Finden in den Niederlanden Wahlen statt und Sie sind im Ausland? Wenn ja, können Sie trotzdem wählen. Zum Beispiel, wenn Sie im Ausland wohnen, wenn Sie im Urlaub sind oder wenn Sie zum Studium oder zur Arbeit im Ausland sind.

Wählen, wenn Sie im Ausland leben

Sie wohnen im Ausland und sind nicht mehr bei einer niederländischen Gemeinde gemeldet? Registrieren Sie sich als Wähler außerhalb der Niederlande - Den Haag bei der Gemeinde Den Haag. Sie können dann an den Wahlen zur Abgeordnetenkammer teilnehmen.

Stimmabgabe bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland

Werden Sie während der Parlamentswahlen im Ausland sein? Zum Beispiel, um zu arbeiten oder zu studieren? Und sind Sie noch in einer niederländischen Gemeinde gemeldet? Dann wählen Sie selbst per Briefwahl oder lassen Sie eine andere Person für Sie wählen.

Sie wählen selbst per Brief

Sie können von Ihrer vorübergehenden ausländischen Adresse aus per Brief wählen. Lesen Sie mehr über Vorübergehende Auslandsaufenthalte bei den Unterhauswahlen - Den Haag 

Sie bevollmächtigen jemanden, für Sie abzustimmen (schriftliche Vollmacht)

Bei der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten lassen Sie eine andere Person für Sie in einer niederländischen Gemeinde abstimmen. Dies wird als Vollmacht bezeichnet. Diese Person muss in den Niederlanden auch selbst wählen. 

Sie können Ihren Antrag auf Vollmacht ab dem 16. September 2025 digital (auf dieser Seite) einreichen. Sie können dies bis zum 24. Oktober 2025 tun.

Die Person, die für Sie abstimmen wird, erhält die Vollmachtskarte. Sie können eine Vollmacht nicht widerrufen.