Was ist das?

Die Gemeinde möchte sportliche, soziale, kulturelle und bildungsbezogene Aktivitäten von Einwohnern mit einem Einkommen von bis zu 120 % des sozialen Existenzminimums fördern. Zu diesem Zweck gibt es das Beteiligungsprogramm.

Wie funktioniert das?

Sie haben Anspruch auf einen Zuschuss, wenn Ihr Einkommen unter 120 % des für Sie geltenden Sozialhilfestandards liegt und Sie kein eigenes Vermögen oberhalb der festgelegten Vermögensgrenzen besitzen. Wenn Sie ein höheres Einkommen haben, können Sie bei der Gemeinde eine Unterhaltsberechnung beantragen.

Unmittelbar arrangieren

Mit dem nachstehenden Formular können Sie online einen Antrag auf Teilnahme an der Erstattungsregelung stellen.

Programm zur Beteiligung an den Anmeldegebühren

Datenschutz

Alle Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden mit Sorgfalt behandelt. Personen- und/oder Adressdaten werden nur für den Zweck verwendet, für den Sie sie zur Verfügung gestellt haben.

Zusätzliche Informationen

Jeder sollte in der Lage sein, an unserer Gesellschaft teilzuhaben. Liegt Ihr Einkommen nicht über 120 % des sozialen Minimums? Dann können Sie einen jährlichen Zuschuss für sportliche, soziale, kulturelle oder bildungsbezogene Aktivitäten beantragen.

Sie können sich das vorstellen:

  • Beitritt zu einem Sportverein, Jugendclub oder Jugendverband;
  • Teilnahme an sportlichen Aktivitäten;
  • Teilnahme an Kursen oder Hobbyaktivitäten;
  • für einen Personalausweis oder Reisepass bezahlen;
  • einen Computer, ein Tablet oder ein Telefon kaufen;
  • sich im Internet, in der Bibliothek, in einer Zeitung oder Zeitschrift anmelden;
  • Besuch von Aktivitäten wie Museen, Theater oder Kino
     

Erstattungshöchstbetrag pro Kalenderjahr

2025: Erstattung für inländische Kinder bis 18 Jahre 250,00 €, für die Sie Kindergeld erhalten.
Erstattung für 18 Jahre und älter 175,00 € (inländische Kinder im Alter von 18 Jahren müssen von einem Elternteil selbst beantragt werden).