Investitionszuschuss, allgemein

Was ist das?

Auf der Grundlage der Subventionsrichtlinie "Welzijn Gemeente Aalten" kann die Gemeinde einigen Kategorien von sozialen Organisationen Investitionszuschüsse zu den Kosten für den Neubau, die Erweiterung oder die Renovierung ihrer eigenen Sozialwohnungen gewähren.

Wie funktioniert das?

Zweck des Investitionszuschusses

Mit einem Investitionszuschuss will die Gemeinde bestimmte soziale Organisationen dazu ermutigen, eigene Einrichtungen zu errichten, zu erweitern und/oder zu renovieren, die für die ordnungsgemäße Durchführung der förderfähigen Tätigkeiten dieser Zuschussempfänger erforderlich sind.

Ein Investitionszuschuss kann auf Antrag in Form eines Pauschalbetrags gewährt werden, der auf der Grundlage von 50 % der nach den zugrunde liegenden spezifischen Vorschriften als zuschussfähig erachteten Investitionskosten berechnet wird, von denen ein Drittel als Zuschuss ausgezahlt wird.

Höhe des Investitionszuschusses

Die Höhe des Investitionszuschusses hängt von der Anzahl der aktiven Mitglieder oder Teilnehmer und den Beträgen pro Antrag ab:

  • maximal 8.000 € bei 20 bis 50 Mitgliedern/Teilnehmern
  • maximal 20.000 € bei 50 bis 100 Mitgliedern/Teilnehmern
  • maximal 40.000 € bei 100 bis 150 Mitgliedern/Teilnehmern
  • maximal 60.000 € bei 150 bis 200 Mitgliedern/Teilnehmern
  • maximal 80.000 € bei mehr als 200 Mitgliedern/Teilnehmern

Kategorien von Organisationen der Zivilgesellschaft

Nach den Förderrichtlinien der Stadt Aalten sind im Allgemeinen nur Investitionszuschüsse förderfähig:

  • Sportvereine im Freien, die über eigene Umkleideräume verfügen, bei den Kosten für Investitionen in Umkleideräume, Duschen und Sanitäranlagen, bei denen es sich nicht um regelmäßige Instandhaltungsarbeiten handelt und sofern diese Umkleideräume nicht ausdrücklich Teil von Privatisierungsvereinbarungen über die Verwaltung des Komplexes sind
  • Spielplatzvereine mit eigener Schlechtwetterunterkunft
  • Jugend- und Jugendorganisationen mit eigenem Jugendzentrum oder Jugendhaus

Mit dem kürzlich in Kraft getretenen neuen "Subventionsprogramm für die umfassende Instandhaltung von Gemeinschaftshäusern" wird das Investitionssubventionsprogramm für die Kategorie der Wohlfahrtsverbände, die ihre eigenen Dorf- oder Gemeinschaftshäuser verwalten und betreiben, nicht mehr existieren. Diese neue Subventionsregelung zielt auf die Erhaltung bestehender Gemeinschaftshäuser ab und ist daher nicht mehr für Erweiterungen oder Neubauten bestimmt. 

Zum Zeitpunkt der Einführung der neuen Subventionsregelung befanden sich jedoch drei Initiativen zur Erweiterung/Realisierung eines Gemeinschaftshauses noch in der Entwicklung. Für diese drei Initiativen in Lintelo, Haart und De Heurne gilt eine Übergangsfrist bis 2024 und die Beantragung des Investitionszuschusses bleibt eine vorübergehende Möglichkeit. 

Was sollte ich tun?

Sie können einen Investitionszuschuss online beantragen.

Ein Antrag auf Investitionszuschuss muss spätestens 13 Wochen vor Beginn der (Neu-)Bau- oder Instandhaltungsarbeiten bei der Gemeinde eingehen.

Unmittelbar arrangieren

Verwenden Sie das nachstehende Formular, um einen Antrag auf Investitionszuschuss online einzureichen.

Antrag auf Investitionszulage