Ausschank von Alkohol während der Veranstaltung
Was ist das?
Nur Gastronomiebetriebe mit einer Alkohollizenz dürfen Alkohol an Dritte ausschenken. Möchten Sie bei einer Veranstaltung vorübergehend Alkohol wie Bier, Wein, Portwein oder Sherry verkaufen? Dann müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung nach dem Alkoholgesetz beantragen. Der Ausschank von Spirituosen ist verboten. Handelt es sich um eine private Feier? Dann ist keine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Bitte beachten Sie! Wenn bei einer Veranstaltung Alkohol ausgeschenkt wird, muss auch eine Veranstaltungsgenehmigung/-meldung beantragt/vorgelegt werden. Weitere Informationen finden Sie unter Organisation einer Veranstaltung.
Wie funktioniert das?
Für den Ausschank und Verkauf von Alkohol während einer Veranstaltung gelten die folgenden Bedingungen:
- Sie dürfen keinen Alkohol an Kinder unter 18 Jahren ausschenken und verkaufen.
- Sie dürfen auf der Veranstaltung keine Spirituosen (>15% Alkohol) ausschenken und verkaufen.
- Die für den Alkohol zuständige Person:
- mindestens 21 Jahre alt ist
- keinen schlechten Charakter hat (keine Vorstrafen)
Keine Genehmigung oder Ausnahmegenehmigung erforderlich
Wenn Sie auf einer privaten Feier Alkohol ausschenken möchten, müssen Sie keine Schank- und Gaststättenerlaubnis oder -genehmigung beantragen.
Was muss ich tun?
Sie beantragen die Befreiung bei der Gemeinde, in der die Veranstaltung stattfindet. Bitte legen Sie Ihrem Antrag die folgenden Informationen bei:
- Datum der Veranstaltung
- zu welchen Zeiten Sie Alkohol ausschenken möchten
Was brauche ich?
Sie müssen der Gemeinde einen gültigen Identitätsnachweis vorlegen.
Direkt regeln
Mit dem nachstehenden Formular können Sie online eine Ausnahmegenehmigung für den vorübergehenden Ausschank von alkoholischen Getränken beantragen.
alkoholische Getränke, Antrag auf vorübergehende Abgabe
- Wählen Sie die Gastfreundschaft Aktivität.
Datenschutz
Alle Informationen, die Sie uns zur verfügung stellen, werden sorgfältig behandelt. Personen- und/oder adressdaten werden ausschließlich für den zweck verwendet, für den Sie sie bereitgestellt haben.
Was kostet das?
Die Tarif das Jahr 2024 beträgt 14,90 € pro Tag für die Bearbeitung eines Antrags auf Befreiung gemäß Artikel 35 des Alkoholgesetzes.
Der Tarif das Jahr 2025 beträgt 15,20 € pro Tag für die Bearbeitung eines Antrags auf Befreiung gemäß Artikel 35 des Alkoholgesetzes.
Wie lange dauert es?
Sie werden innerhalb von 8 Wochen darüber informiert, ob Sie die Befreiung erhalten werden.
Einspruch erheben
Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen.
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie! Um eine Veranstaltung zu organisieren, müssen Sie bei der Gemeinde eine Veranstaltungsgenehmigung beantragen.