Werbesteuer

Was ist das?

Unter der Bezeichnung "Werbesteuer" wird eine direkte Steuer für eine von der öffentlichen Straße aus sichtbare öffentliche Bekanntmachung erhoben. In der Gemeinde Aalten wird diese Steuer für das Zentrum des Ortskerns von Aalten und Dinxperlo erhoben.

Die Gemeinde erhebt eine Abgabe von der Person, die eine öffentliche Bekanntmachung hat. Eine Anzeige, zum Beispiel.

Was kostet das?

Die Werbesteuer 2025 für eine oder mehrere öffentliche Bekanntmachungen pro beweglichem oder unbeweglichem Grundstück wird in Höhe eines festen Betrags pro Jahr und pro liegendem Grundstück erhoben:

  • Bereich 1 Aalten € 499,00
  • Bereich 2 Dinxperlo € 398,00

Die Gebietsabgrenzung ist auf den Karten in der Verordnung unter "Örtliche Vorschriften" zu sehen.

Die Werbeabgabe 2024 für das Anbringen einer oder mehrerer öffentlicher Bekanntmachungen pro beweglichem oder unbeweglichem Grundstück wird mit einem festen Betrag pro Jahr und pro Grundstück erhoben, in dem es liegt:

  • Bereich 1 Aalten € 489,00
  • Bereich 2 Dinxperlo € 390,00

Die Gebietsabgrenzung ist auf den Karten in der Verordnung unter "Örtliche Vorschriften" zu sehen.

Zusätzliche Informationen

Einspruch erheben

Sind Sie mit der Beurteilung nicht einverstanden? Dann können Sie Einspruch einlegen. Geben Sie in Ihrem Einspruch die Veranlagungsnummer an und erläutern Sie, warum Sie nicht einverstanden sind. Schicken Sie Ihren Einspruch innerhalb von 6 Wochen nach dem Datum des Bescheids an die Gemeinde, zu Händen des Steuerbeamten.

Achtung! Die Einlegung eines Widerspruchs setzt die Zahlungsverpflichtung nicht aus.