Beginn der Kinderbetreuung
Es gibt verschiedene Arten von Kinderbetreuungseinrichtungen, die Sie gründen können. Denken Sie beispielsweise an:
- Kindertagesstätte / außerschulische Betreuung (BSO)
- aufnehmende Elternagentur
- Angebot für Tagespflege / Tagesmutter
Beantragen Sie bei der Gemeinde die Registrierung Ihrer Kindertagesstätte im LRK. Tun Sie dies mindestens 10 Wochen vor der geplanten Eröffnung. Verwenden Sie dazu eines der folgenden Formulare:
- Antragsformular für den Betrieb einer Kindertagesstätte oder einer außerschulischen Betreuungseinrichtung
- Antragsformular für den Betrieb einer Tagesmuttervermittlung
- Antragsformular für den Betrieb einer Tagespflegeeinrichtung
Das GGD führt anschließend eine Prüfung durch, um festzustellen, ob Sie alle Anforderungen erfüllen. Wenn Ihre Kinderbetreuungseinrichtung die Anforderungen erfüllt, wird sie im LRK registriert.
Ohne Registrierung im LRK können Sie Ihre Kinderbetreuung nicht beginnen.
Gemäß dem Kinderbetreuungsgesetz (Wko) muss jede formelle Betreuungseinrichtung bei der Gemeinde eine anmeldung , um im Landesregister für Kinderbetreuung (LRK) registriert zu werden.