WOZ-Wert
Was ist das?
Jedes Jahr schätzt die Gemeinde den Wert Ihres Hauses, Ihrer (Geschäfts-)Räume oder Ihres (Bau-)Grundstücks. Dieser Wert wird "waardering onroerende zaken (WOZ)", der WOZ-Wert, genannt. Dieser Wert dient als Grundlage für die Festsetzung der fälligen Grundsteuer (OZB), der Abgaben des Wasserverbandes und der Steuerbehörden (pauschaliertes Wohneigentum). Wenn Sie mit dem ermittelten Wert nicht einverstanden sind, können Sie bei der Gemeinde Einspruch erheben.
Wie funktioniert das?
- Der kommunale Steuerbescheid gibt den geschätzten Wert Ihrer Immobilie an. Sie erhalten diesen Bescheid jährlich.
- Nach Erhalt dieses Tickets können Sie bei der Gemeinde einen Steuerbericht anfordern. Sie können diesen auch über Ihre persönliche Internetseite 'Mijn Aalten' anfordern und selbst ausdrucken. So können Sie überprüfen, ob die Gemeinde den Wert korrekt ermittelt hat. Für 'Mijn Aalten' benötigen Sie einen DigiD-Code!
Unmittelbar arrangieren
Mit dem untenstehenden Formular können Sie online einen WOZ-Bewertungsbericht beantragen oder einen WOZ-Einspruch einreichen.
Antrag auf WOZ-Bewertungsbericht
Einspruch gegen eine WOZ-Bewertung einlegen
Zusätzliche Informationen
Geben Sie bei der Veranlagungsnummer die letzten beiden Nullen nicht an und tragen Sie die Postleitzahl der Veranlagung ein.
Unternehmen können sich zu diesem Zweck auf einer speziellen Website anmelden: . Als Anmeldedaten dienen die Veranlagungsnummer, die Postleitzahl und die Hausnummer.
Datenschutz
Alle Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden mit Sorgfalt behandelt. Personen- und/oder Adressdaten werden nur für den Zweck verwendet, für den Sie sie zur Verfügung gestellt haben.
Zusätzliche Informationen
- Die Gemeinde teilt die Wohnungen in Gruppen ein. Eine Gruppe besteht aus ähnlichen Wohngebäuden. Sie ähneln sich in Bezug auf Lage, Bauweise und Instandhaltungszustand.
- Der Wert wird von einem Gutachterbüro oder der Gemeinde ermittelt.
- Eine oder mehrere Wohnungen werden bewertet. Die anderen Häuser werden mit dem gleichen Wert bewertet.
- Der WOZ-Wert ist der Wert des Grundstücks am 1. Januar des Jahres vor dem Steuerjahr. Dieses Datum wird als Wertbezugsdatum bezeichnet.
Öffentliche Bekanntgabe des Werts von Wohneigentum.
Seit dem 1. Oktober 2016 ist der WOZ-Wert aller Wohnliegenschaften öffentlich und kann über den WOZ-Wertschalter eingesehen werden.
Wie bisher können Sie auch den WOZ-Wert Ihres Eigenheims (sofern es in der Gemeinde Aalten liegt) auf 'Mijn Aalten' einsehen oder bei der Gemeinde anfordern.
Wenn Sie während einer WOZ-Periode in eine Immobilie einziehen (als Eigentümer), erhalten Sie nicht automatisch eine WOZ-Bewertung und/oder einen Bewertungsbericht. Sie können diese jedoch auf Anfrage erhalten
Einspruch erheben
Sind Sie mit der Beurteilung nicht einverstanden? Dann können Sie Einspruch einlegen. Geben Sie in Ihrem Einspruch die Veranlagungsnummer an und erläutern Sie, warum Sie nicht einverstanden sind. Schicken Sie Ihren Einspruch innerhalb von 6 Wochen nach dem Datum des Bescheids an die Gemeinde, zu Händen des Steuerbeamten.
Achtung! Die Einlegung eines Widerspruchs setzt die Zahlungsverpflichtung nicht aus.