Erstattung von Gesundheitskosten
Was ist das?
Sie können eine besondere Unterstützung erhalten, wenn Sie unerwartet zusätzliche Kosten haben, die Sie nicht selbst tragen können. Dafür gibt es folgende Regelungen: Sonderbeihilfe, Sonderbeihilfe für Pflegekosten und Sonderbeihilfe für überhöhte Pflegekosten.
Wie hoch sind die Kosten im Gesundheitswesen?
Das sind alle Kosten, die Sie nicht hätten, wenn Sie nicht (langzeitig) krank wären oder mit einer Behinderung leben müssten. Denken Sie an: Diätkosten, Fahrtkosten, zusätzliche Heizkosten im Zusammenhang mit Rheuma, den Eigenanteil für z. B. angepasstes Schuhwerk und den Eigenanteil, den Sie an die Zentrale Verwaltungsstelle (CAK) zahlen. Sie werden nicht erstattet, wenn die Kosten bereits erstattet werden, z. B. von Ihrer Krankenkasse. Die obligatorische Selbstbeteiligung an den Gesundheitskosten wird unter bestimmten Umständen teilweise erstattet.
Gesundheitskosten auf eigenes Risiko
Die Sonderhilfe Selbstbeteiligung ist für die Selbstbeteiligung in der Krankenversicherung bestimmt. Wurden Ihnen in einem Kalenderjahr 100 € oder mehr an Selbstbeteiligung in Rechnung gestellt? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Erstattung der Hälfte dieses Betrags.
Wie funktioniert das?
Kommen Sie dafür in Frage?
Jeder kann einen Antrag auf besondere Gesundheitsfürsorge stellen. Die Art des Einkommens und Ihr Alter spielen keine Rolle. Allerdings werden die Höhe Ihres Einkommens und Ihr Vermögen berücksichtigt (der Wert Ihres Eigenheims zählt nicht). Manchmal fordert die Gemeinde ein ärztliches Gutachten an, um zu prüfen, ob die beantragte besondere Hilfe für Sie medizinisch notwendig ist.
Bei der Beantragung von besonderer Unterstützung bei den Gesundheitskosten werden folgende Punkte berücksichtigt:
- Sind die Kosten aus medizinischen Gründen notwendig?
- Sind Sie nicht in der Lage, die Kosten (in voller Höhe) selbst zu tragen?
- Gibt es keine andere Institution, die die Kosten erstattet, z. B. Ihre Krankenkasse?
Eigener Beitrag
Auch wenn Sie nicht über ein Mindesteinkommen verfügen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf besondere Unterstützung bei der Gesundheitsversorgung. Ihr Einkommen kann eine Leistung der Gemeinde oder einer anderen Stelle, ein Gehalt oder eine Rente sein. Liegt Ihr Einkommen über 120 % des Sozialhilfestandards, kann Ihnen ein Teil der Pflegekosten erstattet werden. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von der Höhe Ihres Einkommens und der Zusammensetzung Ihrer Familie ab.
- Wenn Ihr Einkommen 120 % des Sozialhilfestandards nicht übersteigt, werden die notwendigen Kosten in voller Höhe erstattet.
- Ihr eigenes Vermögen wird berücksichtigt, nicht aber der Wert eines Eigenheims. Sie müssen nicht Ihr gesamtes Vermögen aufbrauchen, bevor Sie Anspruch auf besondere Unterstützung bei den Gesundheitskosten haben.
Strukturelle Kosten
Wenn Sie über einen längeren Zeitraum dieselben Kosten zu tragen haben (z. B. die monatlichen Fahrtkosten für eine Krankenhausbehandlung oder die monatliche Zuzahlung zur CAK), können Sie alle diese Kosten auf einmal beantragen.
Bewahren Sie die Beweise auf
Es ist wichtig, dass Sie alle Rechnungen und Belege sorgfältig aufbewahren. Sie erhalten nur dann besondere Unterstützung für Gesundheitskosten, wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen die Kosten tatsächlich entstanden sind.
Was benötige ich?
- Ausweispapiere von Ihnen und ggf. Ihrem Partner und Ihren Familienangehörigen;
- Nachweise über Ihr Einkommen, Ihr Vermögen und Ihre Schulden sowie gegebenenfalls die Ihres Partners und Ihrer Familienangehörigen;
- Belege für die notwendigen Kosten der medizinischen Versorgung.
Unmittelbar arrangieren
Mit dem nachstehenden Formular können Sie online einen Antrag auf besondere Unterstützung bei den Gesundheitskosten stellen.
Antrag auf besondere Unterstützung bei der Gesundheitsfürsorge
Datenschutz
Alle Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden mit Sorgfalt behandelt. Personen- und/oder Adressdaten werden nur für den Zweck verwendet, für den Sie sie zur Verfügung gestellt haben.