Herausnahme von Immobilien aus dem Wohnungsbestand
Was ist das?
Als Hauseigentümer können Sie Ihr Eigentum aus dem Wohnungsbestand entfernen lassen. Sie benötigen dann eine Räumungsgenehmigung der Gemeinde. Sie können dies zum Beispiel tun, weil:
- Sie möchten eine Immobilie als Büro nutzen
- Sie wollen zwei Wohnungen zusammenlegen
- Sie wollen eine Immobilie abreißen
- Sie möchten eine Immobilie zur Zimmervermietung nutzen
Was muss ich tun?
- Sie beantragen die Genehmigung bei der Gemeinde.
- Manchmal benötigen Sie auch eine Umweltgenehmigung. Zum Beispiel, wenn Sie die Wohnung umbauen möchten. Wenn Sie noch keine Umweltgenehmigung haben, können Sie diese auch direkt beantragung.
Was brauche ich?
Daten zur aktuellen Situation:
- Miete oder Kaufpreis
- Anzahl der Zimmer
- Wohnbereich
- Boden
- Zustand der Reparatur
Einzelheiten zu der Situation, wenn Sie die Immobilie anders nutzen wollen:
- neue Nutzung der Immobilie
- Blaupause/Umweltgenehmigung
- Vorschlag für eine Entschädigung
Angaben zur Situation, wenn Sie zwei Wohnungen zusammenlegen wollen:
- neue Miete oder neuer Kaufpreis
- Name des neuen Bewohners
- Zahl der neuen Einwohner
- schriftliche Zustimmung des Mieters
Direkt regeln
Sie können eine Entnahmegenehmigung online beantragung Omgevingsloket beantragung .
Was kostet das?
Die Kosten entnehmen Sie bitte der Gebührentabelle im Anhang der Gebührenordnung.