Anforderungen an die Umweltvision
Das neue Umweltleitbild muss alle Anforderungen des Umweltgesetzes erfüllen:
. Eine dieser Anforderungen besteht darin, dass jede Gemeinde das Umweltleitbild zusammen mit den "Betroffenen" ausarbeiten muss (Pflicht zur Beteiligung). Diese Interessengruppen sind natürlich die Einwohner, können aber auch Nachbargemeinden und andere Behörden sein.
Eine weitere Anforderung ist, dass die Umweltvision eine Beschreibung der folgenden Punkte enthalten muss:
- die Umrisse der Qualität des Lebensumfelds;
- umreißt die beabsichtigte Entwicklung, Nutzung, Verwaltung, den Schutz und die Erhaltung des Gebiets von Aalten;
- die Hauptpunkte der zu verfolgenden integrierten Politik für die Lebensumwelt.
Eine weitere Anforderung ist, dass die Umweltvision eine "integrierte" Vision sein muss, d. h. sie muss alle Aspekte und Perspektiven einbeziehen, die in der Lebensumwelt eine Rolle spielen oder von ihr beeinflusst werden (z. B. hängen Gesundheit und Sicherheit teilweise von der Qualität der Lebensumwelt und ihrer Gestaltung ab).
Außerdem sollte die Umweltvision eine "kohärente" Vision sein. Also nicht ein Sammelsurium von verschiedenen, nicht aufeinander abgestimmten Maßnahmen, sondern ein logisches, kohärentes Ganzes.
Und schließlich sollte die Umweltvision so weit wie möglich auf die verschiedenen Gebiete und Gebietstypen einer Gemeinde zugeschnitten sein, wie z. B. Wohngebiete, Einkaufsgebiete, Industriegebiete, landwirtschaftliche Gebiete, Naturgebiete und Erholungsgebiete. Mit anderen Worten: Maßarbeit. Deshalb hat Aalten einen gebietsspezifischen Ansatz gewählt, denn ein Gebiet ist nicht gleich ein anderes.
Weitere Informationen über das Umweltgesetz finden Sie auf der Website wetten.overheid.nl.