Hotline für unerwünschtes Mietverhalten
Vermieter und Vermietungsagenturen müssen gut vermieten und sich korrekt verhalten. Wenn sie dies nicht tun, können Sie dies bei der Gemeinde melden. Es spielt keine Rolle, ob Sie eine Wohnung mieten oder suchen oder ob Sie als Wanderarbeitnehmer in einer Wohnung wohnen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass der Vermieter Sie bedroht oder Ihnen zu Unrecht die Vermietung einer Wohnung verweigert, können Sie dies melden. Das können Sie auch tun, wenn Sie zum Beispiel keinen Mietvertrag oder keine Abrechnung über die von Ihnen gezahlten Nebenkosten erhalten.
Was können Sie melden?
Diskriminierung im Wohnbereich
Ein Vermieter darf einen Mieter nicht aufgrund seiner Nationalität, Religion, Weltanschauung, politischen Zugehörigkeit, Ethnie, seines Geschlechts, einer Behinderung, seiner sexuellen Ausrichtung oder eines anderen Grundes auswählen oder ablehnen.
Belästigung
Vermieter und Vermietungsagenturen dürfen nicht einschüchtern. Zum Beispiel, indem sie drohen, den Mietvertrag zu kündigen. Oder damit drohen, dass Sie keinen Strom mehr bekommen.
3 Monate Kaution oder mehr
Ab dem 1. Juli 2023 können Vermieter eine Kaution von maximal 2 Monaten verlangen. Wurde der Vertrag vor dem 1. Juli 2023 geschlossen, darf die Kaution höchstens 3 Monate betragen. Sie haben auch das Recht zu erfahren, wann Sie die Kaution zurückbekommen.
Kein Mietvertrag auf Papier
Ein Mietvertrag sollte immer schriftlich abgeschlossen werden. Der Vertrag muss eine Unterschrift von Ihnen und dem Vermieter tragen. Es kann auch vorkommen, dass Sie keine Kontaktdaten des Vermieters erhalten und ihn daher nicht erreichen können.
Zu hohe Nebenkosten
Die Nebenkosten sollten angemessen sein. Sie sollten genau wissen, wie hoch die zusätzlichen Kosten zur Miete sind.
Vermieter und Vermietungsagenturen müssen jedes Jahr eine Nebenkostenabrechnung schicken.
Keine Informationen über Rechte und Pflichten als Mieter
Rechte und Pflichten in Bezug auf Mieten sollten immer schriftlich festgehalten werden.
Zusätzliche Regeln für den internationalen Arbeitnehmer/Arbeitsmigranten
- Der Mietvertrag darf nicht mit einem Arbeitsvertrag verbunden werden. Mietvertrag und Arbeitsvertrag sind getrennte Vereinbarungen.
- Die Rechte und Pflichten müssen in einer Sprache abgefasst sein, die Sie als Wanderarbeitnehmer verstehen.
Was können Sie nicht melden?
Da sich die Hotline auf das Wohlverhalten von Vermietern konzentriert, können Sie sich nicht mit allgemeinen Beschwerden, z. B. über die Höhe der Miete oder die Instandhaltung Ihrer Immobilie, an die Hotline wenden. Die Gemeinde kann Ihnen dabei nicht helfen.
Hinweis: Mieten Sie eine Immobilie von einer Wohnungsbaugesellschaft? Dann melden Sie Ihre Beschwerde bei der Wohnungsbaugesellschaft, die die Wohnung vermietet. Diese wird die Beschwerde selbst bearbeiten.
Was benötige ich?
Bei der Einreichung der Beschwerde oder Meldung benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:
- Ihren Namen, Ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Sie können sich auch anonym melden. Sie geben dann Ihre Daten nicht weiter. Sie werden keine Antwort erhalten.
- Angaben zum Vermieter oder Vermietungsagenten, über den Sie die Meldung machen.
- Die Adresse, wenn es sich um eine Immobilie handelt, die Sie mieten oder mieten wollen oder in der Sie eine Wohnung mieten.
- Eine Beschreibung der Situation (wenn möglich mit Fotos und Anhängen).
Alle Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden mit Sorgfalt behandelt. Personen- und/oder Adressdaten werden nur zur Bearbeitung Ihrer Meldung oder Beschwerde verwendet.
Was geschieht mit Ihrem Bericht?
- Wir werden Ihre Beschwerde oder Meldung registrieren und Sie entsprechend benachrichtigen.
- Ihre Meldung geht an den zentralen Sachbearbeiter, der die Art der Meldung beurteilt.
- Wir können Sie für weitere Einzelheiten kontaktieren.
- Die Beschwerde oder Meldung wird von der Gemeinde bearbeitet oder Sie werden an eine andere Stelle verwiesen.
- Wir bemühen uns, Ihre Beschwerde oder Meldung innerhalb von vier Wochen zu bearbeiten. Dies hängt vom Inhalt der Beschwerde oder Meldung ab.
Was sollte ich tun?
Sie können bei der städtischen Hotline eine Beschwerde oder Meldung einreichen. Bitte füllen Sie dazu das nachstehende Formular aus.