Platzierung eines temporären Objekts im öffentlichen Raum
Was ist das?
Wenn Sie ein kommunales Grundstück vorübergehend nutzen wollen, um beispielsweise Baumaterial zu lagern oder ein Gerüst oder einen Container aufzustellen, müssen Sie bei der Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Wenn die Gemeinde zustimmt, bleibt sie Eigentümerin des Grundstücks, gibt Ihnen aber das Recht, das Grundstück vorübergehend für einen bestimmten Zweck zu nutzen.
Was sollte ich tun?
Sie fragen die Gemeinde, ob Sie das Grundstück nutzen dürfen. Geben Sie dabei die folgenden Informationen an:
- Der Grund, für den Sie das Grundstück nutzen wollen;
- Der Veranstaltungsort;
- Das Anfangs- und Enddatum, an dem Sie das Land nutzen möchten;
- Eine Skizze des Geländes.
Unmittelbar arrangieren
Sie können die Nutzung von kommunalem Grund und Boden online beantragen. Wählen Sie im Umweltzähler die Aktivität "Aufstellen von Baumaterial, Containern oder anderen vorübergehenden Gegenständen", wenn Sie die Genehmigungsprüfung durchführen. Reichen Sie den Antrag direkt ein, ohne die Genehmigungsprüfung vorzunehmen? Dann wählen Sie den Vorgang "Lagern von beweglichen Sachen".
Antrag auf Nutzung eines kommunalen Grundstücks
Datenschutz
Alle Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden mit Sorgfalt behandelt. Personen- und/oder Adressdaten werden nur für den Zweck verwendet, für den Sie sie zur Verfügung gestellt haben.
Was kostet das?
Die Kosten für eine Genehmigung zur vorübergehenden Nutzung von kommunalen Grundstücken im Jahr 2024 betragen:
- Bis zu 1 Woche € 14,40
- Bis zu 1 Monat € 28,85
- Bis zu sechs Monate € 57,90
- Bis zu 1 Jahr € 115,90
Die Kosten für eine Genehmigung zur vorübergehenden Nutzung von kommunalen Grundstücken im Jahr 2025 betragen:
- Bis zu 1 Woche € 14,70
- Bis zu 1 Monat € 29,45
- Bis zu sechs Monate € 59,15
- Bis zu 1 Jahr € 118,40
Wie lange dauert es?
Die Gemeinde unterwirft die vorübergehende Nutzung von Gemeindegrundstücken allgemeinen Vorschriften. Diese sind im Folgenden aufgeführt. Je nach Art der Nutzung können weitere Vorschriften erlassen werden.
- Der Gegenstand darf nicht länger an seinem Platz verbleiben, als es für die Durchführung der Arbeiten unbedingt erforderlich ist.
- Das Objekt sollte bei Tag und Nacht gut sichtbar sein, auch durch die Anbringung von retroreflektierenden Streifen und eventuell Beleuchtung.
- Wenn die Nutzbarkeit des öffentlichen Raums durch die Materialien behindert wird, müssen Sie die von uns vorgegebenen Verkehrsmaßnahmen ergreifen.
- Sollten durch das Aufstellen der Materialien nachweislich Schäden am öffentlichen Raum verursacht werden, gehen diese zu Ihren Lasten.
- Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer sollte stets gewährleistet sein.
- Grundsätzlich sollte genügend Platz für Fußgänger und Rollstuhlfahrer freigehalten werden.
- Die Baustelle sollte nach der Fertigstellung in ihrem ursprünglichen Zustand belassen werden.
- Allen Anweisungen und Anordnungen, die von der Polizei und/oder der Gemeinde im Interesse der öffentlichen Ordnung und/oder Sicherheit erteilt werden, ist pünktlich und unverzüglich Folge zu leisten.