Hundesteuer
Was ist das?
Sie zahlen Hundesteuer, wenn Sie einen Hund haben. Melden Sie Ihren Hund bei der Gemeinde an. Sie erhalten dann einmal im Jahr einen Hundesteuerbescheid von der Gemeinde.
Für einen Blindenhund müssen Sie keine Steuer zahlen. Auch für Hunde, die in einem Tierheim untergebracht sind, und für Welpen, die jünger als 3 Monate sind (wenn sie bei der Mutterhündin bleiben), zahlen Sie keine Hundesteuer.
Was sollte ich tun?
Verfahren
- Sie sind verpflichtet, der Gemeinde innerhalb der von der Gemeinde festgesetzten Frist anzuzeigen, dass Sie Halter eines oder mehrerer Hunde geworden sind. Die Gemeinde verfügt über Formulare, auf denen Sie dies angeben können.
- Auf der Grundlage Ihrer Angaben schickt die Gemeinde dem Hauptwohnsitzinhaber einen Jahresbescheid.
- Wenn Sie Ihre(n) Hund(e) nicht anmelden, kann die Gemeinde (nach einer Untersuchung durch einen Hundekontrolleur) trotzdem eine Gebühr erheben.
Einspruch
Wenn Sie mit der Veranlagung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von sechs Wochen nach dem Datum des Veranlagungsbescheids Einspruch einlegen, indem Sie einen Einspruch einreichen. Geben Sie in Ihrem Einspruch die Veranlagungsnummer an und erläutern Sie, warum Sie nicht einverstanden sind. Schicken Sie den Einspruch an den Heffingsambtenaar van de gemeente Aalten, Postbus 119, 7120 AC Aalten.
Achtung! Die Einlegung eines Widerspruchs setzt die Zahlungsverpflichtung nicht aus.
Unmittelbar arrangieren
Mit dem unten stehenden Formular können Sie Ihren Hund online zur Hundesteuer an- oder abmelden.
An- und Abmeldung von Hunden zur Hundesteuer
Datenschutz
Alle Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden mit Sorgfalt behandelt. Personen- und/oder Adressdaten werden nur für den Zweck verwendet, für den Sie sie zur Verfügung gestellt haben.
Was kostet das?
Die Hundesteuer 2025 wird pro Steuerjahr erhoben:
- pro Hund € 16,25
- für eine Hundehütte € 48,75
Die Hundesteuer 2024 wird pro Steuerjahr erhoben:
- pro Hund € 32,50
- für eine Hundehütte € 97,50
Zusätzliche Informationen
Für die Kontrolle der Hundesteuer wird eine Hundemarke ausgegeben. Anhand dieser Marke kann der Hundewart leicht feststellen, ob für den Hund Hundesteuer gezahlt wurde. Nach der Anmeldung Ihres Hundes wird Ihnen die Steuermarke so schnell wie möglich zugeschickt.
Verlust der Hundemarke
Bei Verlust oder Beschädigung können Sie bei der Gemeindeverwaltung eine neue Hundemarke beantragen.