Beginn der Kinderbetreuung
Es gibt verschiedene Arten von Kinderbetreuungseinrichtungen, die Sie gründen können. Denken Sie beispielsweise an:
- Kinderzimmer
- Außerschulische Betreuung (BSO)
- aufnehmende Elternagentur
- Kinderbetreuungseinrichtung
Bevor Sie beginnen, lesen Sie sich bitte denStufenplan zur Gründung einer Kindertagesstätte, den Stufenplan zur Gründung einer Tagesmutteragentur oder die Anforderungen an Tagesmütter auf der Website des Ondernemersplein sorgfältig durch .
Wenn Sie Tageseltern werden möchten, finden Sie weitere Informationenauf der Website der Rijksoverheid.
Ohne Registrierung im LRK können Sie Ihre Kinderbetreuung nicht beginnen.
Nach dem Kinderbetreuungsgesetz (Wko) muss jede formelle Kinderbetreuungseinrichtung bei der Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Landelijk Register Kinderopvang (LRK) stellen. (Das GGD führt dann eine Untersuchung durch, um festzustellen, ob Sie alle Anforderungen erfüllen. Wenn Ihre Kinderbetreuungseinrichtung die Anforderungen erfüllt, wird Ihre Einrichtung in das LRK eingetragen.
Eltern können sich über die Kindergärten im LRK informieren und die Berichte der GGD-Inspektion einsehen.
- Bitten Sie die Gemeinde um die Eintragung Ihres Unternehmens in das LRK. Tun Sie dies mindestens 10 Wochen vor der Eröffnung. Verwenden Sie dazu eines der folgenden Formulare: