Regelmäßige Kinderbetreuung im Vorschulalter, Subventionssystem für Eltern ohne Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld

Was ist das?

Die Gemeinde Aalten hat für Eltern, die reguläre Kleinkindbetreuung in Anspruch nehmen möchten, aber keinen Anspruch auf Kinderbetreuungszuschuss vom Finanzamt haben, die „Subventionsregelung für Kleinkindbetreuung und vorschulische Bildung der Gemeinde Aalten 2022” eingeführt.

Wie funktioniert das?

Wenn Ihr Kleinkind eine reguläre Kleinkindbetreuung bei einem im Landelijk Register Kinderopvang (Landesregister für Kinderbetreuung) registrierten Kinderbetreuungsanbieter in der Gemeinde Aalten in Anspruch nimmt und Sie keinen Anspruch auf Kinderbetreuungszuschuss haben, können Sie einen kommunalen Zuschuss beantragen.

Im Rahmen dieser Regelung können Sie einen Zuschuss zu den Kosten für die regelmäßige Betreuung Ihres Kindes in einem Kindergarten erhalten, solange es zwischen 2 und 4 Jahre alt ist und noch nicht die Grundschule besucht. Dieser Zuschuss entspricht dem Kinderbetreuungsgeld, auf das Sie nach der Kindergeldtabelle der Steuerverwaltung auf der Grundlage Ihres Gesamteinkommens Anspruch hätten.

Der Kinderbetreuer beantragt den Zuschuss bei der Gemeinde und zieht ihn von Ihrer Rechnung ab.

Dazu müssen Sie das Formular "Elternerklärung mit Einkommensangaben" bei Ihrer Kinderbetreuungseinrichtung einreichen. Mit dieser Elternerklärung erklären Sie, dass Sie keinen oder nur einen eingeschränkten Anspruch auf Kindergeld haben. Sie können das Formular bei Ihrer Kinderbetreuungseinrichtung oder bei der Gemeinde anfordern.