Kinderbetreuungsgeld
Was ist das?
Das Kinderbetreuungsgeld ist eine (teilweise) Erstattung der Kinderbetreuungskosten. Zum Beispiel, wenn Ihre Kinder eine Kinderkrippe, einen Hort oder einen Gastelternteil besuchen.
Sie können die Zulage beantragen, wenn Sie:
- Sie und Ihr Partner arbeiten tagsüber
- Sie sind in der Ausbildung
- Sie erhalten Leistungen
Wie viel Kinderbetreuungsgeld Sie erhalten, hängt von Ihrem Einkommen, der Anzahl der Kinder und der Art der Betreuung ab. Bei der Steuerverwaltung können Sie eine Probeberechnung machen, um zu sehen, wie viel Kinderbetreuungsgeld Sie bekommen können.
Wie funktioniert das?
Sie können die Beihilfe für die folgenden Arten der Kinderbetreuung erhalten:
- Tagesbetreuung und Kleinkindbetreuung in einer Kindertagesstätte.
- Außerschulische Betreuung für Kinder von 4 bis 12 Jahren.
- Betreuung durch Gasteltern. Sie können nur Beihilfe für einen Gastelternteil erhalten, der bei einer registrierten Gastelternagentur angemeldet ist.
- Kinderkrippen mit Elternbeteiligung, in denen eine Gruppe von Eltern abwechselnd ihre eigenen Kinder betreut.
Das Kinderbetreuungsgeld ermöglicht es den Eltern, Beruf und Betreuung zu vereinbaren. Die Eltern müssen einen eigenen Beitrag für die Kinderbetreuung zahlen. Wenn Ihr Kind in einer registrierten Kindertagesstätte betreut wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf diese Beihilfe. Sie können im Landelijk Register Kinderopvang (LRK) nachsehen, ob Ihre Kinderbetreuungseinrichtung registriert ist.
Was sollte ich tun?
Sie können das Kinderbetreuungsgeld über Meine Leistungen beantragen. Melden Sie sich mit Ihrem DigiD an .
Was benötige ich?
- Nachweis über das Einkommen von Ihnen und Ihrem Partner
- Kostenaufstellung der Kinderbetreuungseinrichtung
- Falls Sie Schulden haben, fügen Sie bitte entsprechende Nachweise bei
Finanzielle Erstattung der Kinderbetreuungskosten
Sie haben keinen Arbeitgeber und müssen eine Kinderbetreuung in Anspruch nehmen? Nicht das Finanzamt (da es keinen Arbeitgeber gibt), sondern das Arbeitnehmerversicherungsamt (UWV) oder die Gemeinde übernimmt in bestimmten Fällen einen Teil der Kinderbetreuungskosten. Sie gehören auch zu der Zielgruppe, die Anspruch auf einen Beitrag zu den Kinderbetreuungskosten hat, wenn Sie ein (Wieder-)Eingliederungsprogramm über das UWV absolvieren und Leistungen nach dem WW, WIA, WAO, Krankengesetz oder Wajong erhalten.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, finden Sie weitere Informationen auf der Website des Finanzamtes. Oder erkundigen Sie sich beim Intergemeentelijk Samenwerkingsverband Werk en Inkomen (ISWI), der die Regelung im Auftrag der Stadt Aalten verwaltet.
Wie lange wird es dauern?
Sie werden innerhalb von 8 Wochen darüber informiert, ob Sie Kinderbetreuungsgeld erhalten.
Einspruch erheben
Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen.