Hausnummer beantragung ändern

Was ist das?

Wenn Sie ein neu gebautes Haus gekauft oder gemietet haben und nicht wissen, wie Ihre Hausnummer lautet, fragen Sie die Gemeinde. Das tun Sie auch, wenn Sie eine zusätzliche Hausnummer benötigen, weil Sie Ihr Grundstück teilen.

Was muss ich tun?

Sie können Ihre (zusätzliche) Hausnummer beantragung der Gemeinde beantragung . Dazu können Sie das Formular „Huisnummertoekenning, anmeldung ) verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei der Gemeinde.

Bei der anmeldung folgende Unterlagen beizufügen:

  • einen Lageplan (aus dem deutlich hervorgeht, an welcher Straße sich der Haupteingang befindet);
  • Ein Grundriss mit Abmessungen (damit die Fläche berechnet werden kann) und Angabe des Grundrisses der Immobilie.

Benötigen Sie eine (zusätzliche) Hausnummer? Zum Beispiel, weil Sie umbauen oder teilen möchten? Dann melden Sie anmeldung der für eine Umgebungsgenehmigung anmeldung .

Möchten Sie ein Hausnummernschild beantragung haben Sie noch Fragen dazu? Dann wenden Sie sich bitte an das Kundenkontaktzentrum unter (0543) 49 33 33. Sie können auch eine E-Mail senden an: gemeente@aalten.nl

Was kostet das?

Wenn eine Hausnummer zugeteilt wird und Sie dafür einen Hausnummernbescheid erhalten haben, stellt Ihnen die Gemeinde kostenlos ein Nummernschild zur Verfügung.

Diejenigen, die in der Outlying Area wohnen, können ein Hausnummernschild an einem Pfahl anbringen.

Gegen eine Zahlung von 10,00 € auf IBAN: NL06 BNGH 0285 0000 20 zugunsten der Gemeinde Aalten unter Angabe von „Pfosten mit Hausnummernschild ‚mit Straßenname und Hausnummer‘“ wird dieser Pfosten mit Schild bestellt und aufgestellt.

Direkt regeln

Mit dem untenstehenden Formular können Sie online eine Hausnummer beantragung.

Anmeldung

Datenschutz

Alle Informationen, die Sie uns zur verfügung stellen, werden sorgfältig behandelt. Personen- und/oder adressdaten werden ausschließlich für den zweck verwendet, für den Sie sie bereitgestellt haben.

Allgemeine informationen

Die Gemeinde muss jedes Wohnobjekt (Haus, Geschäft, Kirchen, Transformatoren, Garagenkästen und dergleichen) nummerieren. Sie muss auch Namen für neue Straßen, Plätze und andere Teile des öffentlichen Raums festlegen (z. B. nach einem neuen Flächennutzungsplan und/oder einer Umweltgenehmigung). Dies gilt für alle Wohnobjekte, die die Bedingungen der Grunderfassung von Adressen und Gebäuden (BAG) erfüllen.