Beteiligungsprogramm
Bin ich für die Teilnahmeberechtigung qualifiziert?
Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie Anspruch auf die Teilnahmeregelung haben? Dann überprüfen Sie dies zunächst über den Leistungsrechner. Dort sehen Sie schnell, ob Sie eine Teilnahmeregelung in Anspruch nehmen können.
Sie erfahren auch, welche anderen Regelungen und Zulagen für Sie in Frage kommen. Sind Sie anspruchsberechtigt? Auf dieser Seite erfahren Sie, wozu die Teilnahmeregelung dient und wie Sie anmeldung .
Was ist das?
Die Gemeinde möchte sportliche, soziale, kulturelle und bildungsbezogene Aktivitäten von Einwohnern mit einem Einkommen von bis zu 120 % des sozialen Existenzminimums fördern. Zu diesem Zweck gibt es das Beteiligungsprogramm.
Wie funktioniert das?
Sie haben Anspruch auf einen Zuschuss, wenn Ihr Einkommen unter 120 % des für Sie geltenden Sozialhilfestandards liegt und Sie kein eigenes Vermögen oberhalb der festgelegten Vermögensgrenzen besitzen. Wenn Sie ein höheres Einkommen haben, können Sie bei der Gemeinde eine Unterhaltsberechnung beantragen.
Direkt regeln
Mit dem untenstehenden Formular können Sie online eine anmeldung vornehmen.
Anmeldung Teilnahme an der Erstattungsregelung
Datenschutz
Alle Informationen, die Sie uns zur verfügung stellen, werden sorgfältig behandelt. Personen- und/oder adressdaten werden ausschließlich für den zweck verwendet, für den Sie sie bereitgestellt haben.
Zusätzliche Informationen
Jeder muss in unserer Gesellschaft mitmachen können. Liegt Ihr Einkommen nicht über 120 % des sozialen Mindestlohns? Dann können Sie jährlich einen Zuschuss beantragung sportliche, soziale, kulturelle oder bildungsbezogene Aktivitäten beantragung .
Sie können sich das vorstellen:
- Beitritt zu einem Sportverein, Jugendclub oder Jugendverband;
- Teilnahme an sportlichen Aktivitäten;
- Teilnahme an Kursen oder Hobbyaktivitäten;
- eine ID-Karte oder reisepasses ;
- einen Computer, ein Tablet oder ein Telefon kaufen;
- sich im Internet, in der Bibliothek, in einer Zeitung oder Zeitschrift anmelden;
- Besuch von Aktivitäten wie Museen, Theater oder Kino
Erstattungshöchstbetrag pro Kalenderjahr
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Verordnung zum Sozialbereich der Gemeinde Aalten 2026.