Nachbarschaftsfonds Gemeinde Aalten, Zuschuss
Was ist das?
Im Mittelpunkt der Sozialpolitik der Gemeinde Aalten steht, dass jeder Einzelne in der Gesellschaft „mitmachen“ kann. Dazu müssen die Einwohner vor allem auch aufeinander zurückgreifen können. Zusammengehörigkeit wirkt sich positiv auf die Selbstständigkeit aus. Sich umeinander zu kümmern und sich gegenseitig zu helfen, erhöht die Chance, weiterhin mitzumachen und dadurch so lange wie möglich selbstständig zu bleiben.
Um diese „Zusammenhaltsfähigkeit“ zu stärken, hat die Gemeinde den Naoberfonds eingerichtet. Mit vorübergehender finanzieller Unterstützung aus diesem Fonds möchte die Gemeinde Aalten speziell darauf ausgerichtete innovative Freiwilligeninitiativen auf Stadtteil-, Nachbarschafts- oder Dorfebene fördern.
Was muss ich tun?
Um bei der Gemeinde einen Zuschuss aus dem Naober-Fonds zu beantragen, verwenden Sie das Online-Antragsformular.
Verfahrensrechtliche Bestimmungen
Ein Antrag auf Finanzierung im Rahmen dieses Durchführungsprogramms muss spätestens 8 Wochen vor Beginn der Aktivitäten, für die eine Finanzierung beantragt wird, bei uns eingehen.
Direkt regeln
Benutzen Sie das untenstehende Formular, um eine Förderung aus dem Naober-Fonds online zu beantragen.
Weitere Informationen
Aktivitäten/politischer Rahmen
Die Regelung richtet sich an Freiwilligeninitiativen von Einwohnern der Gemeinde Aalten und von Interessenverbänden mit Sitz in der Gemeinde Aalten. Die Initiativen müssen sich auf „physische, pädagogische und/oder Wmo-bezogene Aktivitäten/Einrichtungen” konzentrieren. Dadurch entsteht ein struktureller Effekt, der die Unterstützung der Einwohner der Gemeinde Aalten stärkt. Um für eine solche einmalige Förderung in Betracht zu kommen, müssen die unter der Überschrift „Spezifische Vorschriften” aufgeführten Bedingungen erfüllt sein.
Formular für Zuschüsse
Hierbei handelt es sich um einen gelegentlichen Zuschuss aus dem Naober-Fonds, der in Form eines Pauschalbetrags gewährt wird.
Besondere Verordnungen
Förderfähige Initiativen
- Die Initiativen sollten die folgenden Kriterien erfüllen:
- Das Ziel der Initiative entspricht dem Ziel des Naober-Fonds
- Eine solche Initiative gibt es noch nicht.
- Der Charakter oder Ansatz der Initiative ist strukturell
- Die Initiative wird von mindestens 5 Einwohnern beantragt:- von denen mindestens einer 18 Jahre oder älter ist und die ständige Kontaktstelle ist- die an 5 verschiedenen Adressen wohnen- die alle an der beantragten Aktivität beteiligt sind
- An der Initiative sind mindestens 10 Nachbarn oder Anwohner beteiligt.
- Die Initiative soll in der Regel den Einwohnern der Gemeinde Aalten zugutekommen.
- Die Initiative fügt sich in die Kommunalpolitik ein (insbesondere in das Thema Lebensqualität und sozialer Zusammenhalt, wie es im politischen Plan der Wmo (Version 2015-2018) zum Ausdruck kommt).
- Der Zuschuss kann für "physische, pädagogische und/oder WM-bezogene Aktivitäten/Einrichtungen" beantragt werden, wenn sie die in Absatz 1 genannten Kriterien erfüllen.
- Die Initiative muss innerhalb von sechs Monaten nach Genehmigung der Finanzhilfe durchgeführt werden.
- Die Antragsteller sollten an der schriftlichen Bewertung des Naober-Fonds mitwirken.
- Das Kollegium die Entscheidung über die Gewährung einer Beihilfe mit weiteren Auflagen verbinden.
Gründe für die Ablehnung
Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 9 der Allgemeinen Förderverordnung der Gemeinde Aalten 2015 wird die Förderung in folgenden Fällen in jedem Fall abgelehnt:
- Gemeinnützige Initiativen.
- Initiativen, die bereits anderweitig von der Gemeinde subventioniert werden.
- Anpassungen an Einrichtungen, die zu den regelmäßigen Wartungsarbeiten gehören.
- Initiativen, die nur für eine kleine Gruppe von Menschen von Interesse sind.
- Initiativen, die der Verbreitung von politischen, weltanschaulichen oder religiösen Ideen dienen.
- An der Initiative ist eine (Nachbarschafts-)Partei beteiligt.
- Die Initiative bezieht sich auf ein Jugend-/Trinkhaus.
- Die Initiative betrifft gastronomische Aktivitäten in Gemeinschafts- und Vereinshäusern.
- Es geht um die Unterstützung beim Betrieb eines Stadtteils/einer Nachbarschaft/eines Vereins/eines Dorfhauses oder eines Kulturhus.
- Wenn die Obergrenze der Finanzhilfe erreicht ist.
Verfahrensrechtliche Bestimmungen
Ein Antrag auf Finanzierung im Rahmen dieses Durchführungsprogramms muss spätestens 8 Wochen vor Beginn der Aktivitäten, für die eine Finanzierung beantragt wird, bei uns eingehen.
Zuschussfähige Kosten
Der Zuschuss deckt nur die Kosten ab, die nach Abzug der Beiträge Dritter (falls vorhanden) verbleiben und die wir für die Initiative für erforderlich halten.
Nicht förderfähig sind Sitzungskosten, Reisekosten, Bürokosten, Verpflegung, Kosten, die nicht direkt mit der Aktivität zusammenhängen, sowie unvorhergesehene Kosten.
Berechnung des Zuschusses
Die Förderung beträgt maximal 5.000 €. Das Kollegium aufgrund besonderer Umstände davon abweichen. Diese müssen jedoch konkret begründet werden.
Verteilung des Höchstbetrags der Finanzhilfe
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Hatte der Antragsteller die Möglichkeit, den Antrag gemäß Artikel 4:5 des Gesetzes über das allgemeine Verwaltungsrecht zu ergänzen, so gilt als Datum des Antragseingangs das Datum, an dem der Antrag ergänzt wird.