Investitionszuschuss, allgemein

Was ist das?

Auf der Grundlage der Förderrichtlinien für Soziales der Gemeinde Aalten kann die Gemeinde bestimmten Kategorien von sozialen Organisationen einmalige Investitionszuschüsse für die Kosten des Neubaus, der Erweiterung oder der Renovierung eigener Sozialgebäude gewähren.

Wie funktioniert das?

Zweck des Investitionszuschusses

Mit einem Investitionszuschuss will die Gemeinde bestimmte soziale Organisationen dazu ermutigen, eigene Einrichtungen zu errichten, zu erweitern und/oder zu renovieren, die für die ordnungsgemäße Durchführung der förderfähigen Tätigkeiten dieser Zuschussempfänger erforderlich sind.

Eine einmalige Investitionsbeihilfe kann auf anmeldung in Form einer Pauschalsumme gewährt anmeldung , die auf der Grundlage von 50 % der gemäß den zugrunde liegenden spezifischen Vorschriften als förderfähig anzusehenden Investitionskosten berechnet wird, wobei 1/3 davon in Form einer Beihilfesumme ausgezahlt wird.

Höhe des Investitionszuschusses

Die zu gewährende Investitionsbeihilfe hängt von der Anzahl der aktiven Mitglieder bzw. Teilnehmer ab und beträgt pro anmeldung:

  • maximal 8.000 € bei 20 bis 50 Mitgliedern/Teilnehmern
  • maximal 20.000 € bei 50 bis 100 Mitgliedern/Teilnehmern
  • maximal 40.000 € bei 100 bis 150 Mitgliedern/Teilnehmern
  • maximal 60.000 € bei 150 bis 200 Mitgliedern/Teilnehmern
  • maximal 80.000 € bei mehr als 200 Mitgliedern/Teilnehmern

Kategorien von Organisationen der Zivilgesellschaft

Auf Grundlage der Förderrichtlinien der Gemeinde Aalten kommen im Allgemeinen nur folgende Investitionen für eine Investitionsförderung in Betracht:

  • Sportvereine im Freien, die über eigene Umkleideräume verfügen, bei den Kosten für Investitionen in Umkleideräume, Duschen und Sanitäranlagen, bei denen es sich nicht um regelmäßige Instandhaltungsarbeiten handelt und sofern diese Umkleideräume nicht ausdrücklich Teil von Privatisierungsvereinbarungen über die Verwaltung des Komplexes sind
  • Spielplatzvereine mit eigener Schlechtwetterunterkunft
  • Jugend- und Jugendorganisationen mit eigenem Jugendzentrum oder Jugendhaus

Mit dem kürzlich in Kraft getretenen neuen "Subventionsprogramm für die umfassende Instandhaltung von Gemeinschaftshäusern" wird das Investitionssubventionsprogramm für die Kategorie der Wohlfahrtsverbände, die ihre eigenen Dorf- oder Gemeinschaftshäuser verwalten und betreiben, nicht mehr existieren. Diese neue Subventionsregelung zielt auf die Erhaltung bestehender Gemeinschaftshäuser ab und ist daher nicht mehr für Erweiterungen oder Neubauten bestimmt. 

Zum Zeitpunkt der Einführung der neuen Förderregelung befanden sich jedoch noch drei Initiativen zur Erweiterung/Realisierung eines Gemeindezentrums in der Entwicklung. Für diese drei Initiativen in Lintelo, Haart und De Heurne gilt für 2024 eine Übergangsphase, und die beantragung Investitionsförderung bleibt vorübergehend weiterhin möglich. 

Was muss ich tun?

Sie können online einen anmeldung Gewährung einer Investitionsbeihilfe stellen.

Ein anmeldung Gewährung der Investitionsbeihilfe muss spätestens dreizehn Wochen vor Beginn der (Um-)Bau- oder Instandhaltungsarbeiten bei der Gemeinde eingegangen sein.

Direkt regeln

Mit dem untenstehenden Formular können Sie online einen anmeldung stellen.

Anmeldung