Beantragung oder Änderung einer Hausnummer

Was ist das?

Wenn Sie ein neu gebautes Haus gekauft oder gemietet haben und nicht wissen, wie Ihre Hausnummer lautet, fragen Sie die Gemeinde. Das tun Sie auch, wenn Sie eine zusätzliche Hausnummer benötigen, weil Sie Ihr Grundstück teilen.

Was sollte ich tun?

Sie können Ihre (zusätzliche) Hausnummer bei der Gemeinde beantragen. Dies können Sie mit dem Formular "Hausnummernvergabe, Antrag" tun. Dieses Formular können Sie bei der Gemeinde anfordern.

Dem Antrag sind die folgenden Anlagen beizufügen:

  • einen Lageplan (aus dem deutlich hervorgeht, an welcher Straße sich der Haupteingang befindet);
  • Ein Grundriss mit Abmessungen (damit die Fläche berechnet werden kann) und Angabe des Grundrisses der Immobilie.

Brauchen Sie eine (zusätzliche) Hausnummer? Zum Beispiel, weil Sie bauen, renovieren oder teilen wollen? Dann müssen Sie einen Antrag auf eine Umweltgenehmigung stellen.

Möchten Sie ein Hausnummernschild beantragen und/oder haben Sie Fragen dazu? Wenden Sie sich bitte an das Kundenkontaktzentrum (0543) 49 33 33. Sie können auch eine E-Mail senden an: gemeente@aalten.nl

Was kostet das?

Wenn eine Hausnummer zugeteilt wird und Sie dafür einen Hausnummernbescheid erhalten haben, stellt Ihnen die Gemeinde kostenlos ein Nummernschild zur Verfügung.

Diejenigen, die in der Outlying Area wohnen, können ein Hausnummernschild an einem Pfahl anbringen.

Nach Zahlung von € 10,00 an IBAN: NL06 BNGH 0285 0000 20 t.n.v. gemeente Aalten o.v.v.v.Pfosten mit Hausnummernschild 'mit Straßenname und Hausnummer' wird dieser Pfosten mit Schild bestellt und aufgestellt.

Unmittelbar arrangieren

Sie können das untenstehende Formular verwenden, um die Hausnummerierung online zu beantragen.

Antrag auf Hausnummerierung

Datenschutz

Alle Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden mit Sorgfalt behandelt. Personen- und/oder Adressdaten werden nur für den Zweck verwendet, für den Sie sie zur Verfügung gestellt haben.

Allgemeine Informationen

Die Gemeinde muss jedes Wohnobjekt (Haus, Geschäft, Kirchen, Transformatoren, Garagenkästen und dergleichen) nummerieren. Sie muss auch Namen für neue Straßen, Plätze und andere Teile des öffentlichen Raums festlegen (z. B. nach einem neuen Flächennutzungsplan und/oder einer Umweltgenehmigung). Dies gilt für alle Wohnobjekte, die die Bedingungen der Grunderfassung von Adressen und Gebäuden (BAG) erfüllen.