Jemand anderen zum Wählen bringen
Sie können nicht selbst zum Wahllokal kommen? Sie können eine andere Person bitten, für Sie zu wählen. Das nennt man Vollmacht. Das kann auf 2 Arten geschehen:
- Sie füllen die Rückseite der Wahlkarte aus
- Sie beantragen eine schriftliche Vollmacht
Sie füllen die Rückseite der Wahlkarte aus
So können Sie jemanden bevollmächtigen, der ebenfalls in der Gemeinde Aalten wohnt.
- Füllen Sie die Rückseite Ihrer Stimmkarte aus (Sie sind ein Bevollmächtigter).
- Sie und die von Ihnen bevollmächtigte Person (der/die Bevollmächtigte) unterschreiben Ihre Stimmkarte.
- Dies kann bis zum Tag der Abstimmung geschehen.
- Der Bevollmächtigte nimmt Ihre Stimmkarte und eine Kopie Ihres gültigen Ausweises entgegen (dies kann auch über ein Smartphone geschehen).
- Der Bevollmächtigte wohnt in derselben Gemeinde und kann nur gleichzeitig mit seiner eigenen Stimme für Sie abstimmen.
- Der Bevollmächtigte kann maximal 2 Bevollmächtigte mitbringen.
Sie beantragen eine schriftliche Vollmacht
Damit können Sie jemanden bevollmächtigen, der in Aalten oder außerhalb wohnt. Eine schriftliche Vollmacht können Sie z. B. verwenden, wenn:
- Sie möchten jemanden bevollmächtigen, der nicht in Aalten wohnt
- Sie sind an dem Tag, an dem Sie wählen können, nicht in Ihrer Gemeinde. Zum Beispiel, weil Sie im Urlaub sind oder aus beruflichen Gründen im Ausland.
- Sie können keine Kopie Ihres Identitätsnachweises vorlegen. Zum Beispiel, weil Ihr Ausweis seit mehr als 5 Jahren abgelaufen ist und Sie nicht rechtzeitig einen neuen Ausweis beantragen können.
Die Person, die für Sie abstimmen wird, muss ebenfalls eine Wahlkarte erhalten haben. Der Bevollmächtigte kann nur gleichzeitig mit der Person, die für Sie stimmt, für Sie stimmen.
Was sollte ich tun?
Sie können dies schriftlich mit dem Formular Muster L 8 (Antrag auf Stimmrechtsvertretung) beantragen. Dieses Formular finden Sie unter rijksoverheid.nl/verkiezingen/documenten. Der schriftliche Antrag muss bis spätestens Freitag, den 24. Oktober 2025, bei der Gemeinde eingegangen sein. Der andere Wähler erhält eine Vollmachtsbescheinigung und muss keine Kopie eines Ausweises von Ihnen vorlegen.
Es ist auch möglich, eine schriftliche Vollmacht online zu beantragen.
Stimmkarte zur Stimmrechtsvertretung
Sie können dies bis zum 24. Oktober 2025 tun.