tun.
Wir empfehlen Ihnen, die Richtlinien und die Pflegeerklärung durchzulesen, bevor Sie einen Antrag stellen.
Datenschutz
Alle Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden mit Sorgfalt behandelt. Personen- und/oder Adressdaten werden nur für den Zweck verwendet, für den Sie sie zur Verfügung gestellt haben.
Erklärung Pre-mantle Pflegeheim gegenseitige Pflegeleistungen
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Örtliche Vorschriften
Politische Regeln für das Pflegeheim vor dem Mantel der Gemeinde Aalten