Obligatorische Schulbildung
Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf Entwicklung. Um gut auf die Zukunft vorbereitet zu sein, ist es wichtig, eine Ausbildung zu erhalten. Das erhöht die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich.
Obligatorische Schulbildung und Qualifikation
Alle Kinder mit Wohnsitz in den Niederlanden haben ein Recht auf Bildung. Die Eltern/Betreuer müssen dafür sorgen, dass ihr Kind in einer anerkannten Schule eingeschrieben ist. Dies ist im Gesetz über die Schulpflicht von 1969 festgelegt.
Für Kinder gilt die Schulpflicht von 5 bis 16 Jahren
Viele Kinder werden mit 4 Jahren in die Grundschule eingeschult. Sie unterliegen dann noch nicht der Schulpflicht. Die Schulpflicht beginnt am ersten Tag des Monats, in dem das Kind 5 Jahre alt wird, und endet am Ende des Schuljahres, in dem es 16 Jahre alt wird.
Für junge Menschen gelten Qualifikationsanforderungen im Alter von 16 bis 18 Jahren
Nach dem Schuljahr, in dem der Jugendliche 16 Jahre alt wird, unterliegt der Jugendliche der Qualifikationspflicht, wenn er noch keinen Startabschluss erworben hat. Eine Startqualifikation ist ein Diplom havo, vwo, mbo Stufe 2 oder höher. Die Qualifikationspflicht gilt bis zum 18. Geburtstag. Lebensjahr. Dies gilt nicht für Jugendliche, die eine praktische Ausbildung oder eine Sonderschule besuchen und ein Tages- oder Arbeitsmarkteinstiegsprofil haben.
Manchmal führen Umstände oder Probleme zu Schulabsentismus oder sogar Schulversagen. Der Schulpflichtbeauftragte unterstützt und begleitet dann Kinder, Jugendliche und ihre Eltern/Betreuer dabei, den Weg zurück in die Schule zu finden.
Unterstützung für Ausbildung oder Beschäftigung für junge Menschen zwischen 18 und 23 Jahren
Jugendliche zwischen 18 und 23 Jahren fallen nicht mehr unter das Schulpflichtgesetz. Dennoch möchten wir, dass auch diese jungen Menschen die Schule mit einer Einstiegsqualifizierung verlassen. Denn eine Einstiegsqualifizierung erhöht ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. In unserer Region arbeiten Schulen und Gemeinden mit dem Progression Centre zusammen. Ein Berater von Doorstroompunt kann ihnen helfen, eine geeignete Ausbildung, Arbeit oder eine Kombination davon zu finden. Sie können sich über die Website www.lerenwerkt.nu an sie wenden.
Kontakt
Weitere Informationen über Lernrechte und Fehlzeiten finden Sie unter www.lerenwerkt.nu.
Auf der Website finden Sie auch die Kontaktdaten der Beauftragten für den Pflichtschulbereich.