Zäune stoppen

Nach einem Wohnungseinbruch oder einem Straßenraub werden die gestohlenen Waren oft weiterverkauft. Der Kauf von gestohlenen Waren wird als Hehlerei bezeichnet und ist strafbar. Ohne die entsprechenden Anmeldungen können Sie sich als Unternehmer oder Händler ungewollt der Hehlerei schuldig machen. Um es den Dieben so schwer wie möglich zu machen, mit ihren Einbrüchen Geld zu verdienen, kontrolliert die Gemeinde Aalten zusammen mit der Polizei aktiv die An- und Verkaufsregister der Händler. Zu diesem Zweck wurden das Digitaal Opkopers Loket (DOL) und das Digitaal Opkopers Register (DOR) eingerichtet.

Was ist der Digital Buyers' Desk? 

Wenn Sie mit Gebrauchtwaren handeln, müssen Sie sich bei der Gemeinde als Händler anmelden (Allgemeines Ortsgesetz 2:68). Zum Beispiel, wenn Sie mit Gebrauchtwagen handeln oder Handys, Laptops oder Schmuck kaufen. Sie melden sich als Händler über den digitalen Verkaufsschalter (DOL) an. Das ist einfach, zuverlässig und sicher. 

Registrieren Sie sich

Sie können sich für das DOL anmelden. Klicken Sie auf die grüne Schaltfläche unten und erstellen Sie ein Konto. Geben Sie dann Ihre Daten ein. Die Stadt Aalten und die Polizei werden benachrichtigt. Sie erhalten dann eine Bestätigungs-E-Mail von der Gemeinde.

Digital Buyers' Desk

Das DOL hält sich an die Vorschriften des Datenschutzgesetzes. Ihre Daten werden von der Gemeinde aufbewahrt und können nur von Beamten der jeweiligen Gemeinde und der Polizei eingesehen werden, falls erforderlich. 

Wenn Sie sich für das DOL registrieren, können Sie sich gleichzeitig für das Digitale Käuferregister (DOR) anmelden. Wenn Sie das DOR bereits nutzen, können Sie dieses Konto bei der Registrierung mit Ihrem Konto im DOL verknüpfen. 

Was ist das Register für digitale Käufer? 

Neben der Registrierung bei der Gemeinde als Händler sind Sie auch verpflichtet, Ihre Einkäufe zu registrieren (Strafgesetzbuch, Artikel 437 und das Allgemeine Gemeindegesetz, Artikel 2:68). Dies geschieht über das digitale Beschaffungsregister (DOR). 

Die DOR ersetzt die papiergestützte Registrierung des Kaufs und Verkaufs von Waren. Der Vorteil dieses digitalen Systems besteht darin, dass Sie nur ein Konto anlegen müssen und dieses Konto sofort den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Polizei wird automatisch benachrichtigt, wenn Sie als gestohlen gemeldete Waren eingeben. Die Polizei wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie müssen die Ware so lange aufbewahren, bis die Polizei Sie besucht hat.

Die Geschwindigkeit des Datenaustauschs mit der Polizei erhöht die Chancen, Hehler, Einbrecher und Wiederholungstäter zu fassen. Dadurch wird es für sie immer schwieriger, gestohlene Waren zu verkaufen.

Registrieren Sie sich 

Die Anmeldung bei der DOR kann gleichzeitig mit der Anmeldung bei der DOL über die grüne Schaltfläche erfolgen.

Digital Buyers' Desk

Wer sollte ein Register führen?

Das Register muss von Käufern und Händlern von Gebraucht- und Gelegenheitsgütern wie Metallen, Edelsteinen, Platin, Gold, Silber, Uhren, Kunstgegenständen, Autos, Motorrädern, Mopeds, Fahrrädern, Foto-, Film-, Radio-, Audio- und Videogeräten, Computern, Laptops, Telefonen, Tablets usw. geführt werden. Wenn Sie sehr regelmäßig Gebrauchtwaren kaufen und weiterverkaufen, also nicht nur als Hobby, sollten Sie Aufzeichnungen führen.

Wie werden die Waren registriert?

Beim Kauf einer Ware müssen Sie die folgenden Angaben machen:

  • Eine fortlaufende Sequenznummer;
  • Kaufdatum;
  • Eine Beschreibung der Ware, einschließlich - soweit möglich - Typ, Marke und Nummer der Ware;
  • Der Kaufpreis oder andere Bedingungen für den Erwerb der Immobilie;
  • Name und Anschrift der Person, von der Sie die Immobilie erhalten haben;
  • Sowohl eine Beschreibung als auch die Nummer des Dokuments, das Sie zur Feststellung der Identität des Anbieters verwendet haben.

Legitimation erforderlich

Als Gewerbetreibender sind Sie verpflichtet, auch die Daten des Verkäufers der Ware in das An- und Verkaufsregister einzutragen. Dazu müssen Sie einen Identitätsnachweis verlangen. Wenn Sie das nicht tun, machen Sie sich strafbar. Ein Verkäufer kann also keine Waren verkaufen, ohne sich auszuweisen.  

Prüfen Sie selbst, ob Sie es mit gestohlenem Eigentum zu tun haben?

Sie können auf der Website der Polizei www.stopheling.nl nachsehen, ob es sich um gestohlene Gegenstände handelt. Auf Ihrem Tablet oder Smartphone können Sie die App "Stop heling" herunterladen. Damit können Sie Seriennummern, IMEI, Fahrgestell- und Rahmennummern sowie Nummernschilder scannen, um festzustellen, ob die Ware oder das Transportmittel gestohlen wurde. Sie können diese App auch verwenden, um Ihre eigenen Gegenstände oder Transportmittel zu registrieren. Sollte Ihr Eigentum gestohlen werden, lässt es sich so leichter aufspüren.