Beginn der Kinderbetreuung
Es gibt verschiedene Arten der Kinderbetreuung, die Sie beginnen können. Betrachten Sie zum Beispiel eine:
- Kinderzimmer
- Außerschulische Betreuung (BSO)
- aufnehmende Elternagentur
- Kinderbetreuungseinrichtung
Bevor Sie beginnen, sollten Sie den Schritt-für-Schritt-Plan für die Gründung eines Kinderzentrums, den Schritt-für-Schritt-Plan für die Gründung einer Gastelternagentur oder die Anforderungen an die Gastelternbetreuung auf der Website von Ondernemersplein sorgfältig durchgehen .
Wenn Sie Gasteltern werden möchten, finden Sie weitere Informationen auf der Website der Zentralregierung.
Ohne Registrierung im LRK können Sie Ihre Kinderbetreuung nicht beginnen.
Nach dem Kinderbetreuungsgesetz (Wko) muss jede formelle Kinderbetreuungseinrichtung bei der Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Landelijk Register Kinderopvang (LRK) stellen. (Das GGD führt dann eine Untersuchung durch, um festzustellen, ob Sie alle Anforderungen erfüllen. Wenn Ihre Kinderbetreuungseinrichtung die Anforderungen erfüllt, wird Ihre Einrichtung in das LRK eingetragen.
Eltern können sich über die Kindergärten im LRK informieren und die Berichte der GGD-Inspektion einsehen.
- Bitten Sie die Gemeinde um die Eintragung Ihres Unternehmens in das LRK. Tun Sie dies mindestens 10 Wochen vor der Eröffnung. Verwenden Sie dazu eines der folgenden Formulare: