Frühkindliche Bildung, Subventionsprogramm
Was ist das?
Die Gemeinde Aalten hat für Eltern, die keinen Anspruch auf Kinderbetreuungszuschuss vom Finanzamt haben, eine Förderregelung festgelegt. Sie können einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten für die reguläre Kleinkindbetreuung oder die vorschulische Bildung (sogenannte VVE) für Ihr Kind erhalten, solange dieses zwischen 2 und 4 Jahre alt ist und noch nicht die Grundschule besucht.
Wenn Ihr Kind nach Ansicht des Kinderarztes oder der Kinderkrankenschwester für eine sogenannte VVE-Indikation in Frage kommt, können Sie über die Kinderbetreuungsorganisation die „Subventionsregelung für Kleinkinderbetreuung und vorschulische Bildung in der Gemeinde Aalten 2022” in Anspruch nehmen.
Was muss ich tun?
Wenn Sie Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld haben, können Sie das Kinderbetreuungsgeld für die ersten 8 Stunden der VVE-Betreuung bei der Steuerbehörde beantragen. Für die über die ersten 8 Stunden hinausgehenden Stunden der vorschulischen Erziehung bis zu maximal 16 Stunden ist kein Elternbeitrag zu entrichten. Diese Stunden sind unentgeltlich. Für diese Stunden kann daher kein Kinderbetreuungsgeld beantragt werden.
Wenn Sie keinen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld haben, zahlen Sie für die ersten 8 Stunden einen einkommensabhängigen Elternbeitrag. Die über die ersten 8 Stunden hinausgehenden Stunden der vorschulischen Erziehung bis zu maximal 16 Stunden sind kostenlos. Sie müssen die "Erklärung der Eltern über den Wegfall des Anspruchs auf Kinderbetreuungsgeld" mit Angaben zum Einkommen bei Ihrer Kinderbetreuungseinrichtung einreichen. Sie können die Elternerklärung bei Ihrer Kinderbetreuungseinrichtung oder bei der Gemeinde anfordern.
Die Kinderbetreuungseinrichtung beantragt dann bei der Gemeinde den Zuschuss für die VVE-Betreuung und zieht ihn von Ihrer Rechnung ab. Sie müssen also nichts selbst tun
Wie lange dauert es?
Manche Kinder haben schon früh eine (drohende) Sprachschwäche und erhalten ab dem zweiten Lebensjahr eine VVE-Indikation in der Beratungsstelle.
Wenn Ihr Kind eine VVE-Indikation vom Kindergesundheitszentrum erhalten hat, hat es Anspruch auf ein Vorschulerziehungsprogramm in einer VVE-registrierten Kinderbetreuungseinrichtung. Dieses VVE-Programm wird von mindestens 14 bis maximal 16 Stunden pro Woche für 3 oder 4 Halbtagssitzungen pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage, für maximal 40 Wochen (bei 16 Stunden Kinderbetreuung pro Woche) oder 46 Wochen (bei 14 Stunden Kinderbetreuung pro Woche) pro 12-Monats-Zeitraum angeboten.