Gebietsbezogene Lärmschutzpolitik

Mit der kommunalen gebietsspezifischen Lärmpolitik werden je nach Art des Gebiets Entscheidungen über den Lärm getroffen. Dadurch wird die Qualität eines Gebiets geschützt oder, falls erforderlich, verbessert.

Die Politik zielt vor allem auf den Schutz der Anwohner von Wohnungen und Naturgebieten ab. Darüber hinaus räumt die Politik Lärmerzeugern wie Unternehmen und Verkehr Raum ein. Hierfür muss ausreichend (Lärm-)Raum bleiben. Die gebietsspezifische Lärmschutzpolitik muss ein gutes Gleichgewicht zwischen beiden Bedürfnissen schaffen.

Die Vorteile dieser Politik sind

  • gebietsbezogene Kontrolle des Lärmpegels in der Gemeinde, einschließlich des Schutzes der Ruhe
  • Schaffung von Raum für wirtschaftliche Aktivitäten, auch in ruhigen(re)n Gebieten
  • klare Lärmvorschriften und damit schnellere Erteilung von Genehmigungen
  • Akustische Klarheit im Planfeststellungsverfahren

Die gebietsspezifische Lärmschutzpolitik trägt zur Erhaltung und Verbesserung der Raumqualität und der Lebensqualität bei, indem sie Möglichkeiten bietet, die Lärmqualität dort zu erhalten, wo sie gut ist, und sie dort zu verbessern, wo sie weniger gut ist. Sie wird unter anderem in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren angewandt.

Die wichtigsten Punkte dieser gebietsspezifischen Lärmschutzpolitik sind die Einteilung in Gebiete, für die spezifische Lärmwerte festgelegt werden. Diese Gebiete sind bereits vorhanden und als solche ausgewiesen oder eingezont. Für landwirtschaftliche Betriebe bleiben die bereits genehmigten Lärmstandards unangetastet. Nur bei neu angesiedelten Betrieben werden die Zielwerte aus dieser Lärmschutzpolitik angewendet.

Wenn Sie sich über die Politik informieren oder die Typisierungskarten für das Gebiet einsehen möchten, können Sie diese bei der Gemeinde anfordern.