Beginn der Kinderbetreuung

Es gibt verschiedene Arten der Kinderbetreuung, die Sie beginnen können. Betrachten Sie zum Beispiel eine:

  • Kinderzimmer
  • Außerschulische Betreuung (BSO)
  • aufnehmende Elternagentur
  • Kinderbetreuungseinrichtung

Bevor Sie beginnen, sollten Sie den Schritt-für-Schritt-Plan für die Gründung eines Kinderzentrums, den Schritt-für-Schritt-Plan für die Gründung einer Gastelternagentur oder die Anforderungen an die Gastelternbetreuung auf der Website von Ondernemersplein sorgfältig durchgehen .

Wenn Sie Gasteltern werden möchten, finden Sie weitere Informationen auf der Website der Zentralregierung.

Ohne Registrierung im LRK können Sie Ihre Kinderbetreuung nicht beginnen.

Nach dem Kinderbetreuungsgesetz (Wko) muss jede formelle Kinderbetreuungseinrichtung bei der Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Landelijk Register Kinderopvang (LRK) stellen. (Das GGD führt dann eine Untersuchung durch, um festzustellen, ob Sie alle Anforderungen erfüllen. Wenn Ihre Kinderbetreuungseinrichtung die Anforderungen erfüllt, wird Ihre Einrichtung in das LRK eingetragen.

Eltern können sich über die Kindergärten im LRK informieren und die Berichte der GGD-Inspektion einsehen. 

Wie funktioniert das?

Eine gute Kinderbetreuung ist sehr wichtig. Kinder sollten sich sicher fühlen und den Raum haben, sich zu entwickeln. Deshalb hat die Zentralregierung Qualitätsanforderungen aufgestellt, die Kinderbetreuungseinrichtungen einhalten müssen.

Standort

  • Wenn Sie einen Standort gefunden haben, sehen Sie sich den Umweltplan der Gemeinde an.
  • Prüfen Sie, welche Genehmigungen Sie benötigen.
  • Wenn der Standort nach dem Umweltplan nicht für die Kinderbetreuung geeignet ist, können Sie die Gemeinde bitten, die Genehmigung trotzdem zu erteilen.

Brandsicherheit

Wenn Sie mehr als 10 Kinder unter 12 Jahren betreuen, benötigen Sie eine Brandschutzgenehmigung von der Gemeinde. In anderen Fällen reichen Sie eine "Nutzungsanzeige" ein. Prüfen Sie unter Brandschutz, Meldung oder Genehmigung, ob Sie eine Genehmigung benötigen. 

Andere Informationen

Wenn Sie eine Kindertagesstätte gründen wollen, müssen Sie unter anderem folgende Dinge organisieren:

Führungszeugnis (VOG)

  • Beantragen Sie eine VOG Rechtspersonen. Damit können Sie nachweisen, dass Ihr Unternehmen oder Mitarbeiter in Führungspositionen keine Straftaten begangen haben.
  • Mit einem VOG können Sie und Ihre Mitarbeiter sich in das Kinderbetreuungspersonenregister von DUO eintragen. Jeder, der an einem Ort lebt oder arbeitet, an dem Kinder betreut werden, muss sich in das Kinderbetreuungsregister eintragen.

Bewerben bei Geschillencommissie Kinderopvang

Melden Sie Ihre Kinderbetreuung bei der Schlichtungsstelle für Kinderbetreuung an. Wenn Sie dies nicht tun, können Sie von der Gemeinde nicht registriert werden (siehe nächster Schritt).

Beauftragter für Bildungspolitik

Kinderbetreuungseinrichtungen müssen mit einem Bildungsbeauftragten zusammenarbeiten. Diese Person unterstützt das pädagogische Personal bei seiner täglichen Arbeit. Darüber hinaus befasst sich der Beauftragte für Bildungspolitik mit der Entwicklung der Bildungspolitik.

Was kostet das?

Für die Bearbeitung eines Antrags sind Gebühren zu entrichten:

  • der Betrieb einer Kindertagesstätte (Tagespflege und/oder außerschulische Betreuung oder Gastelternvermittlung) gemäß Artikel 1.45 des Kinderbetreuungsgesetzes. Die Gebühren belaufen sich im Jahr 2025 auf 1.139 € pro Antrag.

Einzelheiten: Wird der Antrag innerhalb einer Frist von 2 Wochen zurückgenommen, wird eine Ermäßigung von 75 % der Kosten der Gebühren gewährt. Wird der Antrag innerhalb von 5 Wochen zurückgezogen, wird eine Ermäßigung von 50 % der Gebühren gewährt.

Für die Bearbeitung eines Antrags auf den Betrieb einer Betreuungseinrichtung für Gasteltern werden keine Gebühren erhoben.

Wie lange wird es dauern?

  • Der kommunale Gesundheitsdienst (GGD) prüft, ob Ihre Kinderbetreuung alle Anforderungen erfüllt.
  • Spätestens 10 Wochen nach Ihrem Antrag auf Anmeldung Ihrer Kinderbetreuung bei der LRK erhalten Sie den Bescheid der Gemeinde.

Übermittlung von Änderungen

Wenn sich Ihre Daten ändern, teilen Sie dies der Gemeinde unverzüglich mit einem dieser Änderungsformulare mit: