Organisieren einer Veranstaltung

Was ist das?

Eine Veranstaltung ist eine der Öffentlichkeit zugängliche Veranstaltung zur Unterhaltung, die auf oder in der Nähe einer öffentlichen Straße stattfindet, z. B. ein Jahrmarkt, eine Parade, ein Festival, ein Popkonzert oder ein Sportwettbewerb, aber auch ein Nachbarschaftsfest. 

Obwohl Nachbarschaftsfeste in der Regel privater Natur sind, werden sie auch als Veranstaltungen eingestuft (maximal 150 Besucher).

Je nach Art und Größe der Veranstaltung ist diese bei der Gemeinde anzumelden oder es muss eine Genehmigung bei der Gemeinde beantragt werden. Unabhängig von ihrer Art und Größe gelten für jede Veranstaltung die "Allgemeinen Veranstaltungsregeln". Darüber hinaus kann die Gemeinde besondere Vorschriften oder Einschränkungen für die von Ihnen organisierte Veranstaltung erlassen.

Sicherheitsplan

Es ist wichtig, bei der Beantragung einer Veranstaltungsgenehmigung einen ordnungsgemäßen und vollständigen Sicherheitsplan vorzulegen. Sie können den Sicherheitsplan bei der Stadtverwaltung unter gemeente@aalten.nl anfordern.

Plan

Sie können einen Lageplan von jedem beliebigen Ort in der Gemeinde Aalten anfordern, der als Grundlage für eine Situationszeichnung dient. Eine übersichtliche, maßstabsgetreue Situationszeichnung kann zum Beispiel mit einem Antrag auf eine Veranstaltungsgenehmigung geliefert werden. Diese können Sie bei der Stadtverwaltung über gemeente@aalten.nl anfordern.

Was sollte ich tun?

Als Veranstalter müssen Sie zunächst selbst beurteilen, ob es sich bei der Veranstaltung, die Sie organisieren wollen, um eine anzeigepflichtige, groß angelegte oder sonstige Veranstaltung handelt. Anschließend melden Sie die Veranstaltung an oder beantragen eine Genehmigung dafür. Letztlich entscheidet die Gemeinde, in welche Kategorie Ihre Veranstaltung eingestuft wird und welche weiteren Vorschriften oder Einschränkungen auferlegt werden können. Die Gemeinde kann auch entscheiden, dass die Veranstaltung nicht durchgeführt werden darf.

Die obigen Ausführungen zeigen, dass die Organisation einer Veranstaltung je nach Art und Größe mit vielen Auflagen verbunden sein kann. Je größer oder risikoreicher die Veranstaltung ist, desto mehr Auflagen werden gemacht (z. B. Vorlage eines Sicherheitsplans, Einrichtung eines Erste-Hilfe-Postens, Einstellung von zertifiziertem Sicherheitspersonal) oder Sie müssen zusätzliche Meldungen einreichen (feuersichere Nutzung) oder Ausnahmen beantragen (z. B. für den Ausschank von Alkohol). Um Überraschungen in letzter Minute zu vermeiden, ist es daher ratsam, vor der Einreichung des Genehmigungsantrags oder der Anzeige ein Vorgespräch mit der Gemeinde zu führen. Wir beraten Sie dann individuell zu der Veranstaltung, die Sie organisieren möchten.

Eine Veranstaltungsmeldung muss spätestens 3 Wochen vor dem Datum der Veranstaltung bei der Gemeinde eingereicht werden.

Ein Antrag auf eine Veranstaltungsgenehmigung muss 8 oder 12 Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeinde eingereicht werden. Je nachdem, ob es sich um eine mittlere oder große Veranstaltung handelt.

Unvollständige Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.

Bei Großveranstaltungen benötigt die Gemeinde mehr Zeit für die Koordinierung mit der Polizei, der Feuerwehr usw. Bitte beachten Sie dies!

Sie müssen auch ein Antragsformular für das Bibob-Gesetz ausfüllen.

Unmittelbar arrangieren

Über die unten stehende Schaltfläche können Sie eine Online-Meldung für die Organisation von Veranstaltungen (ohne Genehmigung) einreichen. Oder eine Veranstaltungsgenehmigung beantragen. Wählen Sie die Aktivität Veranstaltung.

Organisation der Veranstaltungsmeldung - Antrag auf Veranstaltungsgenehmigung

Antragsformular Bibob-Gesetz

Datenschutz

Alle Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden mit Sorgfalt behandelt. Personen- und/oder Adressdaten werden nur für den Zweck verwendet, für den Sie sie zur Verfügung gestellt haben.

Was kostet das?

Die Gebühr für das Jahr 2024 für die Bearbeitung eines Antrags auf eine Veranstaltungslizenz beträgt:

Mittelgroße Veranstaltung € 57,80

  • Mehrtageszuschlag € 3,35 pro Tag Verlängerung

Große Veranstaltung € 173,50

  • Mehrtageszuschlag € 5,05 pro Tag Verlängerung

Bei einer verspäteten Beantragung der Genehmigung werden die Gebühren um 50 % erhöht.

Die Gebühr für das Jahr 2025 für die Bearbeitung eines Antrags auf eine Veranstaltungslizenz beträgt:

Mittelgroße Veranstaltung € 59,00

  • Mehrtageszuschlag € 3,35 pro Tag Verlängerung

Großveranstaltung € 177,30

  • Mehrtageszuschlag € 5,05 pro Tag Verlängerung

Bei einer verspäteten Beantragung der Genehmigung werden die Gebühren um 50 % erhöht.

Zusätzliche Informationen

Hier finden Sie Informationen über das Dokument zur Veranstaltungspolitik 2016 der Stadt Aalten.

Die Ereignisse werden in drei Kategorien eingeteilt: anzeigepflichtige Ereignisse, Großereignisse und sonstige Ereignisse:

Meldepflichtiges Ereignis

Eine Veranstaltung ist anzeigepflichtig, wenn es sich um eine eintägige Veranstaltung handelt, nicht mehr als 150 Besucher erwartet werden, der öffentliche Raum nicht oder nur geringfügig in Anspruch genommen wird, keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit, öffentliche Gesundheit (z. B. Lärmbelästigung) oder die Umwelt besteht und keine oder nur kleine Gegenstände aufgestellt werden. Ein anzeigepflichtiges Ereignis muss lediglich gemeldet werden. Die Anmeldung muss mindestens 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Wenn Sie innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Einreichung der Anmeldung nichts von der Gemeinde gehört haben, ist Ihre Anmeldung angenommen worden und die Veranstaltung kann stattfinden.

Großereignis

Eine Veranstaltung gilt in jedem Fall als Großveranstaltung, wenn mehr als 1.000 Besucher erwartet werden. Auch wenn weniger als 1.000 Besucher erwartet werden, kann eine Veranstaltung als Großveranstaltung gelten, zum Beispiel weil sie den öffentlichen Raum stark beansprucht oder eine besondere Gefahr für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt. Eine Genehmigung für eine Großveranstaltung muss bei der Gemeinde mindestens 12 Wochen vor Beginn der Veranstaltung beantragt werden. Bei Großveranstaltungen, die beispielsweise unter dem Gesichtspunkt der (Brand-)Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung besondere Aufmerksamkeit erfordern, ist diese 12-wöchige Antragsfrist sogar noch kürzer, da die Gemeinde u. a. die Polizei und die Sicherheitsregion (VNOG) um Rat fragen und mit diesen Stellen Absprachen treffen muss. Es ist daher ratsam, sich so früh wie möglich mit der Gemeinde in Verbindung zu setzen, wenn Sie eine Großveranstaltung organisieren wollen.

Andere Ereignisse

Eine Veranstaltung fällt in die Kategorie "Sonstige Veranstaltungen", wenn sie nicht als anzeigepflichtig, aber auch nicht als Großveranstaltung eingestuft werden kann. Der Genehmigungsantrag für "Sonstige Veranstaltungen" wird mindestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich bei der Gemeinde eingereicht.

Befreiung für den vorübergehenden Ausschank alkoholischer Getränke

Wenn während der Veranstaltung alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, müssen Sie eventuell noch eine "Ausnahmegenehmigung für den vorübergehenden Ausschank alkoholischer Getränke" beantragen. Sie können dies auf Ihrer Veranstaltungsanmeldung angeben oder unter dem Thema Alkoholausschank finden Sie das Formular, das Sie zu diesem Zweck verwenden können.

Die Endzeiten für kleine und große Veranstaltungen sind die gleichen:

  • Montag bis Donnerstag bis Mitternacht
  • Freitag und Samstag bis 01:00 Uhr.
  • Sonntag von 13 Uhr (wegen der Sonntagsruhe) bis Mitternacht.

Organisation einer sicheren Veranstaltung

Neben einer schönen Veranstaltung möchten Sie natürlich auch eine sichere Veranstaltung organisieren. Es gibt viele Themen im Zusammenhang mit Gesundheit und Sicherheit, auf die Sie achten müssen, z. B. Alkohol, Drogen und Rauchen, Lebensmittel und (kostenloses) Trinkwasser, Wetterbedingungen und sanitäre Einrichtungen.

Aus diesem Grund hat die Organisation für medizinische Hilfe in de Regio (GHOR) zusammen mit GGD Noord Oost Gelderland eine Infografik für Genehmigungsinhaber und Veranstalter entwickelt. Auf der Website der Sicherheitsregion Noord- en Oost-Gelderland (VNOG) finden Sie diese praktische Übersicht von Informationsblättern zu Gesundheits- und Sicherheitsthemen.

Memorandum über Veranstaltungen 2016 der Stadt Aalten

Allgemein gültige Regeln für Veranstaltungen

 Allgemein

  1. Der Veranstalter ist in erster Linie für die ordnungsgemäße Vorbereitung, den Ablauf und die Beendigung der von ihm organisierten Veranstaltung verantwortlich.
  2.  Eine Kopie der bei der Gemeinde eingereichten Veranstaltungsanmeldung oder der von der Gemeinde erteilten Veranstaltungsgenehmigung liegt am Veranstaltungsort aus und wird auf Anfrage vorgelegt.
  3. Während der Veranstaltung muss eine Kontaktperson anwesend sein, die für die Einhaltung der (Genehmigungs-)Vorschriften verantwortlich ist. Diese Kontaktperson ist während der Veranstaltung telefonisch (mobil) zu erreichen.
  4.  Den Anweisungen der Polizei, der Feuerwehr, des Sanitätspersonals oder der kommunalen Aufsichtsbehörden ist pünktlich und genau Folge zu leisten. Die Nichtbeachtung von Anweisungen und Vorschriften kann dazu führen, dass die Veranstaltung (oder Teile davon) abgebrochen werden muss. Ergeben sich während der Veranstaltung Tatsachen oder Umstände, aufgrund derer die Polizei oder die kommunale Aufsichtsbehörde zu dem Schluss kommt, dass der Fortgang der Veranstaltung unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Gesundheit oder der Umwelt nicht mehr gerechtfertigt ist, sind die Aktivitäten unverzüglich einzustellen.

 Vorbereitungen für die Veranstaltung

Der Veranstalter informiert die Anwohner rechtzeitig vor der Veranstaltung über das Ereignis.

 Befreiung von Artikel 35 des Gesetzes über Schank- und Speisewirtschaften (Ausschank von leichten alkoholischen Getränken)

  1. Während der Inanspruchnahme der Befreiung muss (eine Kopie) der Befreiung an dem Ort vorhanden sein, an dem das schwache alkoholische Getränk abgegeben wird.
  2. Der Ausschank des schwachen alkoholischen Getränks erfolgt unter direkter Aufsicht einer Person, die mindestens 21 Jahre alt ist und keine schlechte Lebensführung aufweist. Der Name dieser Person(en) muss auf der Schankkarte angegeben werden.
  3. An dem Ort, an dem das schwache alkoholische Getränk abgegeben wird, ist die Öffentlichkeit deutlich lesbar und sichtbar darüber zu informieren, dass alkoholische Getränke nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.
  4. Während der Zeit, in der diese Befreiung in Anspruch genommen wird, darf an den Orten, an denen der Alkohol ausgeschenkt wird, kein Alkohol vorhanden sein. Es ist auch nicht gestattet, Alkohol auf andere Weise an die Öffentlichkeit abzugeben.
  5. Während der Zeit, in der die Ausnahmeregelung in Anspruch genommen wird, stehen der Öffentlichkeit auch alkoholfreie Getränke jederzeit zur Verfügung.
  6. Personen, die sich in einem offensichtlichen Rauschzustand befinden, wird kein alkoholfreier Alkohol ausgeschenkt. Wenn sie durch ihr Verhalten Anstoß erregen, werden sie ausgeschlossen oder vom Veranstaltungsgelände verwiesen.

 Allgemeine Regeln für die Sicherheit

  1. Zu Gunsten von Rettungsdiensten wie Krankenwagen, Feuerwehr und Polizei ist jederzeit eine lichte Mindestbreite von 3,5 Metern und eine lichte Mindesthöhe von 4,5 Metern gewährleistet. In Verbindung mit dem Wenderadius eines Fahrzeugs ist in Kurven meist eine noch größere lichte Durchfahrtsbreite erforderlich. Dies wird bei der Aufstellung von Buden, Ständen usw. (einschließlich der dazugehörigen Markisen) berücksichtigt.
  2. Hydranten und andere Löschwasserentnahmestellen werden jederzeit frei und zugänglich gehalten.
  3. Die (Not-)Ausgänge und Fluchtwege des Veranstaltungsgeländes und der auf dem Veranstaltungsgelände befindlichen Gebäude dürfen nicht versperrt werden und müssen während der gesamten Veranstaltung begehbar sein.
  4. Die aufgestellten Generatoren sollten mindestens 5 Meter von einem Zelt oder Gebäude entfernt stehen und durch Absperrungen abgeschirmt sein, um Unfälle zu vermeiden.
  5. Alle Kabel sind mit Matten oder auf andere Weise so abgedeckt, dass die Besucher nicht darüber stolpern oder fallen können.
  6. Getränke werden nur in Plastikbechern serviert, es sei denn, es wurde eine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von Glasgeschirr erteilt.

 Vorschriften über (Stände für) Back- und Bratbetriebe

  1. Der Abstand zwischen einem Standplatz mit einer Back- und Bratanlage und einem nahe gelegenen Gebäude oder Bauwerk muss mindestens 5 Meter betragen. Der Abstand zwischen einer Back- und Bratanlage und einem anderen Stellplatz muss mindestens 2 Meter betragen.
  2. Wenn Gas als Brennstoff verwendet wird, sind nur Erdgas, Propangas, Butangas oder Gasöl erlaubt. Die Verwendung von Flüssiggas ist verboten.
  3. Beim Anschluss von Gasverbrauchsgeräten dürfen nur zugelassene Gasschläuche mit einer maximalen Länge von 2 Metern verwendet werden, die mit geeigneten Schlauchschellen an den Schlauchpfählen befestigt sind. Propangasschläuche (schwarz) und Butangasschläuche (orange) dürfen nicht älter als 2 Jahre sein. Die Beschriftung muss das Alter des Gasschlauchs erkennen lassen. Bei Zweifeln über das Alter und/oder den technischen Zustand des Schlauches ist eine Sichtprüfung durch die zuständige Behörde entscheidend.
  4. Zwischen Gasflasche und Gasgerät wird immer ein Druckregler eingesetzt. Der vorgeschriebene Gasdruck ist auf dem Typenschild des Geräts angegeben. Der Druckregler wird alle 5 Jahre ausgetauscht.
  5. Die Gasflaschen sind nicht älter als 10 Jahre und haben ein gültiges Prüfzeichen.
  6. Wenn Gas als Brennstoff verwendet wird, stehen auf dem Spielfeld maximal 125 Liter Gas mit Wasserkapazität zur Verfügung. Ersatzgasflaschen sind auf dem Spielfeld nicht erlaubt. Es ist nur der "Tagesvorrat" erlaubt. Gasflaschen, auch leere, werden immer aufrecht gestellt und so gesichert, dass sie nicht umfallen können.
  7. Wird eine Fritteuse verwendet, müssen ein dicht schließender Deckel oder eine Feuerlöschdecke und ein zugelassener Handfeuerlöscher mit einem Fassungsvermögen von mindestens 6 kg am Stellplatz vorhanden sein.

 Grillen

  1. Der Mindestabstand zwischen dem Grill und einem Bauwerk, Gebäude oder Zelt beträgt 5 Meter.
  2. Das Feuer im Grill sollte so groß sein, dass Anwohner und Verkehr nicht durch den Rauch belästigt werden.
  3. In der Nähe des/der Grills befindet sich mindestens ein zugelassener Feuerlöscher mit einem Mindestinhalt von 6 kg, damit ein Entstehungsbrand gelöscht werden kann.
  4. Wenn Gas als Brennstoff verwendet wird, ist nur Erdgas, Propangas, Butangas oder Gasöl erlaubt. Die Verwendung von Flüssiggas ist verboten.
  5. Beim Anschluss von Gasverbrauchsgeräten dürfen nur zugelassene Gasschläuche mit einer maximalen Länge von 2 Metern verwendet werden, die mit geeigneten Schlauchschellen an den Schlauchpfählen befestigt sind. Propangasschläuche (schwarz) und Butangasschläuche (orange) dürfen nicht älter als 2 Jahre sein. Die Beschriftung muss das Alter des Gasschlauchs erkennen lassen. Bei Zweifeln über das Alter und/oder den technischen Zustand des Schlauches ist eine Sichtprüfung durch die zuständige Behörde entscheidend.
  6. Zwischen Gasflasche und Gasgerät wird immer ein Druckregler eingesetzt. Der vorgeschriebene Gasdruck ist auf dem Typenschild des Geräts angegeben. Der Druckregler wird alle 5 Jahre ausgetauscht.
  7. Die Gasflaschen sind nicht älter als 10 Jahre und haben ein gültiges Prüfzeichen.
  8. Wenn Gas als Brennstoff verwendet wird, dürfen sich nicht mehr als 125 Liter Gas mit einer Wasserkapazität vor Ort befinden. Es sind keine Ersatzgasflaschen vorhanden. Nur der "Tagesvorrat" ist erlaubt. Gasflaschen, auch leere, werden immer aufrecht gestellt und so gesichert, dass sie nicht umfallen können.
  9. Nach dem Grillen sollten alle schwelenden Reste gelöscht werden.
  10. Möglicherweise müssen am Ort des Grillens zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden, um eine Verunreinigung des Bodens zu verhindern.

 Heizung

  1. Wenn Gas als Brennstoff verwendet wird, sind nur Erdgas, Propangas, Butangas oder Gasöl erlaubt. Die Verwendung von Flüssiggas ist verboten.
  2. Beim Anschluss von Gasheizgeräten dürfen nur zugelassene Gasschläuche mit einer maximalen Länge von 2 Metern verwendet werden, die mit geeigneten Schlauchschellen an den Schlauchpfählen befestigt sind. Propangasschläuche (schwarz) und Butangasschläuche (orange) dürfen nicht älter als 2 Jahre sein. Die Beschriftung muss das Alter des Gasschlauchs erkennen lassen. Bei Zweifeln über das Alter und/oder den technischen Zustand des Schlauches ist eine Sichtprüfung durch die zuständige Behörde entscheidend.
  3. Zwischen Gasflasche und Gasgerät wird immer ein Druckregler eingesetzt. Der vorgeschriebene Gasdruck ist auf dem Typenschild des Geräts angegeben. Der Druckregler wird alle 5 Jahre ausgetauscht.
  4. Die Gasflaschen sind nicht älter als 10 Jahre und haben ein gültiges Prüfzeichen.
  5. Wenn Gas als Brennstoff verwendet wird, dürfen maximal 125 Liter Gas auf dem Spielfeld vorhanden sein. Ersatzgasflaschen sind nicht erlaubt. Nur der "Tagesvorrat" ist erlaubt. Gasflaschen, auch leere, werden immer aufrecht gestellt und so gesichert, dass sie nicht umfallen können.

 Ton

  1. Um die Anwohner zu schützen, wird der Lärmpegel während der Veranstaltung so weit wie möglich begrenzt.
  2. Bei Veranstaltungen gelten die Lärmstandards aus der Lärmverordnung Veranstaltungen und Gastronomie Gemeinde Aalten, sofern nicht ein anderer maximal zulässiger Lärmpegel von der Gemeinde als Verordnung oder Einschränkung festgelegt wurde. Die Verordnung kann auf der Website der Gemeinde eingesehen werden.

 Abfall

  1. Die Abfälle werden während der Veranstaltung in geeigneter Weise gelagert. Der Organisator sorgt dafür, dass auf dem Veranstaltungsgelände ausreichend Abfallbehälter oder Abfallcontainer vorhanden sind, dass sich der Abfall während oder nach der Veranstaltung nicht ausbreiten kann und dass der Abfall keine Geruchsbelästigung verursacht.
  2. Auf dem Veranstaltungsgelände dürfen keine Abfälle verbrannt, abgekippt oder vergraben werden, und flüssige Abfälle oder mit Abfällen verunreinigtes Wasser dürfen nicht auf oder in den Boden eingebracht werden.
  3. Die Abfälle sind unmittelbar nach der Veranstaltung in geeigneter Weise zu entsorgen. Endet die Veranstaltung vor 19 Uhr, sind die Abfälle bis spätestens 22 Uhr vom Veranstaltungsort zu entfernen. Findet die Veranstaltung auch nach 19.00 Uhr statt, sind die Abfälle bis spätestens 10.00 Uhr des folgenden Tages vom Veranstaltungsort zu entfernen.
  4. Abfälle, die nicht rechtzeitig entfernt werden, werden auf Kosten des Veranstalters von der Gemeinde Aalten oder in deren Auftrag entsorgt.

 Schutz der Umwelt

  1. Die Stoffe werden so gelagert und verwendet, dass die Umwelt und der Boden nicht kontaminiert werden.
  2. Verschüttete Öle, Fette und Chemikalien werden sofort aufgewischt. Mit Ausnahme von Absorptionsmitteln oder Neutralisationsmitteln, die zur Entsorgung von pflanzlichen und tierischen Fetten oder Ölen verwendet werden, werden Absorptionsmittel oder Neutralisationsmittel zurückbehalten und als gefährlicher Abfall bei einer zugelassenen Sammelstelle entsorgt.
  3. Die Ableitung in die Kanalisation (Straßengully oder anderweitig) ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Gemeinde Aalten erlaubt.

 Verkehr

  1. Wegweiser oder Pfeile dürfen nicht an Bäumen angebracht werden. Die Anbringung an "Laternenpfählen" ist erlaubt.
  2. Eine Straßensperre ist gut sichtbar und ausreichend stark. Absperrband sollte nicht als Straßensperre verwendet werden.
  3. An der Straßenschranke darf keine Werbung angebracht werden.
  4. Zwischen der Straßensperre und dem Teil des Veranstaltungsgeländes, in dem die Aktivitäten stattfinden, muss ein Freiraum von mindestens 15 Metern vorhanden sein.
  5. Gegenstände oberhalb der Straße sind so zu platzieren, dass, gemessen von der Fahrbahnoberfläche, ein Mindestabstand von 4,5 Metern verbleibt.
  6. Gegenstände neben der Straße sind so zu platzieren, dass, gemessen von der Fahrbahnoberfläche, ein Abstand von mindestens 0,60 m neben der Fahrbahnoberfläche verbleibt.
  7. Die geltenden Parkvorschriften werden beachtet.
  8. Die Beeinträchtigung des Verkehrs auf öffentlichen Straßen wird auf ein Minimum beschränkt.

 Abschluss der Veranstaltung und Schäden

  1. Findet eine Veranstaltung (teilweise) auf der öffentlichen Straße statt und endet die Veranstaltung vor 19 Uhr, muss der Veranstaltungsort bis spätestens 22 Uhr geräumt und besenrein sein. Findet die Veranstaltung nach 19 Uhr statt, muss der Veranstaltungsort spätestens am nächsten Tag bis 10 Uhr geräumt und besenrein sein. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltungsgenehmigung oder eine Verordnung aufgrund einer Veranstaltungsanzeige der Gemeinde etwas anderes vorsieht.
  2. Die Veranstaltung darf keine Schäden an Bepflanzung, Pflasterung, Beleuchtung und anderen öffentlichen Einrichtungen verursachen.
  3. Das Veranstaltungsgelände und die nähere Umgebung werden nach Beendigung der Veranstaltungsaktivitäten besenrein und unbeschädigt übergeben.
  4. Für Schäden, die durch die Veranstaltung entstehen, haftet der Veranstalter.
  5. Im Falle eines Schadens wird so schnell wie möglich die Abteilung Verwaltung und öffentliche Räume, das Außendienstteam der Gemeinde kontaktiert. Die Behebung des Schadens erfolgt in Absprache mit diesem Team.