Verbrennen von Schnittgut
Was ist das?
Das Verbrennen von Baumschnitt in der freien Natur ist verboten. Lediglich das Verbrennen von Schnittgut aus der Landschaftspflege kann von der Gemeinde freigestellt werden. Für das Verbrennen von Baumschnitt innerhalb geschlossener Ortschaften ist keine Ausnahme möglich.
Sie benötigen keine Ausnahmegenehmigung für Feuer mit Kerzen, Fackeln, Feuerkörben, Terrassenkaminen oder für ein Feuer zum Kochen, Backen und Braten, wie z. B. einen Grill.
Das Entzünden von Feuer während Trockenperioden oder bei herannahenden Stürmen birgt die Gefahr eines Flächenbrands. Bevor Sie ein Feuer machen, informieren Sie sich unter www.natuurbrandrisico.nl. Dort erfahren Sie, ob Sie Feuer machen dürfen und wenn ja, wie Sie dies verantwortungsbewusst tun können. In jedem Fall ist es nicht erlaubt, Feuer unter dem Code Orange und Rot zu entzünden.
Wie funktioniert das?
Antrag auf Freistellung
Eine Ausnahmegenehmigung für das Verbrennen von Baumstämmen kann digital beantragt werden.
Die Gründe für die Ablehnung der Befreiung sind:
- Die Bedeutung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.
- Schutz des Wohn- und Lebensumfelds.
- Schutz von Flora und Fauna.
- Verhinderung von Belästigungen.
- Nützliche Verwendung von Abfällen.
Wenn die Gemeinde Ihnen die beantragte Befreiung verweigert, können Sie innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung des Bescheids Widerspruch einlegen.
Unmittelbar arrangieren
Mit dem nachstehenden Formular können Sie online einen Antrag auf Verbrennungsrückstände stellen.
Datenschutz
Alle Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden mit Sorgfalt behandelt. Personen- und/oder Adressdaten werden nur für den Zweck verwendet, für den Sie sie zur Verfügung gestellt haben.
Wie lange dauert es?
Bei der Prüfung eines Antrags auf eine Ausnahmegenehmigung wird die Brutzeit der Vögel berücksichtigt. Die Ausnahme wird daher nur für den Zeitraum vom 1. August bis zum 1. März gewährt.
Bedingungen
Eine Freistellung ist an Bedingungen geknüpft. Diese betreffen z. B. den Mindestabstand zu Gebäuden oder einem Wald oder die Materialien, die Sie zum Anzünden des Feuers verwenden dürfen.