Herausnahme von Immobilien aus dem Wohnungsbestand

Was ist das?

Als Hauseigentümer können Sie Ihr Eigentum aus dem Wohnungsbestand entfernen lassen. Sie benötigen dann eine Räumungsgenehmigung der Gemeinde. Sie können dies zum Beispiel tun, weil:

  • Sie möchten eine Immobilie als Büro nutzen
  • Sie wollen zwei Wohnungen zusammenlegen
  • Sie wollen eine Immobilie abreißen
  • Sie möchten eine Immobilie zur Zimmervermietung nutzen

Was sollte ich tun?

  • Sie beantragen die Genehmigung bei der Gemeinde.
  • Manchmal brauchen Sie auch eine Umweltgenehmigung. Zum Beispiel, wenn Sie das Haus renovieren wollen. Wenn Sie noch keine Umweltgenehmigung haben, können Sie sie auch direkt beantragen.

Was benötige ich?

Daten zur aktuellen Situation:

  • Miete oder Kaufpreis
  • Anzahl der Zimmer
  • Wohnbereich
  • Boden
  • Zustand der Reparatur

Einzelheiten zu der Situation, wenn Sie die Immobilie anders nutzen wollen:

  • neue Nutzung der Immobilie
  • Blaupause/Umweltgenehmigung
  • Vorschlag für eine Entschädigung

Angaben zur Situation, wenn Sie zwei Wohnungen zusammenlegen wollen:

  • neue Miete oder neuer Kaufpreis
  • Name des neuen Bewohners
  • Zahl der neuen Einwohner
  • schriftliche Zustimmung des Mieters

Unmittelbar arrangieren

Sie können eine Entnahmegenehmigung bei Omgevingsloket online beantragen .

Was kostet das?

Die Kosten entnehmen Sie bitte der Gebührentabelle im Anhang der Gebührenordnung.