Was ist das?

Die Gemeinde erhebt eine Kurtaxe, weil Touristen Einrichtungen in der Gemeinde nutzen. Unternehmer, die Touristen einen Schlafplatz anbieten, zahlen die Kurtaxe.

Wenn Sie in Ihrem Hotel, Ihrer Frühstückspension, Ihrem Ferienhaus oder auf Ihrem Campingplatz einen Schlafplatz anbieten, erhalten Sie einen Kurtaxenbescheid. Diesen Betrag können Sie an den Touristen weitergeben, der bei Ihnen übernachtet.

Wenn Ihre Gäste in derselben Gemeinde wohnen, in der sich Ihr Unternehmen befindet, müssen Sie keine Kurtaxe für Ihre Gäste zahlen.

Was kostet das?

Der Satz 2025 beträgt

  • pro Person und Nacht € 1,55
  • Pauschale € 225,00
  • Kinder bis zu 11 Jahren frei

Der Satz für 2024 beträgt

  • pro Person und Nacht € 1,35
  • Pauschale € 196,00
  • Kinder bis zu 11 Jahren frei

Zusätzliche Informationen

Wer Übernachtungen anbietet, muss ein Register führen: das so genannte Übernachtungsregister. Das Übernachtungsregister muss vor dem 15. Januar des neuen Jahres, das auf das Jahr folgt, auf das sich die Veranlagung bezieht, an die Gemeinde geschickt werden. Auf der Grundlage dieser Erklärung und der geltenden Steuersätze wird eine Kurtaxe festgesetzt.

Wenn Sie Pendlersteuer zahlen, brauchen Sie keine Kurtaxe zu entrichten.

Einspruch erheben

Sind Sie mit der Beurteilung nicht einverstanden? Dann können Sie Einspruch einlegen. Geben Sie in Ihrem Einspruch die Veranlagungsnummer an und erläutern Sie, warum Sie nicht einverstanden sind. Schicken Sie Ihren Einspruch innerhalb von 6 Wochen nach dem Datum des Bescheids an die Gemeinde, zu Händen des Steuerbeamten.

Achtung! Die Einlegung eines Widerspruchs setzt die Zahlungsverpflichtung nicht aus.