Regelmäßige Kinderbetreuung im Vorschulalter, Subventionssystem für Eltern ohne Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld
Was ist das?
Die Stadt Aalten hat für Eltern, die eine regelmäßige Kleinkindbetreuung in Anspruch nehmen möchten, aber keinen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld vom Finanzamt haben, das "Zuschussprogramm für Kleinkindbetreuung und frühkindliche Bildung Stadt Aalten 2022".
Wie funktioniert das?
Nimmt Ihr Kleinkind eine regelmäßige Kleinkindbetreuung bei einer im Nationalen Kinderbetreuungsregister der Gemeinde Aalten eingetragenen Kinderbetreuungseinrichtung in Anspruch und haben Sie keinen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld? In diesem Fall können Sie einen kommunalen Zuschuss beantragen.
Im Rahmen dieser Regelung können Sie einen Zuschuss zu den Kosten für die regelmäßige Betreuung Ihres Kindes in einem Kindergarten erhalten, solange es zwischen 2 und 4 Jahre alt ist und noch nicht die Grundschule besucht. Dieser Zuschuss entspricht dem Kinderbetreuungsgeld, auf das Sie nach der Kindergeldtabelle der Steuerverwaltung auf der Grundlage Ihres Gesamteinkommens Anspruch hätten.
Der Kinderbetreuer beantragt den Zuschuss bei der Gemeinde und zieht ihn von Ihrer Rechnung ab.
Dazu müssen Sie das Formular "Elternerklärung mit Einkommensangaben" bei Ihrer Kinderbetreuungseinrichtung einreichen. Mit dieser Elternerklärung erklären Sie, dass Sie keinen oder nur einen eingeschränkten Anspruch auf Kindergeld haben. Sie können das Formular bei Ihrer Kinderbetreuungseinrichtung oder bei der Gemeinde anfordern.
Örtliche Vorschriften
Zuschussprogramm für Vorschulbetreuung und frühkindliche Bildung Stadt Aalten 2022