Erstattung von Mehrkosten im Gesundheitswesen

Für Krankheitskosten, die von Ihrer Grundversicherung erstattet werden, zahlen Sie eine Selbstbeteiligung. Wenn Sie ein geringes Einkommen haben (bis zu 120 % des Sozialhilfesatzes), können Sie bei der Gemeinde Aalten eine teilweise Erstattung der Selbstbeteiligung beantragen. 

Für 2024 (und auch für das kommende Jahr) hat die Regierung die Selbstbeteiligung auf maximal 385 € pro (erwachsener) Person festgelegt. Davon zahlen Sie immer die ersten 100 € selbst. Müssen Sie mehr bezahlen? Dann erhalten Sie die Hälfte davon von der Gemeinde Aalten erstattet. Die Erstattung, die Sie erhalten, beträgt also maximal 142,50 € pro Person und Jahr (385 € - 100 € = 285 €. Die Hälfte von 285 € = 142,50 €). 

Beantragung der Erstattung

Sie beantragen die Erstattung über ein Formular auf unserer Website: www.aalten.nl/bijzondere-bijstand-zorgkosten. Sie kommen nicht weiter? Bitten Sie die Formularbrigade von Humanitas um Hilfe. Diese steht Ihnen jeden Dienstag im Kulturhus Dinxperlo, Maurits Prinsstraat (von 9:30 bis 11:00 Uhr) und im Ahof, Polstraat in Aalten (von 13:30 bis 15:00 Uhr) zur Verfügung. Sie können einfach vorbeikommen. Sie brauchen keinen Termin zu vereinbaren.

Einkommensgrenzen

Sie können eine kollektive Krankenversicherung oder die Erstattung von zu viel gezahlten Gesundheitskosten beantragen, wenn Sie über ein Einkommen von weniger als 120 % der Sozialhilfenorm verfügen. Dieser Betrag ist je nach Situation unterschiedlich. 

Ab dem 1. Juli 2024 gelten folgende Einkommensgrenzen

  • Alleinstehend oder alleinerziehend: 1.463,57 €(netto pro Monat, Urlaubsgeld zählt nicht mit)
  • Verheiratet oder zusammenlebend: 2.090,81 €(netto pro Monat, Urlaubsgeld zählt nicht mit)                      
  • Alleinstehend mit AOW: 1.625,36 €(netto pro Monat, Urlaubsgeld zählt nicht mit)
  • Verheiratet oder zusammenlebend mit AOW: 2.202,84 €(netto pro Monat, ohne Urlaubsgeld)