Abrissanzeige Gebäude oder Gebäudeteil

Was ist das?

Für einen Abriss benötigen Sie normalerweise keine Genehmigung. Allerdings müssen Sie den Abriss oft melden.

Machen Sie also den Permit Check auf der Omgevingsloket. Dort finden Sie alle Abbruchvorschriften zusammen.
Nach diesem Check können Sie die Meldung einreichen oder die Genehmigung beantragen. Verwenden Sie dazu DigiD oder eRecognition.

Was sollte ich tun?

Abrissmeldung vornehmen

In den folgenden Fällen reichen Sie eine Abrissanzeige ein:

  • Abbrucharbeiten setzen 10m3 oder mehr Abfall frei
  • Asbestsanierung bei Abbrucharbeiten

Abrissanzeige und -genehmigung

Auch in den folgenden Fällen benötigen Sie eine Genehmigung:

  • Abbrucharbeiten an einem anerkannten Denkmal
  • Abbrucharbeiten an einem Gebäude in einem städtischen oder dörflichen Schutzgebiet
  • Abriss unter Verstoß gegen den Umweltplan

Wenn Sie auch eine Genehmigung benötigen, können Sie diese gleichzeitig mit der Abrissanzeige einholen.

Die Anmeldung muss mindestens 4 Wochen vor dem gewünschten Beginn erfolgen. In den folgenden Fällen müssen Sie die Anmeldung spätestens 5 Arbeitstage im Voraus vornehmen:

  • Ihr Unternehmen führt Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten an einem asbesthaltigen Teil des Gebäudes durch. Dies gilt nur, wenn das Gebäude während dieser vier Wochen unnötigerweise unbewohnt ist oder seine Nutzung verhindert.
  • Der Vermieter führt Instandhaltungsarbeiten durch.
  • Der Bewohner, der Asbest bis zu einer Höhe von maximal 35 m angebracht hat2 pro Grundstück entfernt. Bedenken Sie:
    • verschraubte Wellplatten mit anhaftenden Asbestfasern (keine Dachschiefer)
    • Bodenfliesen
    • nicht verklebter Bodenbelag

Nach der Abrissanzeige

  • Die Gemeinde schickt Ihnen eine Empfangsbestätigung für die Abrissanzeige.
  • Wenn Ihre Meldung nicht vollständig ist, werden Sie benachrichtigt und müssen eine neue Meldung machen.
  • Wenn Ihr Bericht vollständig ist, kann die Gemeinde die Abbrucharbeiten an Bedingungen knüpfen. Sie müssen diese Bedingungen erfüllen.

Beginn und Ende der Arbeit melden

  • Bevor Sie mit den Abbrucharbeiten beginnen, müssen Sie die Gemeinde benachrichtigen. Tun Sie dies mindestens 2 Arbeitstage im Voraus.
  • Wenn Sie die Arbeit beendet haben, melden Sie dies auch der Gemeinde. Tun Sie dies spätestens am ersten Arbeitstag nach Abschluss der Arbeiten.

Was benötige ich?

Informationen zur Abrissanzeige

  • Name und Anschrift des Eigentümers des abzureißenden Bauwerks
  • Name und Anschrift der Person, die die Arbeiten ausführt
  • Adresse, Katasternummer und Art der Struktur
  • die Daten und Zeiten, zu denen Sie abreißen werden
  • wie Sie abreißen werden
  • Angaben zu den Abfällen und der Art ihrer Entsorgung

Legen Sie der Abrissanzeige Berichte bei

Der Abrissanzeige müssen Sie eventuell auch einen oder mehrere Berichte beifügen. Zum Beispiel:

  • (wenn Sie mit der Freisetzung von Asbest rechnen) ein Asbestinventarbericht eines zertifizierten Asbestinventarunternehmens
  • ein Sicherheitsplan für Abbrucharbeiten: für die Sicherheit auf der Abbruchbaustelle
  • ein Bericht über eine akustische Untersuchung: Verringerung der Lärmbelästigung
  • ein Bericht über eine Vibrationsstudie: Verringerung der Belästigung durch Vibrationen

Hinweis: Ein Asbestinventarbericht ist immer dann mit dem Antrag einzureichen, wenn es sich um ein vor 1994 errichtetes Gebäude handelt.

Unmittelbar arrangieren

Mit dem untenstehenden Formular können Sie online eine Abbruchanzeige Bau/Teilbau und eine Anzeige Baubeginn/Baufertigstellung oder Abbruch beantragen.

Umweltzähler für Abbruchmeldungen

Meldung des Beginns/der Beendigung von Bau- oder Abbrucharbeiten

Datenschutz

Alle Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden mit Sorgfalt behandelt. Personen- und/oder Adressdaten werden nur für den Zweck verwendet, für den Sie sie zur Verfügung gestellt haben.

Was kostet das?

Die Kosten entnehmen Sie bitte der Gebührentabelle in der Gebührenordnung. Siehe örtliche Vorschriften.

Zusätzliche Informationen

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein bestimmtes Material Asbest enthält, können Sie den Asbest-Fahrplan einsehen, um eine Vorstellung davon zu bekommen, welche Materialien Asbest enthalten können. Nur ein zertifiziertes Unternehmen darf untersuchen, ob Asbest vorhanden ist. Eine Liste der zertifizierten Unternehmen finden Sie unter Ascert.

Einspruch erheben

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden?
Dann legen Sie innerhalb von sechs Wochen Einspruch ein.

Örtliche Vorschriften

Gebührenordnung