Erstattung von Mehrkosten im Gesundheitswesen

Für medizinische Kosten, die von Ihrer Grundversicherung erstattet werden, zahlen Sie eine Selbstbeteiligung. Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen (bis zu 120 % der Sozialhilfenorm), können Sie bei der Stadt Aalten eine teilweise Rückerstattung der Selbstbeteiligung beantragen. 

Für 2024 (und auch für das nächste Jahr) ist die Selbstbeteiligung von der Regierung auf maximal 385 € pro (erwachsene) Person festgelegt. Davon zahlen Sie immer die ersten 100 € selbst. Müssen Sie mehr bezahlen? Dann wird Ihnen die Hälfte davon von der Stadt Aalten erstattet. Die Erstattung beträgt also höchstens 142,50 € pro Person und Jahr (385 € - 100 € = 285 €. Die Hälfte von 285 € = 142,50 €). 

Beantragung der Erstattung

Sie beantragen die Erstattung mit einem Formular auf unserer Website: www.aalten.nl/bijzondere-bijstand-zorgkosten. Sie haben es nicht geschafft? Bitten Sie die Formbrigade von Humanitas um Hilfe. Sie können dies jeden Dienstag im Kulturhus Dinxperlo, Maurits Prinsstraat 6 (von 09.30 bis 11.00 Uhr) und im Ahof, Polstraat 9 in Aalten (von 13.30 bis 15.00 Uhr) tun. Sie können einfach vorbeikommen. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.

Einkommensgrenzen

Sie können eine kollektive Krankenversicherung oder die Erstattung von zu viel gezahlten Gesundheitskosten beantragen, wenn Sie über ein Einkommen von weniger als 120 % der Sozialhilfenorm verfügen. Dieser Betrag ist je nach Situation unterschiedlich. 

Ab dem 1. Juli 2024 gelten folgende Einkommensgrenzen

  • Alleinstehend oder alleinerziehend: 1.463,57 €(netto pro Monat, Urlaubsgeld zählt nicht mit)
  • Verheiratet oder zusammenlebend: 2.090,81 €(netto pro Monat, Urlaubsgeld zählt nicht mit)                      
  • Alleinstehend mit AOW: 1.625,36 €(netto pro Monat, Urlaubsgeld zählt nicht mit)
  • Verheiratet oder zusammenlebend mit AOW: 2.202,84 €(netto pro Monat, ohne Urlaubsgeld)