Umweltgenehmigung gegen Verwendung

Was ist das?

Der Umweltplan legt fest, wie der Boden in einem Gebiet und die darauf befindlichen Gebäude genutzt werden dürfen. Wenn Sie ein Grundstück oder ein Gebäude anders nutzen wollen als im Umweltplan angegeben, können Sie Ihr Vorhaben mit einer Umweltgenehmigung für die gegenteilige Nutzung trotzdem durchführen.

Möchten Sie wissen, ob Sie eine Umweltgenehmigung für eine nicht-konforme Nutzung benötigen?
Dann machen Sie den Genehmigungs-Check auf dem Omgevingsloket. Dort finden Sie alle Vorschriften zusammen.
Anhand dieses Checks können Sie den Antrag einfach einreichen. Verwenden Sie dazu DigiD oder eRecognition.

Beantragen Sie mehrere Umweltgenehmigungen auf einmal

Wenn Sie mehrere Umweltgenehmigungen benötigen, z. B. für Bau- oder Abrissarbeiten, müssen Sie nicht jede Genehmigung einzeln beantragen. 

Was sollte ich tun?

  • Verwenden Sie omgevingswet.overheid.nl, um den Umweltplan des Gebiets oder andere räumliche Pläne einzusehen.
  • Informieren Sie sich über die Regeln für die Nutzung von Grundstücken und Gebäuden.
  • Wenn Sie ein Grundstück oder ein Gebäude auf eine andere Weise nutzen möchten, können Sie mit dem Genehmigungs-Check auf der Website prüfen, ob Sie eine Genehmigung benötigen.
  • Wenn Sie eine Genehmigung benötigen, beantragen Sie diese über denselben Umweltschalter

Was benötige ich?

Für die Beantragung einer nicht geplanten Umweltplanaktivität (BOPA) benötigen Sie Folgendes:

  • Ihr DigiD (Einzelpersonen) oder eHerkenning (Unternehmer).
  • Daten und Dokumente, aus denen hervorgeht, wie Sie das Grundstück oder ein Gebäude derzeit nutzen.
  • Eine Beschreibung, wie Sie das Grundstück oder ein Gebäude nutzen wollen.
  • Ein Lageplan und/oder eine Bauzeichnung, die zeigt, wie es jetzt aussieht und wie es später aussehen wird.
  • Eine Beschreibung der Auswirkungen Ihres Plans auf das Gebiet.
  • Eine Beschreibung, inwiefern Ihr Plan im Widerspruch zum Umweltplan der Gemeinde steht.
  • Ihre Motivation: Warum wollen Sie Ihren Plan umsetzen?
  • Ein Bericht über den archäologischen Wert der Stätte (falls Sie einen solchen Bericht haben).

Was kostet das?

Die Kosten entnehmen Sie bitte der Gebührentabelle, die der Gebührenordnung beigefügt ist. Siehe örtliche Vorschriften.

Örtliche Vorschriften

Gebührenordnung

Einspruch erheben

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden?
Dann legen Sie innerhalb von sechs Wochen Einspruch ein.