Gründung einer neuen politischen Partei
Sie möchten mit einer neuen politischen Partei an den Kommunalwahlen am 18. März 2026 teilnehmen. Nachstehend finden Sie eine Beschreibung der verschiedenen Schritte, die Sie unternehmen müssen.
Einen Verein für die Partei gründen
Um als politische Partei teilnehmen zu können, muss eine Partei eine Vereinigung mit "voller Rechtsfähigkeit" sein. Die Satzung und die Gründung der Partei müssen in einer notariellen Urkunde festgehalten werden.
Anmeldung der Party bei der Handelskammer (CoC)
Eintragung der politischen Partei bei der Handelskammer als gemeinnütziger Verein
Registrierung des Namens (der Bezeichnung) der Partei
- Hinweis: Die Eintragung einer Bezeichnung ist nicht obligatorisch.
- Die Registrierung des Parteinamens ist bis spätestens 22. Dezember 2025 möglich.
Möchten Sie, dass der Name Ihrer Partei an der Spitze der Kandidatenliste und auf dem Stimmzettel erscheint? Dann stellen Sie beim zentralen Wahlausschuss der Gemeinde Aalten einen Antrag auf Eintragung des Namens (der Bezeichnung) Ihrer Partei. Bevor Sie dies tun können, zahlen Sie eine Kaution.
Für weitere Informationen über Parteinamen siehe Parteinamen | Wahlen | Kiesraad.nl
Einzahlung der Kaution
Sie zahlen eine Anzahlung von 112,50 € für die Eintragung der Kandidaturbezeichnung. Überweisen Sie den Betrag auf das Konto NL 06 BNGH 0285 0000 20 mit dem Vermerk "Eintragung Bezeichnung politische Partei". Nach Eingang der Einzahlung erhalten Sie einen Zahlungsnachweis.
Antrag auf Registrierung einreichen
Fordern Sie ein Formular für einen Antrag auf Eintragung einer Bewerbung (Muster G 1-1) per E-Mail an: verkiezingen@aalten.nl. Geben Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular im zentralen Wahlbüro der Gemeinde ab. Vereinbaren Sie dazu einen Termin unter folgender Telefonnummer: 0543 49 33 33.
Bei der Anmeldung sind neben dem ausgefüllten und unterzeichneten Formular folgende Unterlagen einzureichen:
- Die in einer notariellen Urkunde niedergelegte Gesellschaftssatzung.
- Nachweis über die Einzahlung der Kaution.
- Eine Erklärung der Partei, die einen Bevollmächtigten und einen Stellvertreter benennt. Die Bevollmächtigten können diejenigen, die Kandidatenlisten einreichen, bevollmächtigen, den Namen über die Liste zu setzen. Die Namen der Bevollmächtigten sind in der Parteisatzung aufgeführt.
Kandidatur 2. Februar 2026
Am Tag der Nominierung, dem 2. Februar 2026, werden alle politischen Parteien ihre Kandidatenlisten zusammen mit zusätzlichen Unterlagen einreichen.
In Kürze werden Sie auch in der Zeitung und auf unserer Website mehr darüber lesen.
Weitere Informationen?
Bei Fragen können Sie uns gerne eine E-Mail schreiben oder uns anrufen: verkiezingen@aalten.nl oder 0543 49 33 33.