Jemand anderen zum Wählen bringen
Können Sie nicht selbst zum Wahllokal kommen? Sie können eine andere Person, die in der Gemeinde Aalten wohnt, bitten, für Sie zu wählen. Das nennt man Bevollmächtigung. Dies ist auf zwei Arten möglich:
- Sie füllen die Rückseite des Wahlzettels aus.
- Sie bitten um eine schriftliche Vollmacht.
Sie füllen die Rückseite der Wahlkarte aus
Dadurch können Sie nur jemanden bevollmächtigen, der ebenfalls in der Gemeinde Aalten wählt.
- Füllen Sie die Rückseite Ihrer Stimmkarte aus (Sie sind ein Bevollmächtigter).
- Sie und die von Ihnen bevollmächtigte Person (der/die Bevollmächtigte) unterschreiben Ihre Stimmkarte.
- Dies kann bis zum Tag der Abstimmung geschehen.
- Der Bevollmächtigte nimmt Ihre Stimmkarte und eine Kopie Ihres gültigen Ausweises entgegen (dies kann auch über ein Smartphone geschehen).
- Der Bevollmächtigte darf nur gleichzeitig mit seiner eigenen Stimme für Sie abstimmen.
- Der Bevollmächtigte kann maximal 2 Bevollmächtigte mitbringen.
Sie beantragen eine schriftliche Vollmacht
Dies ist eine Lösung, wenn Sie sich bereits im Ausland aufhalten, wenn Sie die Wahlbenachrichtigung erhalten. Füllen Sie dazu das Formular Modell L8 aus. Dieses ausgefüllte Formular müssen Sie der digitalen Anfrage beifügen.
Beantragen Sie die Vollmacht mit Ihrem DigiD. Dies wird in Kürze über diese Website möglich sein.
Persönliche Anfrage
Sie können das Formular auch im Gemeindeamt Hofstraat abgeben. Bringen Sie bitte Ihren Ausweis mit. Die Abgabe ist bis spätestens 13. März 2026 möglich.
Anfragen schriftlich oder per E-Mail
Ein schriftlicher Antrag muss spätestens am Freitag, den 13. März 2026 bei uns eingegangen sein. Senden Sie Ihre E-Mail an gemeente@aalten.nl oder Ihren Brief an postbus , 7120 AC in Aalten. In beiden Fällen fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Ausweises bei.
Bitte beachten Sie: Beantragen Sie die schriftliche Vollmacht rechtzeitig, damit der Bevollmächtigte die Vollmacht rechtzeitig erhält. Hierfür sind wir auf die Postzustellung angewiesen.