Projektzuschuss, allgemein

Was ist das?

Die Gemeinde gewährt Vereinen/Organisationen im breiten sozialen Bereich verschiedene (Formen von) Subventionen. Projektförderungen zeichnen sich insbesondere durch ihren einmaligen Charakter aus. Durch die Gewährung von Projektzuschüssen möchte die Gemeinde insbesondere neue Aktivitäten, Veranstaltungen oder Projekte anregen, die das strukturell geförderte Angebot an Aktivitäten im breiten sozialen Bereich ergänzen.

Wie funktioniert das?

Auf der Grundlage der Projektförderung kann die Gemeinde zivilgesellschaftlichen Organisationen gelegentlich Zuschüsse für (neu) entstehende soziale Gemeinschaftsaktivitäten gewähren.

Ein Projektzuschuss kann auf Antrag in Form eines Zuschusses gewährt werden:

  • einen einmaligen Anerkennungszuschuss für Aktivitäten, die innovativ sind und einen besonderen Charakter haben (d. h. nicht zu den grundlegenden Aktivitäten Ihrer Organisation gehören) und mit denen ein eindeutiger Mehrwert gegenüber dem Paket der bereits bezuschussten Aktivitäten erzielt wird;
  • ein einmaliger Versuchszuschuss für bereits subventionierte Einrichtungen, die versuchsweise eine neue Aktivität organisieren wollen, von der ein zusätzlicher Anwerbe- oder Anreizeffekt erwartet wird;
  • eine einmalige Bürgschaftssubvention für Aktivitäten mit innovativem Charakter, die voraussichtlich kosteneffizient durchgeführt werden können, aber ohne eine kommunale Bürgschaft nicht zustande kämen.

Umfang der Projektförderung

Der zu gewährende Projektzuschuss kann bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 € pro Antrag gewährt werden.

Was sollte ich tun?

Bewerben Sie sich online für einen Projektzuschuss. 

Der Antrag auf Gewährung des Projektzuschusses muss spätestens acht Wochen vor Beginn der Tätigkeit bei der Gemeinde eingehen.

Unmittelbar arrangieren

Mit dem nachstehenden Formular können Sie sich online um einen Projektzuschuss bewerben.

Antrag auf Projektförderung