Naober-Fonds der Stadt Aalten, Zuschuss

Was ist das?

Im Mittelpunkt der Sozialpolitik der Stadt Aalten steht die "Teilhabe" jedes Einzelnen an der Gesellschaft. Zu diesem Zweck sollen sich die Einwohner vor allem gegenseitig helfen können. Das Miteinander wirkt sich positiv auf die Eigenverantwortung aus. Wer aufeinander achtet und sich gegenseitig hilft, erhöht die Chance, weiterhin teilzuhaben und damit möglichst lange selbstständig zu sein.

Um dieses "Miteinander" zu stärken, hat die Gemeinde den Naober-Fonds eingerichtet. Mit einer befristeten finanziellen Unterstützung aus diesem Fonds will die Stadt Aalten gezielt innovative ehrenamtliche Initiativen auf Stadtteil-, Quartiers- oder Dorfebene fördern.

Was sollte ich tun?

Um bei der Gemeinde einen Zuschuss aus dem Naober-Fonds zu beantragen, verwenden Sie das Online-Antragsformular.

Verfahrensrechtliche Bestimmungen

Ein Antrag auf Finanzierung im Rahmen dieses Durchführungsprogramms muss spätestens 8 Wochen vor Beginn der Aktivitäten, für die eine Finanzierung beantragt wird, bei uns eingehen.

Unmittelbar arrangieren

Benutzen Sie das untenstehende Formular, um eine Förderung aus dem Naober-Fonds online zu beantragen.

Antrag auf Zuschuss aus dem Naober-Fonds

Weitere Informationen

Aktivitäten/politischer Rahmen

Das Programm richtet sich an freiwillige Initiativen von Einwohnern der Gemeinde Aalten und Interessengruppen mit Sitz in der Gemeinde Aalten. Die Initiativen sollten sich auf "physische, pädagogische und/oder Wmo-bezogene Aktivitäten/Einrichtungen" konzentrieren. Dadurch wird eine strukturellere Wirkung zur Stärkung der Unterstützung der Einwohner der Gemeinde Aalten erzielt. Um für einen solchen einmaligen Zuschuss in Frage zu kommen, muss man die Bedingungen erfüllen, die unten unter der Überschrift der spezifischen Regelungen aufgeführt sind.

Formular für Zuschüsse

Hierbei handelt es sich um einen gelegentlichen Zuschuss aus dem Naober-Fonds, der in Form eines Pauschalbetrags gewährt wird.

Besondere Verordnungen

Förderfähige Initiativen

  1. Die Initiativen sollten die folgenden Kriterien erfüllen:
    • Das Ziel der Initiative entspricht dem Ziel des Naober-Fonds
    • Eine solche Initiative gibt es noch nicht.
    • Der Charakter oder Ansatz der Initiative ist strukturell
    • Die Initiative wird von mindestens 5 Einwohnern beantragt:- von denen mindestens einer 18 Jahre oder älter ist und die ständige Kontaktstelle ist- die an 5 verschiedenen Adressen wohnen- die alle an der beantragten Aktivität beteiligt sind
    • An der Initiative sind mindestens 10 Nachbarn oder Anwohner beteiligt.
    • In der Regel sollte die Initiative den Einwohnern der Stadt Aalten zugute kommen.
    • Die Initiative fügt sich in die Kommunalpolitik ein (insbesondere in das Thema Lebensqualität und sozialer Zusammenhalt, wie es im politischen Plan der Wmo (Version 2015-2018) zum Ausdruck kommt).
  2. Der Zuschuss kann für "physische, pädagogische und/oder WM-bezogene Aktivitäten/Einrichtungen" beantragt werden, wenn sie die in Absatz 1 genannten Kriterien erfüllen.
  3. Die Initiative muss innerhalb von sechs Monaten nach Genehmigung der Finanzhilfe durchgeführt werden.
  4. Die Antragsteller sollten an der schriftlichen Bewertung des Naober-Fonds mitwirken.
  5. Das Kollegium kann die Entscheidung über die Gewährung der Finanzhilfe mit weiteren Vorschriften verbinden.

Gründe für die Ablehnung

Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 9 der Allgemeinen Zuschussverordnung der Stadt Aalten 2015 wird der Zuschuss in den folgenden Fällen auf jeden Fall abgelehnt:

  • Gemeinnützige Initiativen.
  • Initiativen, die bereits anderweitig von der Gemeinde subventioniert werden.
  • Anpassungen an Einrichtungen, die zu den regelmäßigen Wartungsarbeiten gehören.
  • Initiativen, die nur für eine kleine Gruppe von Menschen von Interesse sind.
  • Initiativen, die der Verbreitung von politischen, weltanschaulichen oder religiösen Ideen dienen.
  • An der Initiative ist eine (Nachbarschafts-)Partei beteiligt.
  • Die Initiative bezieht sich auf ein Jugend-/Trinkhaus.
  • Die Initiative betrifft gastronomische Aktivitäten in Gemeinschafts- und Vereinshäusern.
  • Es geht um die Unterstützung beim Betrieb eines Stadtteils/einer Nachbarschaft/eines Vereins/eines Dorfhauses oder eines Kulturhus.
  • Wenn die Obergrenze der Finanzhilfe erreicht ist.

Verfahrensrechtliche Bestimmungen

Ein Antrag auf Finanzierung im Rahmen dieses Durchführungsprogramms muss spätestens 8 Wochen vor Beginn der Aktivitäten, für die eine Finanzierung beantragt wird, bei uns eingehen.

Zuschussfähige Kosten

Der Zuschuss deckt nur die Kosten ab, die nach Abzug der Beiträge Dritter (falls vorhanden) verbleiben und die wir für die Initiative für erforderlich halten.

Nicht förderfähig sind Sitzungskosten, Reisekosten, Bürokosten, Verpflegung, Kosten, die nicht direkt mit der Aktivität zusammenhängen, sowie unvorhergesehene Kosten.

Berechnung des Zuschusses

Der Höchstbetrag des Zuschusses liegt bei 5.000 €. Der Vorstand kann aufgrund besonderer Umstände hiervon abweichen. Diese müssen dann besonders begründet werden.

Verteilung des Höchstbetrags der Finanzhilfe

Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Hatte der Antragsteller die Möglichkeit, den Antrag gemäß Artikel 4:5 des Gesetzes über das allgemeine Verwaltungsrecht zu ergänzen, so gilt als Datum des Antragseingangs das Datum, an dem der Antrag ergänzt wird.