Fragen zur Nachricht der Gemeinde?

Sie haben eine Nachricht von der Gemeinde erhalten, die an Sietske Kooistra und Daphne Ekelhof gerichtet ist. Wir möchten Ihnen gerne den Grund für diese Nachricht erklären. Auf dieser Seite finden Sie auch Antworten auf Fragen, die Sie zu dieser Nachricht haben könnten.

Wir haben eine Benachrichtigung über Zahlungsverzögerungen erhalten

Krankenkassen, Energieversorger, Wohnungsvermieter und Trinkwasserversorger melden der Gemeinde, wenn sie mit ihren Zahlungen im Rückstand sind. Dies ist ein Signal für uns, den Bürgern Hilfe anzubieten.

Wir haben eine solche Meldung über Ihre Wohnadresse erhalten und würden uns gerne mit Ihnen in Verbindung setzen, um zu erfahren, ob Sie Hilfe benötigen. Deshalb haben wir Ihnen eine Nachricht geschickt. Wir sind weder ein Gerichtsvollzieher noch ein Inkassobüro. Wir möchten nur wissen, ob wir Ihnen helfen können. Haben Sie finanzielle Fragen oder sind Sie knapp bei Kasse? Vielleicht ist die Benachrichtigung falsch und wir haben Ihnen fälschlicherweise eine Nachricht geschickt. In allen Fällen gilt: Kontaktieren Sie uns! Sie können dies auf die folgenden Arten tun:

Von wem erhält die Gemeinde eine Mitteilung? Und wann?

Die Gemeinde kann eine Benachrichtigung von Ihrer Krankenkasse, Ihrem Energieversorger, Ihrem Vermieter oder Ihrem Trinkwasserversorger erhalten. Wenn Sie eine Rechnung nicht bezahlt haben, wird sich dieser zunächst selbst an Sie wenden. Wenn Sie die Rechnung nach 60 Tagen noch nicht bezahlt haben, benachrichtigen sie die Gemeinde. Manchmal bekommen Sie etwas mehr Zeit, und die Gemeinde erhält die Benachrichtigung etwas später. Innerhalb dieser 60 Tage sollte keine Benachrichtigung erfolgen.

Können Organisationen meine Daten einfach an Sie weitergeben?

Ja, aber nur Krankenkassen, Energieversorgungsunternehmen, Wohnungsvermieter und Trinkwasserwerke dürfen dies tun, und auch nur dann, wenn die Rechnungen nicht (vollständig) bezahlt wurden. Die Gemeinde braucht Ihre Daten, um Ihnen Hilfe anbieten zu können. Als Gemeinde sind wir dazu auch gesetzlich verpflichtet. Dies ist im kommunalen Entschuldungshilfegesetz (Wgs) festgelegt.

Welche Daten erhalten Sie?

Eine Meldung an die Gemeinde besteht aus

  • Ihr Name
  • Angaben zur Adresse
  • Kontaktangaben
  • Anzahl der rückständigen Monate
  • Der ausstehende Betrag

Mir wird der Strom abgestellt bzw. ich werde zwangsgeräumt. Was sollte ich tun?

Sie haben von uns eine Karte erhalten, in der wir Ihnen mitteilen, dass Ihr Lieferant/Vermieter Sie zwangsräumen will. Wir haben Sie gebeten, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Es ist ratsam, dies so schnell wie möglich zu tun! Wir möchten Ihnen gerne helfen und versuchen, die Abschaltung/Räumung zu verhindern oder gemeinsam nach anderen Möglichkeiten zu suchen.

Sie können uns telefonisch unter (0543) 49 33 33 erreichen. Mailen ist auch möglich. Schicken Sie dann eine Nachricht an gemeente@aalten.nl. Geben Sie im Betreff "SPOED Hilfe in Geldangelegenheiten" an und nennen Sie die Telefonnummer, unter der Sie zu erreichen sind. Wir werden Sie so schnell wie möglich kontaktieren.

Ich kann meine Zahlungsrückstände selbst begleichen, sollte ich mich trotzdem an sie wenden?

Ja, auch dann würden wir gerne mit Ihnen sprechen.

Was geschieht mit der Benachrichtigung, wenn ich mich nicht melde?

Was passiert mit der Benachrichtigung, wenn ich mich nicht melde??

Sie sind nicht verpflichtet, sich zu melden. Es ist jedoch ratsam, so bald wie möglich zu handeln. Ein kleiner Rückstand wird schneller beglichen als ein großer Rückstand. Und die Wahrscheinlichkeit, dass ein kleiner Rückstand schnell zu einer großen Schuld wird, ist wegen der damit verbundenen Zinsen und Gebühren groß.

Wo kann ich weitere Informationen über Ihre Arbeit finden?

Möchten Sie mehr über die Frühwarnung erfahren und was sie genau beinhaltet? Auf dieser Website finden Sie weitere Informationen:

Diese Zeichnung zeigt, wie die Frühwarnung funktioniert.