Ihre Wahlbenachrichtigung
Sie erhalten den Stimmrechtsausweis spätestens am 10. Oktober 2025
Mit dem Wahlschein können Sie am 29. Oktober 2025 wählen. Sie benötigen dazu auch einen Identitätsnachweis. Dieser darf maximal 5 Jahre abgelaufen sein (29. Oktober 2020). Wenn er länger abgelaufen ist, können Sie nicht wählen. Ein Ausweis ist zum Beispiel:
- ein Reisepass
- einen Personalausweis
- einen Führerschein
Sie haben kein Ausweisdokument? Dann beantragen Sie ihn rechtzeitig. Sie können den Identitätsnachweis 5 Arbeitstage nach der Antragstellung abholen.
Sie haben keine Wahlkarte erhalten oder Ihre Wahlkarte verloren?
Haben Sie Ihre(n) Wahlschein(e) am 10. Oktober 2025 nicht per Post erhalten? Wenn ja, könnte etwas schief gelaufen sein. Möglicherweise haben Sie Ihren Stimmrechtsausweis auch verloren.
Sie können bis Dienstag, 28. Oktober, 12.00 Uhr, am Schalter einen Ersatzwahlschein beantragen.