Ausschank von Alkohol während der Veranstaltung

Was ist das?

Nur Gastronomiebetriebe mit einer Alkohollizenz dürfen Alkohol an Dritte ausschenken. Möchten Sie vorübergehend bei einer Veranstaltung Alkohol wie Bier, Wein, Portwein oder Sherry verkaufen? Dann müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung gemäß dem Alkoholgesetz beantragung. Das Ausschenken von Spirituosen ist verboten. Handelt es sich um eine geschlossene Gesellschaft? Dann ist keine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Bitte beachten Sie! Wenn bei einer Veranstaltung Alkohol ausgeschenkt wird, muss auch eine Veranstaltungsgenehmigung/-meldung beantragt/vorgelegt werden. Weitere Informationen finden Sie unter Organisation einer Veranstaltung.

Wie funktioniert das?

Für den Ausschank und Verkauf von Alkohol während einer Veranstaltung gelten die folgenden Bedingungen:

  • Sie dürfen keinen Alkohol an Kinder unter 18 Jahren ausschenken und verkaufen.
  • Sie dürfen auf der Veranstaltung keine Spirituosen (>15% Alkohol) ausschenken und verkaufen.
  • Die für den Alkohol zuständige Person:
    • mindestens 21 Jahre alt ist
    • keinen schlechten Charakter hat (keine Vorstrafen)

Keine Genehmigung oder Ausnahmegenehmigung erforderlich

Wenn Sie auf einer privaten Feier Alkohol ausschenken möchten, müssen Sie keine Schank- und Gaststättenerlaubnis oder -genehmigung beantragen.

Was muss ich tun?

Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung bei der Gemeinde, in der die Veranstaltung stattfindet. Geben Sie bei Ihrer anmeldung folgende anmeldung an:

  • Datum der Veranstaltung
  • zu welchen Zeiten Sie Alkohol ausschenken möchten

Was brauche ich?

Sie müssen der Gemeinde einen gültigen Identitätsnachweis vorlegen.

Direkt regeln

Mit dem untenstehenden Formular können Sie online eine anmeldung für alkoholische Getränke oder anmeldung für den vorübergehenden Ausschank anmeldung .

Alkoholisches Getränk, anmeldung für den vorübergehenden Ausschank

  • Wählen Sie die Gastfreundschaft Aktivität.

Datenschutz

Alle Informationen, die Sie uns zur verfügung stellen, werden sorgfältig behandelt. Personen- und/oder adressdaten werden ausschließlich für den zweck verwendet, für den Sie sie bereitgestellt haben.

Was kostet das?

Der Tarif das Jahr 2026 beträgt 15,50 € pro Tag für die Bearbeitung eines anmeldung Befreiung gemäß Artikel 35 des Alkoholgesetzes.

Der Tarif das Jahr 2025 beträgt 15,20 € für die Bearbeitung eines anmeldung Befreiung gemäß Artikel 35 des Alkoholgesetzes pro Tag.

Wie lange dauert es?

Sie werden innerhalb von 8 Wochen darüber informiert, ob Sie die Befreiung erhalten werden.

Einspruch erheben

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen.

Zusätzliche Informationen

Bitte beachten Sie: Für die Organisation einer Veranstaltung müssen Sie auch eine Veranstaltungsgenehmigung beantragung der Gemeinde beantragung .

Örtliche Vorschriften

Gebührenordnung