Umzug in die Niederlande
Was ist das?
Wenn Sie in den Niederlanden wohnen wollen, müssen Sie sich bei der Gemeinde anmelden. Das gilt auch, wenn Sie schon einmal in den Niederlanden gewohnt haben.
Eine Anmeldung aus dem Ausland ist nur nach Vereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie Burgerzaken dafür telefonisch.
Wie funktioniert das?
Wenn Sie innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten mindestens 4 Monate in den Niederlanden wohnen, müssen Sie sich bei der Gemeinde anmelden.
Sie können sich bei der Gemeinde anmelden, wenn Sie sich legal in den Niederlanden aufhalten. Dies wird als rechtmäßiger Wohnsitz bezeichnet. In den folgenden Fällen ist Ihr Aufenthalt rechtmäßig:
- Sie haben die niederländische Staatsangehörigkeit.
- Sie haben die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes der Europäischen Union.
- Sie sind Staatsangehörige von Liechtenstein, Norwegen, Island oder der Schweiz.
- Sie haben eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
- Sie können die Entscheidung über Ihren Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden abwarten.
Was sollte ich tun?
- Gehen Sie persönlich zur Gemeinde und melden Sie sich an. Tun Sie dies innerhalb von 5 Tagen nach Ihrer Ankunft in den Niederlanden.
- Melden Sie sich an Ihrem ständigen Wohnsitz an.
- Wenn Ihr Partner ebenfalls in die Niederlande gekommen ist, muss Ihr Partner mit Ihnen zur Gemeinde kommen.
- Wenn Ihre Kinder auch in die Niederlande gekommen sind, müssen sie mit Ihnen zur Gemeinde kommen.
- Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bürgerservicenummer (BSN). Diese Nummer benötigen Sie für den Kontakt mit den Behörden. Zum Beispiel, um Leistungen zu beantragen.
Sie wohnen seit weniger als 4 Monaten in den Niederlanden
Wenn Sie weniger als 4 Monate in den Niederlanden wohnen, müssen Sie sich nicht bei der Gemeinde anmelden. Sie melden dann als Nichtansässiger im BRP an. Sie tun dies mit Ihrer Adresse im Ausland. Dies wird als "Non-Resident Registration" (RNI) bezeichnet.
Was benötige ich?
- Ihr gültiger Identitätsnachweis.
- Ein Reisedokument oder ein anderes Dokument zum Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit.
- Dokumente, die belegen, dass Sie hier wohnen. Zum Beispiel einen Mietvertrag, einen Eigentumsnachweis oder eine Erklärung des Hauptbewohners der Immobilie.
- Offizielle Dokumente aus Ihrer Zeit im Ausland. Zum Beispiel eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Anerkennungsurkunde oder Scheidungsurkunde. Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente, wenn sie nicht in Niederländisch, Englisch, Deutsch oder Französisch abgefasst sind, zunächst übersetzt und beglaubigt werden müssen . Tun Sie dies, bevor Sie in die Niederlande kommen.
- Wenn Sie mit einer anderen Person zusammenziehen oder in einer Wohngemeinschaft leben, benötigen Sie die schriftliche Genehmigung des Hauptwohnsitzes an dieser Adresse.
- Wenn Sie von Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, Sint Eustatius oder Sint Maarten in die Niederlande kommen, benötigen Sie einen Nachweis der Abmeldung.
- Falls zutreffend: Ihre gültige Aufenthaltsgenehmigung oder der Nachweis, dass sie beantragt wurde.
Das Bürgeramt prüft die vorgelegten (ausländischen) Dokumente. Für Rechtsfälle, die im Ausland stattgefunden haben, können legalisierte Geburts-, Heirats- oder Scheidungsurkunden in niederländischer Sprache verlangt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten. Wenn Sie nicht die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen und nicht Bürger der Europäischen Union sind, müssen Sie bei der Einreichung der Aufenthaltserklärung nachweisen, dass Sie sich rechtmäßig in den Niederlanden aufhalten. Dies kann zum Beispiel durch den Nachweis geschehen, dass Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragt haben.
Zusätzliche Informationen
Wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, beantragen Sie zunächst eine Postanschrift bei der Gemeinde. Zum Beispiel, wenn Sie ein Binnenschiffer sind oder in einer Einrichtung wohnen.