Hilfe bei einer Arbeitsunfähigkeit

Sie wollen arbeiten, haben aber eine Berufsunfähigkeit? Dann können Sie Hilfe bei der Arbeitssuche und bei der Arbeit selbst bekommen.
Sie sind berufsunfähig, wenn Sie zum Beispiel eine Krankheit, Behinderung oder geistige Beeinträchtigung haben:

  • Schwierigkeiten haben, einen Arbeitsplatz zu finden oder zu behalten, oder
  • Hilfe benötigen, die Sie in einem normalen Unternehmen nicht bekommen können, oder
  • kann nicht funktionieren.

Vereinbarung über Arbeitsplätze

Sind Sie aufgrund Ihrer Behinderung nicht in der Lage, den Mindestlohn zu verdienen? Die Regierung und die Arbeitgeber haben sich auf mehr Arbeitsplätze für Menschen mit einer Arbeitsunfähigkeit geeinigt. Wir nennen das die Arbeitsvereinbarung. Mit einem Hinweis auf eine Arbeitsvereinbarung werden Sie in das Zielgruppenregister des UWV aufgenommen. Sie haben dann bessere Chancen, einen Arbeitsplatz zu finden.
Für die Arbeitsvertragsindikation können Sie selbst eine Beurteilung Ihrer Arbeitsfähigkeit beim UWV beantragen. Haben Sie eine Arbeitsvertragsindikation? Laborijn ist für die Durchführung zuständig, weitere Informationen erhalten Sie bei Laborijn

Geschützte Beschäftigung

Brauchen Sie viel Unterstützung oder einen angepassten Arbeitsplatz? Und Sie können nicht in einem normalen Unternehmen arbeiten? Dann können Sie vielleicht einen geschützten Arbeitsplatz bekommen. Für die Indikation geschützte Beschäftigung können Sie beim UWV eine Beurteilung Ihrer Arbeitsfähigkeit beantragen. Haben Sie eine Indikation für eine geschützte Beschäftigung? Laborijn ist für die Umsetzung zuständig. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Laborijn

Wajong

Wenn Sie sich in jungen Jahren eine Krankheit oder Behinderung zugezogen haben und deshalb jetzt und in Zukunft nicht mehr arbeiten können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Wajong-Leistungen. Sie können Wajong beim UWV beantragen.