Verbrennen von Schnittgut

Was ist das?

Das Verbrennen von Baumschnitt in der freien Natur ist verboten. Lediglich das Verbrennen von Schnittgut aus der Landschaftspflege kann von der Gemeinde freigestellt werden. Für das Verbrennen von Baumschnitt innerhalb geschlossener Ortschaften ist keine Ausnahme möglich.

Sie benötigen keine Ausnahmegenehmigung für Feuer mit Kerzen, Fackeln, Feuerkörben, Terrassenkaminen oder für ein Feuer zum Kochen, Backen und Braten, wie z. B. einen Grill.

Das Entzünden von Feuer während Trockenperioden oder bei herannahenden Stürmen birgt die Gefahr eines Flächenbrands. Bevor Sie ein Feuer machen, informieren Sie sich unter www.natuurbrandrisico.nl. Dort erfahren Sie, ob Sie Feuer machen dürfen und wenn ja, wie Sie dies verantwortungsbewusst tun können. In jedem Fall ist es nicht erlaubt, Feuer unter dem Code Orange und Rot zu entzünden.

Wie funktioniert das?

Anmeldung

Eine Ausnahmegenehmigung für das Verbrennen von Baumstämmen kann digital beantragt werden.

Die Gründe für die Ablehnung der Befreiung sind:

  • Die Bedeutung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.
  • Schutz des Wohn- und Lebensumfelds.
  • Schutz von Flora und Fauna.
  • Verhinderung von Belästigungen.
  • Nützliche Verwendung von Abfällen.

Wenn die Gemeinde Ihnen die beantragte Befreiung verweigert, können Sie innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung des Bescheids Widerspruch einlegen.

Direkt regeln

Mit dem untenstehenden Formular können Sie online eine anmeldung für das Verbrennen von Schnittgut anmeldung . Bitte beachten Sie: Eine anmeldung von Schnittgut ist nicht dasselbe wie eine anmeldung für Oster- und Freudenfeuer. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Osterfeuer.

Anmeldung

Datenschutz

Alle Informationen, die Sie uns zur verfügung stellen, werden sorgfältig behandelt. Personen- und/oder adressdaten werden ausschließlich für den zweck verwendet, für den Sie sie bereitgestellt haben.

Wie lange dauert es?

Bei der Beurteilung eines anmeldung Befreiung wird die Brutzeit der Vögel berücksichtigt. Die Befreiung wird daher nur für den Zeitraum vom 1. August bis zum 1. März gewährt.

Bedingungen

Eine Freistellung ist an Bedingungen geknüpft. Diese betreffen z. B. den Mindestabstand zu Gebäuden oder einem Wald oder die Materialien, die Sie zum Anzünden des Feuers verwenden dürfen.